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Landtag Brandenburg - 5. Wahlperiode - Plenarprotokoll 5/23 - 7. Oktober 2010 1763<br />
<strong>Antwort</strong> der Landesregierung<br />
Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft Vogelsänger<br />
Die monatelangen Verhandlungen zur Anpassung der Privatisierungsgrundsätze<br />
für BVVG-Flächen zwischen Bund und<br />
Ländern endeten im Februar 2010 mit einem Kompromiss, der<br />
grundsätzlich eine Verbesserung darstellt.<br />
Zu den deutlichen Verbesserungen gehören:<br />
- Bestehende Pachtverträge werden auf Wunsch des Pächters<br />
im Umfang seiner noch bestehenden Direkterwerbsberechtigung<br />
- maximal 450 ha - um bis zu vier Jahre verlängert.<br />
- Verzichtet der Pächter auf seinen Direkterwerbsanspruch,<br />
erhält er im Umfang seiner noch bestehenden Direkterwerbsberechtigung<br />
einen neunjährigen Pachtvertrag.<br />
- Für gepachtete Flächen, die über den Direkterwerbsumfang<br />
hinausgehen, gilt die erweiterte Schutzregel - maximal<br />
20 % Entzug bei Pachtvertragsende.<br />
- Die beschränkten Ausschreibungen wurden auf 5 000 ha<br />
jährlich, für den Teilnehmerkreis arbeitsintensive, Ökound<br />
viehhaltende Betriebe (> 0,5 Vieheinheiten/ha), erweitert.<br />
Der Bund hat angekündigt, noch in diesem Jahr zu einer Evaluierungs-Beratung<br />
einzuladen. Hier wird das Land Brandenburg<br />
zur Klärung von Einzelfällen, seine Bedenken vortragen.<br />
Frage 349<br />
Fraktion der CDU<br />
Abgeordneter Rainer Genilke<br />
- Antrag auf Besitzeinweisung für die Errichtung von<br />
Windkraftanlagen in der Gemarkung Hohenbucko -<br />
Nachdem ein Investor aufgrund des Fehlens eines rechtskräftigen<br />
Teilregionalplanes Windkraft in der Gemarkung Hohenbucko<br />
eine Baugenehmigung für die Errichtung von vier Windkraftanlagen<br />
erhalten hat, weigert sich die betroffene Gemeinde<br />
bisher, den Vertrag zur Realisierung des Windparks zu unterschreiben,<br />
in dem auch die Wegerechte geregelt werden. Die<br />
Gemeinde verweist darauf, dass die Errichtung der vier Anlagen<br />
nur 700 Meter von der Wohnbebauung entfernt für sie<br />
nicht akzeptabel sei und sie alternative Flächen vorgeschlagen<br />
habe. Nach Presseberichten hat der Investor bei der Enteignungsstelle<br />
des Innenministeriums einen Antrag auf Besitzeinweisung<br />
gestellt.<br />
Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie die Sachlage,<br />
sollte sich die Gemeinde Hohenbucko weiterhin weigern, den<br />
Vertrag zur Realisierung des Windparks zu unterschreiben?<br />
<strong>Antwort</strong> der Landesregierung<br />
Minister des Innern Dr. Woidke<br />
Vom Vorhabensträger des Bauvorhabens „Windenergiepark Hohenbucko“<br />
wurde bei der Enteignungsbehörde im Ministerium<br />
des Innern Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung zum Ausbau<br />
von Wegeflächen, die der Erschließung des Windenergieparks<br />
Hohenbucko dienen, gestellt. Der Vorhabenträger muss<br />
die Wegeflächen so ausbauen, dass sie in der Bauphase zur Errichtung<br />
der Windenergieanlagen und später bei Reparaturarbeiten<br />
mit schweren Baufahrzeugen befahrbar sind. Mit der Errichtung<br />
der Windenergieanlagen kann nicht begonnen werden,<br />
bevor nicht die Wege entsprechend erschlossen sind.<br />
Werden für ein dem Allgemeinwohl dienenden Bauvorhaben,<br />
für das die Enteignung zulässig ist, Flächen benötigt und lehnt<br />
der Eigentümer der Flächen ein angemessenes Entschädigungsangebot<br />
ab, kann die vorzeitige Besitzeinweisung beantragt<br />
werden, wenn der sofortige Baubeginn geboten ist.<br />
Die vorzeitige Besitzeinweisung dient der beschleunigten Umsetzung<br />
von im Allgemeinwohl liegenden Vorhaben. Sie ermöglicht<br />
es dem Vorhabensträger, noch vor der Enteignung Besitz<br />
an den zu enteignenden Flächen zu erlangen und auf ihnen<br />
sein Vorhaben zu verwirklichen. Voraussetzung der vorzeitigen<br />
Besitzeinweisung ist, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />
erfüllt sind, der sofortige Baubeginn geboten ist und<br />
der Eigentümer es ablehnt, dem Vorhabensträger die Flächen<br />
durch Bauerlaubnisvertrag unter Vorbehalt aller Entschädigungsansprüche<br />
bzw. gegen das Angebot einer angemessenen<br />
Entschädigung zu überlassen. Die Enteignungsbehörde hat diese<br />
Voraussetzungen im Fall des Windenergieparks Hohenbucko<br />
als erfüllt angesehen und den Vorhabenträger daher in den Besitz<br />
der beantragten Flächen eingewiesen. Der Beschluss der<br />
Enteignungsbehörde ist noch nicht bestandskräftig. Durch den<br />
Verfahrensbevollmächtigten der Gemeinde Hohenbucko wurde<br />
am 04.10.2010 Antrag auf gerichtliche Entscheidung und vorläufigen<br />
Rechtsschutz beim Landgericht Neuruppin gestellt.<br />
Eine Einigung auf die Verlagerung des Bauvorhabens auf andere<br />
Flächen wäre im Verfahren zur vorzeitigen Besitzeinweisung<br />
nicht möglich gewesen, da eine solche Verlagerung nicht mehr<br />
von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung umfasst<br />
wäre und damit auch nicht mehr die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />
für das Vorhaben gegeben gewesen wären. Durch<br />
den Abschluss eines Erschließungs- und Nutzungsvertrages<br />
zwischen dem Vorhabensträger und der Gemeinde Hohenbucko<br />
würde ein sich an die vorzeitige Besitzeinweisung anschließendes<br />
Enteignungs- und Entschädigungsfestsetzungsverfahren<br />
entbehrlich.<br />
Frage 350<br />
Fraktion DIE LINKE<br />
Abgeordneter Peer Jürgens<br />
- Kommunales Steuerfindungsrecht -<br />
Das kommunale Steuerfindungsrecht erlaubt es den Kommunen,<br />
eigene Steuern zu erheben. Erst kürzlich wollte die Stadt<br />
Luckau eine Steuer auf Windräder einführen, die Stadt Essen<br />
wird demnächst eine Bräunungssteuer erheben, auch eine Pferdesteuer<br />
oder eine Bootssteuer waren schon in der Debatte.<br />
Ich frage die Landesregierung: In welchen Gemeinden in Brandenburg<br />
wurden welche kommunalen Steuern wann bewilligt?<br />
<strong>Antwort</strong> der Landesregierung<br />
Minister des Innern Dr. Woidke<br />
Das kommunale Steuerfindungsrecht ist auch im Land Brandenburg<br />
ein hohes, verfassungsrechtlich geschütztes Gut. Hier