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FamZWL - Bundesamt für Sozialversicherungen - admin.ch

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ri<strong>ch</strong>tet, selbst wenn bei dieser Tätigkeit allein das Mindesteinkommen<br />

ni<strong>ch</strong>t errei<strong>ch</strong>t wird. Zuständig ist die FAK, wel<strong>ch</strong>er die<br />

versi<strong>ch</strong>erte Person als selbstständigerwerbende anges<strong>ch</strong>lossen<br />

ist.<br />

Die versi<strong>ch</strong>erte Person darf aber ni<strong>ch</strong>t s<strong>ch</strong>le<strong>ch</strong>ter gestellt werden,<br />

als wenn sie nur als Arbeitnehmerin tätig wäre. Ist der Bezug<br />

der Familienzulagen als Selbstständigerwerbende ni<strong>ch</strong>t<br />

mögli<strong>ch</strong> (weil das jährli<strong>ch</strong>e Mindesteinkommen im Gesamten<br />

ni<strong>ch</strong>t errei<strong>ch</strong>t wird) so hat sie für die Monate, in denen der Lohn<br />

aus dem Arbeitsverhältnis das monatli<strong>ch</strong>e Mindesteinkommen<br />

errei<strong>ch</strong>t, Anspru<strong>ch</strong> auf die Familienzulagen als Arbeitnehmerin.<br />

Zuständig ist die FAK des Arbeitgebers. S. Beispiel Nr. 6 in der<br />

Rz. 530.3.<br />

530.2 Bei Bes<strong>ch</strong>äftigungen in mehreren Kantonen besteht kein An-<br />

1/13 spru<strong>ch</strong> auf Differenzzahlung.<br />

530.3 Beispiele:<br />

1/13 Beispiel 1<br />

X. betreibt eine Arztpraxis im Kanton A. und steht daneben in einem<br />

unbefristeten Arbeitsverhältnis als Lehrer an einer Fa<strong>ch</strong>ho<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ule<br />

für Gesundheit im Kanton B.. Sein Lohn als Lehrer<br />

ist geringer als sein Einkommen aus seiner Arztpraxis. Er erhält<br />

die Familienzulagen als Arbeitnehmer von der FAK im Kanton<br />

B., massgebend sind die Ansätze im Kanton B.. X. erhält<br />

keine Differenz, au<strong>ch</strong> wenn die Ansätze im Kanton A. und sein<br />

dortiges Einkommen höher sind.<br />

Beispiel 2<br />

X. betreibt als Selbstständigerwerbender ein Malerges<strong>ch</strong>äft und<br />

leistet daneben gelegentli<strong>ch</strong>, wenn seine eigene Auftragslage es<br />

erlaubt, Einsätze als Arbeitnehmer bei einem Berufskollegen. Es<br />

besteht kein unbefristeter Arbeitsvertrag mit seinem Berufskollegen,<br />

sondern es wird jeweils ein nur auf einige Tage oder Wo<strong>ch</strong>en<br />

befristeter Arbeitsvertrag abges<strong>ch</strong>lossen. X. hat das ganze<br />

Jahr über Anspru<strong>ch</strong> auf Familienzulagen als Selbstständigerwerbender.<br />

Das Einkommen als Arbeitnehmer wird mitgere<strong>ch</strong>net,<br />

um zu bestimmen, ob er das Mindesteinkommen errei<strong>ch</strong>t.<br />

Beispiel 3<br />

X. betreibt als Selbstständigerwerbende ein Ar<strong>ch</strong>itekturbüro.<br />

Daneben hat sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit der Ge-<br />

EDI BSV Wegleitung zum Bundesgesetz über die Familienzulagen FamZG (<strong>FamZWL</strong>)<br />

Gültig ab 01.01.2009 Fassung: 01.01.2013 318.810 d

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