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Literaturanalyse Integration in die Arbeitswelt durch Gleichstellung

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Pärli/Lichtenauer/Caplazi: <strong>Literaturanalyse</strong> „<strong>Integration</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Arbeitswelt</strong> <strong>durch</strong> <strong>Gleichstellung</strong>“ 17<br />

psychischen Beh<strong>in</strong>derung ist <strong>die</strong> Chance ebenfalls sehr tief. Die Analyse<br />

unterschiedlicher Stu<strong>die</strong>n deutet im Weiteren daraufh<strong>in</strong>, dass sich der Zugang zum<br />

Arbeitsmarkt als wesentlich grössere Hürde erweist als der Verbleib dar<strong>in</strong>.<br />

c) Beh<strong>in</strong>derung und Sozialpolitik<br />

aa)<br />

Ausgangslage<br />

2.22 Gemäss BARNES hatte bzw. hat <strong>die</strong> Entwicklung h<strong>in</strong> zu e<strong>in</strong>em sozialen Modell von<br />

Beh<strong>in</strong>derung erheblichen E<strong>in</strong>fluss auf <strong>die</strong> nationale und <strong>in</strong>ternationale Sozialpolitik. 59<br />

DOOSE spricht von e<strong>in</strong>em Bewusstse<strong>in</strong>swandel weg vom Ansatz<br />

wohlfahrtsstaatlicher Fürsorge h<strong>in</strong> zu bürgerrechtlichem Schutz vor<br />

Diskrim<strong>in</strong>ierung. 60 Der Wandel spiegelt sich laut MASCHKE und JUSTIN aber erst<br />

zögerlich <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen nationalen Gesetzgebungen und Klassifizierungssystemen<br />

wider. 61 Längst nicht jeder beh<strong>in</strong>dertenpolitischen Massnahme liegt das soziale Modell<br />

von Beh<strong>in</strong>derung zugrunde. Bei der Analyse des Beh<strong>in</strong>derungsbegriffs <strong>in</strong> der<br />

Sozialpolitik stellt sich <strong>die</strong> Schwierigkeit der Vergleichbarkeit der verschiedenen<br />

Konzepte und Massnahmen e<strong>in</strong>zelner Länder, da der jeweils zugrunde liegende<br />

Beh<strong>in</strong>derungsbegriff „je nach politischen Zielen, Rechtvorschriften und<br />

Verwaltungsstandards“ sehr unterschiedlich se<strong>in</strong> kann. 62 Für HAHN besteht denn auch<br />

<strong>die</strong> grösste Schwierigkeit bei der Analyse von Beh<strong>in</strong>dertenpolitik im fehlenden Konsens<br />

darüber, was genau Beh<strong>in</strong>derung ist. 63 Im H<strong>in</strong>blick auf <strong>die</strong>se Problematik hat <strong>die</strong><br />

EUROPÄISCHE KOMMISSION - genauer <strong>die</strong> Generaldirektion für Beschäftigung und<br />

Soziales - e<strong>in</strong>e Stu<strong>die</strong> zur „Def<strong>in</strong>ition des Begriffs `Beh<strong>in</strong>derung` <strong>in</strong> Europa“ <strong>in</strong> Auftrag<br />

gegeben, welche <strong>die</strong> Situation <strong>in</strong> den - zur Zeit der Analyse noch 15 - Mitgliedstaaten<br />

untersuchen sollte. Die Stu<strong>die</strong> zeigt deutlich, dass „Verwirrung und mangelnde Klarheit<br />

bei dem Grundbegriff `Beh<strong>in</strong>derung` e<strong>in</strong> grosses Hemmnis ist für <strong>die</strong> Erstellung<br />

vergleichender Analysen und <strong>die</strong> Bewertung der Beh<strong>in</strong>dertenpolitik und -programme <strong>in</strong><br />

der Europäischen Union“. 64<br />

bb)<br />

Beh<strong>in</strong>derungskategorien <strong>in</strong> der Sozialpolitik<br />

2.23 Die Stu<strong>die</strong> der EUROPÄISCHEN KOMMISSION arbeitet heraus, dass <strong>in</strong> den meisten<br />

Staaten <strong>in</strong> den verschiedenen sozialpolitischen Feldern unterschiedliche Def<strong>in</strong>itionen<br />

von Beh<strong>in</strong>derung zur Anwendung kommen. Grundsätzlich müssen bei der Zuteilung<br />

von Leistungen Kriterien festgelegt werden, welche <strong>die</strong> Anspruchsberechtigung regeln.<br />

Dabei kann es sich um beh<strong>in</strong>derungsbezogene Kriterien handeln oder um<br />

nichtbeh<strong>in</strong>derungsbezogene Kriterien. Nichtbeh<strong>in</strong>derungsbezogen s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> Kriterien<br />

dann, wenn <strong>in</strong> <strong>die</strong> jeweiligen sozialpolitischen Massnahmen auch andere<br />

Personengruppen (Senioren, Arbeitslose usw.) <strong>in</strong>tegriert s<strong>in</strong>d, d.h., wenn e<strong>in</strong>e bestimmte<br />

Massnahme nicht nur für Menschen mit e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung gilt. Werden z.B.<br />

Massnahmen für Schwervermittelbare festgelegt, so gelten <strong>die</strong>se nicht nur für Menschen<br />

mit e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung, sondern für e<strong>in</strong>en grösseren Personenkreis.<br />

2.24 Es zeigt sich, dass Länder, <strong>die</strong> zu solchen <strong>in</strong>tegrierten <strong>in</strong>stitutionellen Strukturen<br />

ten<strong>die</strong>ren, seltener mediz<strong>in</strong>ische Ansätze für <strong>die</strong> Def<strong>in</strong>ition von Beh<strong>in</strong>derung verwenden.<br />

59 BARNES; vgl. auch HAHN.<br />

60 DOOSE (Entwicklungen), S. 4.<br />

61 MASCHKE/JUSTIN, S. 2.<br />

62 EUROPÄISCHE KOMMISSION (Situation), S. 4; DOOSE (Entwicklungen), S. 2.<br />

63 HAHN, S. 2.<br />

64 EUROPÄISCHE KOMMISSION (Def<strong>in</strong>itionen), S. 4.

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