FamZWL - Bundesamt für Sozialversicherungen - admin.ch
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ri<strong>ch</strong>tet, selbst wenn bei dieser Tätigkeit allein das Mindesteinkommen<br />
ni<strong>ch</strong>t errei<strong>ch</strong>t wird. Zuständig ist die FAK, wel<strong>ch</strong>er die<br />
versi<strong>ch</strong>erte Person als selbstständigerwerbende anges<strong>ch</strong>lossen<br />
ist.<br />
Die versi<strong>ch</strong>erte Person darf aber ni<strong>ch</strong>t s<strong>ch</strong>le<strong>ch</strong>ter gestellt werden,<br />
als wenn sie nur als Arbeitnehmerin tätig wäre. Ist der Bezug<br />
der Familienzulagen als Selbstständigerwerbende ni<strong>ch</strong>t<br />
mögli<strong>ch</strong> (weil das jährli<strong>ch</strong>e Mindesteinkommen im Gesamten<br />
ni<strong>ch</strong>t errei<strong>ch</strong>t wird) so hat sie für die Monate, in denen der Lohn<br />
aus dem Arbeitsverhältnis das monatli<strong>ch</strong>e Mindesteinkommen<br />
errei<strong>ch</strong>t, Anspru<strong>ch</strong> auf die Familienzulagen als Arbeitnehmerin.<br />
Zuständig ist die FAK des Arbeitgebers. S. Beispiel Nr. 6 in der<br />
Rz. 530.3.<br />
530.2 Bei Bes<strong>ch</strong>äftigungen in mehreren Kantonen besteht kein An-<br />
1/13 spru<strong>ch</strong> auf Differenzzahlung.<br />
530.3 Beispiele:<br />
1/13 Beispiel 1<br />
X. betreibt eine Arztpraxis im Kanton A. und steht daneben in einem<br />
unbefristeten Arbeitsverhältnis als Lehrer an einer Fa<strong>ch</strong>ho<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ule<br />
für Gesundheit im Kanton B.. Sein Lohn als Lehrer<br />
ist geringer als sein Einkommen aus seiner Arztpraxis. Er erhält<br />
die Familienzulagen als Arbeitnehmer von der FAK im Kanton<br />
B., massgebend sind die Ansätze im Kanton B.. X. erhält<br />
keine Differenz, au<strong>ch</strong> wenn die Ansätze im Kanton A. und sein<br />
dortiges Einkommen höher sind.<br />
Beispiel 2<br />
X. betreibt als Selbstständigerwerbender ein Malerges<strong>ch</strong>äft und<br />
leistet daneben gelegentli<strong>ch</strong>, wenn seine eigene Auftragslage es<br />
erlaubt, Einsätze als Arbeitnehmer bei einem Berufskollegen. Es<br />
besteht kein unbefristeter Arbeitsvertrag mit seinem Berufskollegen,<br />
sondern es wird jeweils ein nur auf einige Tage oder Wo<strong>ch</strong>en<br />
befristeter Arbeitsvertrag abges<strong>ch</strong>lossen. X. hat das ganze<br />
Jahr über Anspru<strong>ch</strong> auf Familienzulagen als Selbstständigerwerbender.<br />
Das Einkommen als Arbeitnehmer wird mitgere<strong>ch</strong>net,<br />
um zu bestimmen, ob er das Mindesteinkommen errei<strong>ch</strong>t.<br />
Beispiel 3<br />
X. betreibt als Selbstständigerwerbende ein Ar<strong>ch</strong>itekturbüro.<br />
Daneben hat sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit der Ge-<br />
EDI BSV Wegleitung zum Bundesgesetz über die Familienzulagen FamZG (<strong>FamZWL</strong>)<br />
Gültig ab 01.01.2009 Fassung: 01.01.2013 318.810 d