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Literaturanalyse Integration in die Arbeitswelt durch Gleichstellung

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Pärli/Lichtenauer/Caplazi: <strong>Literaturanalyse</strong> „<strong>Integration</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Arbeitswelt</strong> <strong>durch</strong> <strong>Gleichstellung</strong>“ 79<br />

e<strong>in</strong>er spezifischen Richtl<strong>in</strong>ie(n) für <strong>die</strong> Förderung begleitender Hilfen. Spezifische<br />

Regelungen zur Unterstützten Beschäftigung bieten Rechtsicherheit, löst rechtliche<br />

Ansprüche der Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung aus und lassen <strong>die</strong> Unterstützte Beschäftigung<br />

als e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>heit verstehen, d.h., es sollen nicht beliebig Facetten aus e<strong>in</strong>em<br />

ganzheitlichen Konzept herausgelöst werden können. Auch bewirkt e<strong>in</strong>e rechtliche<br />

Verankerung des Konzepts e<strong>in</strong> verändertes Bewusstse<strong>in</strong> gegenüber Menschen mit<br />

Beh<strong>in</strong>derung als gleichberechtigte, teilhabende und (ebenso) arbeitsfähige und da<strong>durch</strong><br />

selbständige und selbst bestimmte Mitglieder unserer Gesellschaft.<br />

4.12 Quotenmodelle werden oft als wirkungslos beschrieben. Nichtsdestotrotz erachten alle<br />

Länder, <strong>die</strong> e<strong>in</strong> solches Modell praktizieren, <strong>die</strong>ses als s<strong>in</strong>nvoll. Die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Ländern<br />

<strong>in</strong> letzter Zeit e<strong>in</strong>geleiteten Reformen der Quotensystemen bergen <strong>durch</strong>aus Potential,<br />

das sich positiv auf <strong>die</strong> berufliche <strong>Integration</strong> von Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung auswirken<br />

kann. So könnte <strong>die</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsmassnahmen dem Umstand<br />

entgegenwirken, dass bei Quotenmodellen - wie gezeigt - bei Arbeitnehmern mit<br />

Beh<strong>in</strong>derung grundsätzlich von Defiziten ausgegangen wird. Auch könnte <strong>die</strong> vermehrte<br />

Unterstützung für Arbeitgeber sich positiv auswirken. Indem Arbeitgeber verpflichtet<br />

werden, Menschen mit e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung anzustellen, könnte beispielsweise auch dem<br />

Konzept der Unterstützten Beschäftigung mehr Geltung verschafft werden. Auf <strong>die</strong>se<br />

Weise könnten Arbeitgeber <strong>die</strong> Erfahrung machen, dass Beh<strong>in</strong>derung nicht automatisch<br />

auch Erwerbsunfähigkeit bedeutet. E<strong>in</strong> nicht zu vernachlässigender Punkt bei der<br />

Wirkungsanalyse von Quotenmodellen ist ausserdem der Umstand, dass <strong>die</strong><br />

Ausgleichsausgaben für <strong>Integration</strong>smassnahmen verwendet werden. Damit können<br />

<strong>in</strong>novative Modelle wie beispielsweise das Modell der Unterstützten Beschäftigung<br />

gefördert werden.<br />

4.13 Die Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen trägt viel Potential zur Förderung der<br />

<strong>Integration</strong> resp. Teilhabe von Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung im Arbeitsleben. Der<br />

italienische Gerichtsfall beispielsweise zeigt auf, dass bei e<strong>in</strong>er qualifizierten Person mit<br />

Beh<strong>in</strong>derung <strong>die</strong> Verantwortung beim Arbeitgeber liegt, den Arbeitsplatz und <strong>die</strong><br />

Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen so zu gestalten, dass der betroffenen Person <strong>die</strong> Ausübung der<br />

beruflichen Tätigkeit möglich ist. Sieht <strong>die</strong> nationale Gesetzgebung ke<strong>in</strong>e Verpflichtung<br />

des Arbeitgebers zu angemessenen Vorkehrungen vor, so kann doch das <strong>in</strong>nerstaatliche<br />

Recht im S<strong>in</strong>ne der RL 2000/78/EG ausgelegt werden und so <strong>die</strong> <strong>Integration</strong> von<br />

Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung im Arbeitsleben vorantreiben. Mit der Verpflichtung des<br />

Arbeitgebers zu angemessenen Vorkehrungen wird <strong>die</strong> betroffene Person mit<br />

Beh<strong>in</strong>derung anspruchsberechtigt und kann bei Nichterfüllung den Klageweg<br />

beschreiten. Die Rechtsprechung wird <strong>die</strong> Verpflichtung mehr und mehr konkretisieren<br />

und <strong>die</strong> Arbeitgeber, aber auch beh<strong>in</strong>derte Betroffene sensibilisieren. Angemessene<br />

Vorkehrungen resp. <strong>die</strong> Teilhabe von Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung im Arbeitsleben<br />

werden sich zur Selbstverständlichkeit entwickeln.<br />

4.14 Allgeme<strong>in</strong>e Arbeitsmarktbed<strong>in</strong>gungen setzen jedoch jeder <strong>Integration</strong>spolitik Grenzen.<br />

Wo Arbeitsplätze nicht vorhanden s<strong>in</strong>d, "lassen sie sich auch nicht <strong>durch</strong> noch so viel<br />

Unterstützung und Propagierung schaffen". 309<br />

309 EUROPÄISCHEN KOMMISSION (Benchmark<strong>in</strong>g), S.7.

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