3.Mitreden, aber wie - Kreisvolkshochschule Northeim
3.Mitreden, aber wie - Kreisvolkshochschule Northeim
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Allgemeine Informationen<br />
Was Kursbesucher wissen sollten ...<br />
Teilnahmebedingungen der KVHS <strong>Northeim</strong><br />
Anmeldung Es sind nur schriftliche Anmeldungen in der Geschäftsstelle Einbeck möglich:<br />
Bitte verwenden Sie hierzu unser Anmeldeformular.<br />
Die schriftliche Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr.<br />
Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht!<br />
Sie haben auch die Möglichkeit zunächst probeweise die erste Kursveranstaltung<br />
zu besuchen, und geben dann Ihre Anmeldung bei der Kursleitung ab. Dies gilt<br />
jedoch nicht bei Wochenendseminaren und Bildungsurlauben. Eine vorherige<br />
Anmeldung garantiert Ihnen <strong>aber</strong> einen Platz.<br />
Eine Teilnehmerzahl von zehn Personen ist meistens die Voraussetzung für das<br />
Zustandekommen der einzelnen Kurse. Sollte der Kurs jedoch bereits belegt sei,<br />
informieren wir Sie.<br />
Mit der Anmeldung erkennen Sie unsere Teilnahmebedingungen an.<br />
Gebühren Die Gebühren sind bei den einzelnen Kursen angegeben, sie werden mit Veranstaltungsbeginn<br />
fällig. Die Zahlung der Kursgebühr geschieht am einfachsten<br />
per Bankeinzug. Füllen Sie dazu bitte den entsprechenden Teil auf der<br />
Anmeldung aus. Ansonsten bitten wir Sie, Ihre Kursgebühr rechtzeitig unter Angabe<br />
der Kursnummer auf das Konto Nr. 6 39 90 bei der Kreis-Sparkasse <strong>Northeim</strong>,<br />
BLZ 262 500 01, zu überweisen.<br />
Bei Lehrgängen besteht auf Antrag die Möglichkeit zur Ratenzahlung.<br />
Anfallende Kosten für Lehr- und Lernmittel so<strong>wie</strong> Verbrauchsmaterial sind in der<br />
Gebühr nicht enthalten.<br />
Gebührenermäßigung Gebührenermäßigung kann nur gewährt werden, wenn ein aktueller Nachweis<br />
dieser Anmeldung beigefügt wird.<br />
Dann können bei Kursen Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger einen Gebührennachlass<br />
von 50%; Schüler, Studenten, Auszubildende, Praktikanten, Rentner,<br />
Behinderte so<strong>wie</strong> Zivildienst-/Wehrdienstleistende einen Gebührennachlass von<br />
30% erhalten.<br />
Bei Kursen, die hinter der Kurs-Nr. mit einem K gekennzeichnet sind,<br />
kann leider auch für den o.g Teilnehmerkreis keine Gebührenermäßigung<br />
gewährt werden.<br />
Bei Bildungsurlauben und Wochenendseminaren gelten für den o.g. Teilnehmerkreis<br />
Sondergebühren.<br />
Bei Lehrgängen kann der Leiter der KVHS nur auf schriftlich begründeten Antrag<br />
Gebührenermäßigung gewähren.<br />
In allen weiteren Fällen ist es dem Leiter der KVHS vorbehalten, auf schriftlich<br />
begründeten Antrag Gebührenbefreiung oder -ermäßigung zu gewähren.<br />
Abmeldung Abmeldungen sind nur schriftlich bis zu Beginn der Veranstaltung möglich.<br />
Bei Veranstaltungen, bei denen ein Anmeldeschluss angegeben ist, sind Abmeldungen<br />
nur bis zu diesem Termin möglich.<br />
Abmeldungen richten Sie bitte umgehend an die KVHS. Eine Abmeldung<br />
bei der Kursleitung ist nicht möglich. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als<br />
Abmeldung!<br />
Ansonsten ist eine Abmeldung nur bei Vorliegen von dringenden Gründen<br />
(z.B. berufliche oder gesundheitliche) unter Vorlage eines entsprechenden<br />
Nachweises (z.B. ärztliches Attest, Bescheinigung des Arbeitgebers) während<br />
der ersten Hälfte des Kurses möglich.<br />
Bei Lehrgängen ist eine Kündigung nur zum Ende des jeweiligen Arbeitsabschnittes<br />
bzw. Semesters bei Vorliegen von dringenden Gründen (s.o.)<br />
möglich.<br />
Haftung Die KVHS übernimmt keine Haftung bei Unfällen, Verlust von Bekleidungsstücken,<br />
persönlichen Gegenständen u.a.. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf<br />
eigene Gefahr.<br />
Veranstaltungsräume Die Unterrichtsräume sind jeweils bei den Veranstaltungen angegeben. Für Bad<br />
Gandersheim, Einbeck, <strong>Northeim</strong> und Uslar finden Sie in den Ortsprogrammen ab<br />
S. 119. Lagepläne der Veranstaltungsräume. Wir bitten Sie, die Einrichtungen der<br />
benutzten Räume schonend zu behandeln, das Rauchen in den Schulgebäuden und<br />
unnötigen Lärm zu vermeiden.<br />
Änderungen gegenüber dem Ausdruck des aktuellen Programms bleiben der KVHS vorbehalten.<br />
Daten Ihre Daten werden aus Verwaltungsgründen in der EDV verarbeitet.<br />
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