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Landtag Brandenburg - 5. Wahlperiode - Plenarprotokoll 5/23 - 7. Oktober 2010 1763<br />

<strong>Antwort</strong> der Landesregierung<br />

Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft Vogelsänger<br />

Die monatelangen Verhandlungen zur Anpassung der Privatisierungsgrundsätze<br />

für BVVG-Flächen zwischen Bund und<br />

Ländern endeten im Februar 2010 mit einem Kompromiss, der<br />

grundsätzlich eine Verbesserung darstellt.<br />

Zu den deutlichen Verbesserungen gehören:<br />

- Bestehende Pachtverträge werden auf Wunsch des Pächters<br />

im Umfang seiner noch bestehenden Direkterwerbsberechtigung<br />

- maximal 450 ha - um bis zu vier Jahre verlängert.<br />

- Verzichtet der Pächter auf seinen Direkterwerbsanspruch,<br />

erhält er im Umfang seiner noch bestehenden Direkterwerbsberechtigung<br />

einen neunjährigen Pachtvertrag.<br />

- Für gepachtete Flächen, die über den Direkterwerbsumfang<br />

hinausgehen, gilt die erweiterte Schutzregel - maximal<br />

20 % Entzug bei Pachtvertragsende.<br />

- Die beschränkten Ausschreibungen wurden auf 5 000 ha<br />

jährlich, für den Teilnehmerkreis arbeitsintensive, Ökound<br />

viehhaltende Betriebe (> 0,5 Vieheinheiten/ha), erweitert.<br />

Der Bund hat angekündigt, noch in diesem Jahr zu einer Evaluierungs-Beratung<br />

einzuladen. Hier wird das Land Brandenburg<br />

zur Klärung von Einzelfällen, seine Bedenken vortragen.<br />

Frage 349<br />

Fraktion der CDU<br />

Abgeordneter Rainer Genilke<br />

- Antrag auf Besitzeinweisung für die Errichtung von<br />

Windkraftanlagen in der Gemarkung Hohenbucko -<br />

Nachdem ein Investor aufgrund des Fehlens eines rechtskräftigen<br />

Teilregionalplanes Windkraft in der Gemarkung Hohenbucko<br />

eine Baugenehmigung für die Errichtung von vier Windkraftanlagen<br />

erhalten hat, weigert sich die betroffene Gemeinde<br />

bisher, den Vertrag zur Realisierung des Windparks zu unterschreiben,<br />

in dem auch die Wegerechte geregelt werden. Die<br />

Gemeinde verweist darauf, dass die Errichtung der vier Anlagen<br />

nur 700 Meter von der Wohnbebauung entfernt für sie<br />

nicht akzeptabel sei und sie alternative Flächen vorgeschlagen<br />

habe. Nach Presseberichten hat der Investor bei der Enteignungsstelle<br />

des Innenministeriums einen Antrag auf Besitzeinweisung<br />

gestellt.<br />

Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie die Sachlage,<br />

sollte sich die Gemeinde Hohenbucko weiterhin weigern, den<br />

Vertrag zur Realisierung des Windparks zu unterschreiben?<br />

<strong>Antwort</strong> der Landesregierung<br />

Minister des Innern Dr. Woidke<br />

Vom Vorhabensträger des Bauvorhabens „Windenergiepark Hohenbucko“<br />

wurde bei der Enteignungsbehörde im Ministerium<br />

des Innern Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung zum Ausbau<br />

von Wegeflächen, die der Erschließung des Windenergieparks<br />

Hohenbucko dienen, gestellt. Der Vorhabenträger muss<br />

die Wegeflächen so ausbauen, dass sie in der Bauphase zur Errichtung<br />

der Windenergieanlagen und später bei Reparaturarbeiten<br />

mit schweren Baufahrzeugen befahrbar sind. Mit der Errichtung<br />

der Windenergieanlagen kann nicht begonnen werden,<br />

bevor nicht die Wege entsprechend erschlossen sind.<br />

Werden für ein dem Allgemeinwohl dienenden Bauvorhaben,<br />

für das die Enteignung zulässig ist, Flächen benötigt und lehnt<br />

der Eigentümer der Flächen ein angemessenes Entschädigungsangebot<br />

ab, kann die vorzeitige Besitzeinweisung beantragt<br />

werden, wenn der sofortige Baubeginn geboten ist.<br />

Die vorzeitige Besitzeinweisung dient der beschleunigten Umsetzung<br />

von im Allgemeinwohl liegenden Vorhaben. Sie ermöglicht<br />

es dem Vorhabensträger, noch vor der Enteignung Besitz<br />

an den zu enteignenden Flächen zu erlangen und auf ihnen<br />

sein Vorhaben zu verwirklichen. Voraussetzung der vorzeitigen<br />

Besitzeinweisung ist, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />

erfüllt sind, der sofortige Baubeginn geboten ist und<br />

der Eigentümer es ablehnt, dem Vorhabensträger die Flächen<br />

durch Bauerlaubnisvertrag unter Vorbehalt aller Entschädigungsansprüche<br />

bzw. gegen das Angebot einer angemessenen<br />

Entschädigung zu überlassen. Die Enteignungsbehörde hat diese<br />

Voraussetzungen im Fall des Windenergieparks Hohenbucko<br />

als erfüllt angesehen und den Vorhabenträger daher in den Besitz<br />

der beantragten Flächen eingewiesen. Der Beschluss der<br />

Enteignungsbehörde ist noch nicht bestandskräftig. Durch den<br />

Verfahrensbevollmächtigten der Gemeinde Hohenbucko wurde<br />

am 04.10.2010 Antrag auf gerichtliche Entscheidung und vorläufigen<br />

Rechtsschutz beim Landgericht Neuruppin gestellt.<br />

Eine Einigung auf die Verlagerung des Bauvorhabens auf andere<br />

Flächen wäre im Verfahren zur vorzeitigen Besitzeinweisung<br />

nicht möglich gewesen, da eine solche Verlagerung nicht mehr<br />

von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung umfasst<br />

wäre und damit auch nicht mehr die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />

für das Vorhaben gegeben gewesen wären. Durch<br />

den Abschluss eines Erschließungs- und Nutzungsvertrages<br />

zwischen dem Vorhabensträger und der Gemeinde Hohenbucko<br />

würde ein sich an die vorzeitige Besitzeinweisung anschließendes<br />

Enteignungs- und Entschädigungsfestsetzungsverfahren<br />

entbehrlich.<br />

Frage 350<br />

Fraktion DIE LINKE<br />

Abgeordneter Peer Jürgens<br />

- Kommunales Steuerfindungsrecht -<br />

Das kommunale Steuerfindungsrecht erlaubt es den Kommunen,<br />

eigene Steuern zu erheben. Erst kürzlich wollte die Stadt<br />

Luckau eine Steuer auf Windräder einführen, die Stadt Essen<br />

wird demnächst eine Bräunungssteuer erheben, auch eine Pferdesteuer<br />

oder eine Bootssteuer waren schon in der Debatte.<br />

Ich frage die Landesregierung: In welchen Gemeinden in Brandenburg<br />

wurden welche kommunalen Steuern wann bewilligt?<br />

<strong>Antwort</strong> der Landesregierung<br />

Minister des Innern Dr. Woidke<br />

Das kommunale Steuerfindungsrecht ist auch im Land Brandenburg<br />

ein hohes, verfassungsrechtlich geschütztes Gut. Hier

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