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Literaturanalyse Integration in die Arbeitswelt durch Gleichstellung

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Pärli/Lichtenauer/Caplazi: <strong>Literaturanalyse</strong> „<strong>Integration</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Arbeitswelt</strong> <strong>durch</strong> <strong>Gleichstellung</strong>“ 44<br />

ff)<br />

zuordnen <strong>in</strong> dem Arbeitgeber, welche besondere Anstrengungen zur E<strong>in</strong>stellung von<br />

Menschen mit e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung unternehmen, belohnt werden.<br />

Frankreich<br />

2.99 In Frankreich ist <strong>die</strong> Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber im Gesetz vom 10. Juli 1987<br />

verankert. Gemäss Artikel L 323-1 des Code du travail müssen bei e<strong>in</strong>er Betriebsgrösse<br />

ab 20 Angestellten 6% der Arbeitsplätze von Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung besetzt se<strong>in</strong>.<br />

Die Quote gilt im öffentlichen und privaten Sektor. Es s<strong>in</strong>d 67% aller Quotenplätze<br />

besetzt 186 (Angaben OECD 2003). Von zehn Arbeitgebern erfüllen vier <strong>die</strong> Quote und<br />

jeder dritte hält sie nicht e<strong>in</strong>. Die Ausgleichsabgabe beträgt 150-250 Euro im Monat<br />

sowie 25% Strafe bei Nichtzahlung. Die Gelder werden für Fortbildungen, für<br />

Massnahmen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes und zur Beschäftigung von Personen mit<br />

Beh<strong>in</strong>derung e<strong>in</strong>gesetzt. Ähnlich wie <strong>in</strong> Deutschland wurden auch <strong>in</strong> Frankreich<br />

Reformen e<strong>in</strong>geführt, <strong>die</strong> e<strong>in</strong>e bessere Unterstützung für den Arbeitgeber br<strong>in</strong>gen sollen.<br />

Seit Mitte der 90ger Jahre werden <strong>die</strong> Arbeitgeber zunehmend dazu aufgefordert, genaue<br />

E<strong>in</strong>gliederungspläne auszuarbeiten, und dabei auch f<strong>in</strong>anziell unterstützt. 187<br />

gg)<br />

Italien<br />

2.100 Das Gesetz von 1968 etablierte e<strong>in</strong> Quotensystem für den privaten wie öffentlichen<br />

Bereich. Im Jahre 1992 wurde das Quotensystem revi<strong>die</strong>rt, wobei man nun auch<br />

Menschen mit psychischer Beh<strong>in</strong>derung berücksichtigte und e<strong>in</strong>e Quote von 15 %<br />

vorsah; sie variierte je nach Grösse des Unternehmens und Beh<strong>in</strong>dertenkategorie.<br />

2.101 1999 wurde das italienische Quotensystem aktualisiert. Im öffentlichen wie privaten<br />

Sektor gilt e<strong>in</strong>e Quote von 7% bei e<strong>in</strong>er Unternehmensgrösse von über 50 Mitarbeitern.<br />

Bei e<strong>in</strong>er Belegschaft von 15-35 muss e<strong>in</strong> Platz besetzt werden, bei 36-50 zwei Plätze.<br />

2.102 Zum Zeitpunkt der OECD Stu<strong>die</strong> von 2003 lagen ke<strong>in</strong>e statistischen Daten über den<br />

Erfüllungsgrad vor, da Italien se<strong>in</strong> Quotensystem <strong>in</strong> jüngster Zeit reformiert hat. Im<br />

Zeitraum von 1986-1998 waren 50% der Plätze besetzt. Für jeden nicht besetzten Platz<br />

muss der Arbeitgeber heute 1075 Euro pro Monat bezahlen, bzw. e<strong>in</strong> Viertel davon,<br />

wenn ke<strong>in</strong> geeigneter Anwärter zu f<strong>in</strong>den ist. Beobachtungen lassen darauf schliessen,<br />

dass tendenziell leicht nachzuweisen ist, dass ke<strong>in</strong>e geeigneten Bewerber zu f<strong>in</strong>den<br />

waren. Die Bussgelder kommen regionalen E<strong>in</strong>gliederungsprogrammen zugute.<br />

2.103 Der Zugang von bl<strong>in</strong>den und sehbeh<strong>in</strong>derten Personen ist speziell geregelt. E<strong>in</strong>e<br />

Anzahl von Arbeitsplätzen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Berufen, wie LehrerInnen , PhysiotherapeutInnen<br />

und TelefonistInnen ist für sie reserviert. Im Zuge von Reformen wird versucht<br />

detailliertere Profile von potentiellen Arbeitnehmern zu erstellen und damit <strong>die</strong><br />

angebotenen Stellen und <strong>die</strong> Fähigkeiten von Arbeitnehmern mit e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung<br />

besser auf e<strong>in</strong>ander abzustimmen. 188<br />

e) Berufliche Rehabilitation und Verpflichtung<br />

aa)<br />

Beschreibung<br />

2.104 In den e<strong>in</strong>zelnen Ländern herrscht gemäss OECD e<strong>in</strong>e unterschiedliche Praxis <strong>in</strong><br />

Bezug auf <strong>die</strong> Frage, ob <strong>die</strong> Teilnahme an Rehabilitationsmassnahmen freiwillig ist oder<br />

ob es sich dabei um e<strong>in</strong>e Vorbed<strong>in</strong>gung für den Anspruch auf Leistungen handelt und<br />

186 OECD (Beh<strong>in</strong>dertenpolitik), S. 389.<br />

187 OECD, S. 277f. und S.-389 (2003); EUROPÄISCHEN KOMMISSION (Def<strong>in</strong>itionen), S. 60.<br />

188 OECD (Beh<strong>in</strong>dertenpolitik), S. 389; HOHNERLEIN, S. 138; SCHAFFNER.

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