FamZWL - Bundesamt für Sozialversicherungen - admin.ch
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3.4.5 Beispiele für den Anspru<strong>ch</strong> auf Familienzulagen<br />
na<strong>ch</strong> dem FamZG für Kinder im Ausland<br />
327 Anspru<strong>ch</strong> auf volle Kinder- und Ausbildungszulagen haben:<br />
– Ein holländis<strong>ch</strong>er Staatsangehöriger, dessen Kinder in Holland<br />
wohnen;<br />
– Ein holländis<strong>ch</strong>er Staatsangehöriger, dessen Kinder in Frankrei<strong>ch</strong><br />
wohnen;<br />
– Ein s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>er Staatsangehöriger, dessen Kinder in Österrei<strong>ch</strong><br />
wohnen.<br />
328 Anspru<strong>ch</strong> auf kaufkraftangepasste Kinder- und Ausbildungszulagen<br />
haben z.B.:<br />
– Ein französis<strong>ch</strong>er Staatsangehöriger, der als Arbeitnehmer<br />
na<strong>ch</strong> Art. 7 Abs. 2 FamZV für einen Arbeitgeber in der<br />
S<strong>ch</strong>weiz in China tätig ist und dessen Kinder in China wohnen;<br />
– Ein mazedonis<strong>ch</strong>er Staatsangehöriger, der als Arbeitnehmer<br />
na<strong>ch</strong> AArt. 7 Abs. 2 FamZV für einen Arbeitgeber in der<br />
S<strong>ch</strong>weiz in Mazedonien tätig ist und dessen Kinder in Mazedonien<br />
leben;<br />
– Ein S<strong>ch</strong>weizer Staatsangehöriger, der als Arbeitnehmer na<strong>ch</strong><br />
Art. 7 Abs. 2 FamZV für einen Arbeitgeber in der S<strong>ch</strong>weiz in<br />
Indien tätig ist und dessen Kinder in den Vereinigten Staaten<br />
wohnen;<br />
– Ein russis<strong>ch</strong>er Staatsangehöriger, der der als Arbeitnehmer<br />
na<strong>ch</strong> Art. 7 Abs. 2 FamZV für einen Arbeitgeber in der<br />
S<strong>ch</strong>weiz in Ägypten tätig ist und dessen Kinder in Ägypten<br />
wohnen.<br />
329 Keinen Anspru<strong>ch</strong> auf Familienzulagen haben:<br />
– Ein Staatsangehöriger der Vereinigten Staaten, dessen Kinder<br />
in den Vereinigten Staaten wohnen;<br />
– Ein türkis<strong>ch</strong>er Staatsangehöriger, dessen Kinder in Deuts<strong>ch</strong>land<br />
wohnen;<br />
– Ein kanadis<strong>ch</strong>er Staatsangehöriger, dessen Kinder in Frankrei<strong>ch</strong><br />
wohnen;<br />
– Ein s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>er Staatsangehöriger, dessen Kinder in der<br />
Türkei wohnen.<br />
EDI BSV Wegleitung zum Bundesgesetz über die Familienzulagen FamZG (<strong>FamZWL</strong>)<br />
Gültig ab 01.01.2009 Fassung: 01.01.2013 318.810 d