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FamZWL - Bundesamt für Sozialversicherungen - admin.ch

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3.4.5 Beispiele für den Anspru<strong>ch</strong> auf Familienzulagen<br />

na<strong>ch</strong> dem FamZG für Kinder im Ausland<br />

327 Anspru<strong>ch</strong> auf volle Kinder- und Ausbildungszulagen haben:<br />

– Ein holländis<strong>ch</strong>er Staatsangehöriger, dessen Kinder in Holland<br />

wohnen;<br />

– Ein holländis<strong>ch</strong>er Staatsangehöriger, dessen Kinder in Frankrei<strong>ch</strong><br />

wohnen;<br />

– Ein s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>er Staatsangehöriger, dessen Kinder in Österrei<strong>ch</strong><br />

wohnen.<br />

328 Anspru<strong>ch</strong> auf kaufkraftangepasste Kinder- und Ausbildungszulagen<br />

haben z.B.:<br />

– Ein französis<strong>ch</strong>er Staatsangehöriger, der als Arbeitnehmer<br />

na<strong>ch</strong> Art. 7 Abs. 2 FamZV für einen Arbeitgeber in der<br />

S<strong>ch</strong>weiz in China tätig ist und dessen Kinder in China wohnen;<br />

– Ein mazedonis<strong>ch</strong>er Staatsangehöriger, der als Arbeitnehmer<br />

na<strong>ch</strong> AArt. 7 Abs. 2 FamZV für einen Arbeitgeber in der<br />

S<strong>ch</strong>weiz in Mazedonien tätig ist und dessen Kinder in Mazedonien<br />

leben;<br />

– Ein S<strong>ch</strong>weizer Staatsangehöriger, der als Arbeitnehmer na<strong>ch</strong><br />

Art. 7 Abs. 2 FamZV für einen Arbeitgeber in der S<strong>ch</strong>weiz in<br />

Indien tätig ist und dessen Kinder in den Vereinigten Staaten<br />

wohnen;<br />

– Ein russis<strong>ch</strong>er Staatsangehöriger, der der als Arbeitnehmer<br />

na<strong>ch</strong> Art. 7 Abs. 2 FamZV für einen Arbeitgeber in der<br />

S<strong>ch</strong>weiz in Ägypten tätig ist und dessen Kinder in Ägypten<br />

wohnen.<br />

329 Keinen Anspru<strong>ch</strong> auf Familienzulagen haben:<br />

– Ein Staatsangehöriger der Vereinigten Staaten, dessen Kinder<br />

in den Vereinigten Staaten wohnen;<br />

– Ein türkis<strong>ch</strong>er Staatsangehöriger, dessen Kinder in Deuts<strong>ch</strong>land<br />

wohnen;<br />

– Ein kanadis<strong>ch</strong>er Staatsangehöriger, dessen Kinder in Frankrei<strong>ch</strong><br />

wohnen;<br />

– Ein s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>er Staatsangehöriger, dessen Kinder in der<br />

Türkei wohnen.<br />

EDI BSV Wegleitung zum Bundesgesetz über die Familienzulagen FamZG (<strong>FamZWL</strong>)<br />

Gültig ab 01.01.2009 Fassung: 01.01.2013 318.810 d

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