05.11.2012 Aufrufe

3.Mitreden, aber wie - Kreisvolkshochschule Northeim

3.Mitreden, aber wie - Kreisvolkshochschule Northeim

3.Mitreden, aber wie - Kreisvolkshochschule Northeim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Allgemeine Informationen<br />

Was Kursbesucher wissen sollten ...<br />

Teilnahmebedingungen der KVHS <strong>Northeim</strong><br />

Anmeldung Es sind nur schriftliche Anmeldungen in der Geschäftsstelle Einbeck möglich:<br />

Bitte verwenden Sie hierzu unser Anmeldeformular.<br />

Die schriftliche Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr.<br />

Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht!<br />

Sie haben auch die Möglichkeit zunächst probeweise die erste Kursveranstaltung<br />

zu besuchen, und geben dann Ihre Anmeldung bei der Kursleitung ab. Dies gilt<br />

jedoch nicht bei Wochenendseminaren und Bildungsurlauben. Eine vorherige<br />

Anmeldung garantiert Ihnen <strong>aber</strong> einen Platz.<br />

Eine Teilnehmerzahl von zehn Personen ist meistens die Voraussetzung für das<br />

Zustandekommen der einzelnen Kurse. Sollte der Kurs jedoch bereits belegt sei,<br />

informieren wir Sie.<br />

Mit der Anmeldung erkennen Sie unsere Teilnahmebedingungen an.<br />

Gebühren Die Gebühren sind bei den einzelnen Kursen angegeben, sie werden mit Veranstaltungsbeginn<br />

fällig. Die Zahlung der Kursgebühr geschieht am einfachsten<br />

per Bankeinzug. Füllen Sie dazu bitte den entsprechenden Teil auf der<br />

Anmeldung aus. Ansonsten bitten wir Sie, Ihre Kursgebühr rechtzeitig unter Angabe<br />

der Kursnummer auf das Konto Nr. 6 39 90 bei der Kreis-Sparkasse <strong>Northeim</strong>,<br />

BLZ 262 500 01, zu überweisen.<br />

Bei Lehrgängen besteht auf Antrag die Möglichkeit zur Ratenzahlung.<br />

Anfallende Kosten für Lehr- und Lernmittel so<strong>wie</strong> Verbrauchsmaterial sind in der<br />

Gebühr nicht enthalten.<br />

Gebührenermäßigung Gebührenermäßigung kann nur gewährt werden, wenn ein aktueller Nachweis<br />

dieser Anmeldung beigefügt wird.<br />

Dann können bei Kursen Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger einen Gebührennachlass<br />

von 50%; Schüler, Studenten, Auszubildende, Praktikanten, Rentner,<br />

Behinderte so<strong>wie</strong> Zivildienst-/Wehrdienstleistende einen Gebührennachlass von<br />

30% erhalten.<br />

Bei Kursen, die hinter der Kurs-Nr. mit einem K gekennzeichnet sind,<br />

kann leider auch für den o.g Teilnehmerkreis keine Gebührenermäßigung<br />

gewährt werden.<br />

Bei Bildungsurlauben und Wochenendseminaren gelten für den o.g. Teilnehmerkreis<br />

Sondergebühren.<br />

Bei Lehrgängen kann der Leiter der KVHS nur auf schriftlich begründeten Antrag<br />

Gebührenermäßigung gewähren.<br />

In allen weiteren Fällen ist es dem Leiter der KVHS vorbehalten, auf schriftlich<br />

begründeten Antrag Gebührenbefreiung oder -ermäßigung zu gewähren.<br />

Abmeldung Abmeldungen sind nur schriftlich bis zu Beginn der Veranstaltung möglich.<br />

Bei Veranstaltungen, bei denen ein Anmeldeschluss angegeben ist, sind Abmeldungen<br />

nur bis zu diesem Termin möglich.<br />

Abmeldungen richten Sie bitte umgehend an die KVHS. Eine Abmeldung<br />

bei der Kursleitung ist nicht möglich. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als<br />

Abmeldung!<br />

Ansonsten ist eine Abmeldung nur bei Vorliegen von dringenden Gründen<br />

(z.B. berufliche oder gesundheitliche) unter Vorlage eines entsprechenden<br />

Nachweises (z.B. ärztliches Attest, Bescheinigung des Arbeitgebers) während<br />

der ersten Hälfte des Kurses möglich.<br />

Bei Lehrgängen ist eine Kündigung nur zum Ende des jeweiligen Arbeitsabschnittes<br />

bzw. Semesters bei Vorliegen von dringenden Gründen (s.o.)<br />

möglich.<br />

Haftung Die KVHS übernimmt keine Haftung bei Unfällen, Verlust von Bekleidungsstücken,<br />

persönlichen Gegenständen u.a.. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf<br />

eigene Gefahr.<br />

Veranstaltungsräume Die Unterrichtsräume sind jeweils bei den Veranstaltungen angegeben. Für Bad<br />

Gandersheim, Einbeck, <strong>Northeim</strong> und Uslar finden Sie in den Ortsprogrammen ab<br />

S. 119. Lagepläne der Veranstaltungsräume. Wir bitten Sie, die Einrichtungen der<br />

benutzten Räume schonend zu behandeln, das Rauchen in den Schulgebäuden und<br />

unnötigen Lärm zu vermeiden.<br />

Änderungen gegenüber dem Ausdruck des aktuellen Programms bleiben der KVHS vorbehalten.<br />

Daten Ihre Daten werden aus Verwaltungsgründen in der EDV verarbeitet.<br />

137

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!