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Literaturanalyse Integration in die Arbeitswelt durch Gleichstellung

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Pärli/Lichtenauer/Caplazi: <strong>Literaturanalyse</strong> „<strong>Integration</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Arbeitswelt</strong> <strong>durch</strong> <strong>Gleichstellung</strong>“ 43<br />

2.95 Für jeden nicht besetzten Arbeitsplatz müssen <strong>die</strong> Arbeitgeber e<strong>in</strong>e Ausgleichsabgabe<br />

von 100-250 Euro pro Monat an <strong>die</strong> <strong>Integration</strong>sämter (siehe Rz 2.62ff.) bezahlen.<br />

Insofern wird <strong>in</strong>direkt auch das <strong>Integration</strong>smodell der Unterstützten Beschäftigung<br />

gefördert. Die Gelder werden ausschliesslich für E<strong>in</strong>gliederungsmassnahmen verwendet.<br />

Im Jahre 2000 lagen <strong>die</strong> Nettoe<strong>in</strong>nahmen bei 744,44 Mio DM. Die Berücksichtigung der<br />

Quote liegt bei 57% (Angaben OECD 2003), wobei jeder achte Arbeitgeber <strong>die</strong> Quote<br />

erfüllt und jeder dritte sie überhaupt nicht e<strong>in</strong>hält. Im Zuge von Reformen wurden<br />

Massnahmen e<strong>in</strong>geführt, bei denen <strong>die</strong> Behörden verstärkt mit den Arbeitgebern<br />

zusammenarbeiten und <strong>die</strong>se unterstützt werden. Auch soll vermehrt darauf geachtete<br />

werden, für Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung Arbeitsplätze zu f<strong>in</strong>den, <strong>die</strong> auch ihren<br />

Vorlieben und Stärken entsprechen. 184<br />

2.96 Zur besonderen Förderung der Beschäftigung schwerbeh<strong>in</strong>derter Menschen, <strong>die</strong> den<br />

Interessen mehrerer Länder im Bereich der Teilhabe schwerbeh<strong>in</strong>derter Menschen am<br />

Arbeitsleben <strong>die</strong>nen, ist e<strong>in</strong> Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe<br />

schwerbeh<strong>in</strong>derter Menschen am Arbeitsleben auf der Grundlage von § 78 SGB IX<br />

e<strong>in</strong>gerichtet. Der Ausgleichsfonds ist e<strong>in</strong>e zweckgebundene Vermögensmasse und wird<br />

vom Bundesm<strong>in</strong>isterium für Gesundheit und Soziale Sicherung verwaltet. Die<br />

<strong>Integration</strong>sämter müssen sich daran f<strong>in</strong>anziell beteiligen.<br />

ee)<br />

Österreich<br />

2.97 In Österreich ist <strong>die</strong> Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers im<br />

Beh<strong>in</strong>dertene<strong>in</strong>stellungsgesetz (BE<strong>in</strong>stG) verankert. Sowohl im öffentlichen wie privaten<br />

Sektor gilt e<strong>in</strong>e Quote von 4% bei e<strong>in</strong>er Betriebsgrösse von über 25 Mitarbeitern (§ 1<br />

BE<strong>in</strong>stG). Die Pflichtzahl der zu beschäftigenden Arbeitnehmenden mit Beh<strong>in</strong>derung<br />

kann für bestimmte Arbeitszweige abgeändert werden, vorausgesetzt <strong>die</strong> Beschäftigung<br />

von Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung ist wegen der besonderen Art der Arbeitsstruktur auch<br />

unter Ausnutzung aller Unterstützungs- und technischen Möglichkeiten nicht möglich<br />

(e<strong>in</strong>e Person mit Beh<strong>in</strong>derung auf 40 Mitarbeitende). H<strong>in</strong>gegen kann das<br />

Bundesm<strong>in</strong>isterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf dem Verordnungsweg<br />

bestimmen, dass Beschäftigungen, <strong>die</strong> sich besonders für Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung<br />

eignen, <strong>die</strong>sen vorbehalten werden.<br />

2.98 Gemäss § 5 BE<strong>in</strong>stG s<strong>in</strong>d auf <strong>die</strong> Pflichtzahl „begünstige Beh<strong>in</strong>derte“ im S<strong>in</strong>ne von § 2<br />

Abs. 1 BE<strong>in</strong>stG, d.h. Personen mit e<strong>in</strong>em Grad der Beh<strong>in</strong>derung von m<strong>in</strong>destens 50<br />

anzurechnen. Doppelt angerechnet werden <strong>die</strong> Arbeitnehmerkategorien wie z.B. bl<strong>in</strong>de<br />

Personen, junge Erwachsenen mit Beh<strong>in</strong>derung im S<strong>in</strong>ne von § 2 BE<strong>in</strong>stG bis 19 Jahren<br />

und Ältere ab 55 Jahren, Personen ab 50 Jahren mit e<strong>in</strong>er Bee<strong>in</strong>trächtigung von m<strong>in</strong>d.<br />

70% und Person mit Beh<strong>in</strong>derung, <strong>die</strong> überwiegend auf den Gebrauch e<strong>in</strong>es Rollstuhls<br />

angewiesen s<strong>in</strong>d. Die Sanktionen betragen 200 Euro im Monat. Von den<br />

Quotenarbeitsplätzen s<strong>in</strong>d 64% besetzt, jeder vierte Arbeitgeber erfüllt <strong>die</strong> Quote. Die<br />

Ausgleichsabgaben werden für Beschäftigungsprogramme für Personen mit e<strong>in</strong>er<br />

Beh<strong>in</strong>derung aber auch für Unterstützungsmassnahmen für ihre Arbeitgeber e<strong>in</strong>gesetzt.<br />

Ausserdem gibt es e<strong>in</strong>e Förderprämie für Arbeitnehmer, welche <strong>die</strong> Quote<br />

übererfüllen. 185 Dieses System lässt sich gewissermassen e<strong>in</strong>em Bonus-Malus-System<br />

184 OECD (Beh<strong>in</strong>dertenpolitik), S. 389; AUKTOR, S. 49f.; EUROPÄISCHEN KOMMISSION (Def<strong>in</strong>itionen), S.60;<br />

vgl. auch SCHAFFNER; und DEGENER (Konstruktion), S.456.<br />

185 OECD, S.-389 (2003), SCHAFFNER, (2006).

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