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Literaturanalyse Integration in die Arbeitswelt durch Gleichstellung

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Pärli/Lichtenauer/Caplazi: <strong>Literaturanalyse</strong> „<strong>Integration</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Arbeitswelt</strong> <strong>durch</strong> <strong>Gleichstellung</strong>“ 50<br />

am Individuum anknüpfen, weniger erfolgsversprechend s<strong>in</strong>d als das neuere Programm<br />

der Unterstützen Beschäftigung. 207<br />

2.118 DOOSE, Leiter von Langzeitstu<strong>die</strong>n zur Unterstützten Beschäftigung an der<br />

Universität Münster, hält Massnahmen beruflicher <strong>Integration</strong> grundsätzlich nur dann für<br />

erfolgreich, wenn sie auf den Bedarf der betroffenen Person abgestimmt s<strong>in</strong>d und me<strong>in</strong>t:<br />

„E<strong>in</strong>e stärkere Bedeutung für <strong>die</strong> Ausgestaltung der Hilfen müssen <strong>in</strong> Zukunft <strong>die</strong><br />

Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung selbst haben. Der neue Massstab sollte se<strong>in</strong>, dass wir Dienste<br />

entwickeln, <strong>die</strong> von denen, <strong>die</strong> wir unterstützen wollen auch als wirklich hilfreich erlebt<br />

werden.“ 208<br />

III) Rechtliche Verankerung der <strong>Gleichstellung</strong> und<br />

Antidiskrim<strong>in</strong>ierung<br />

1 Übersicht und E<strong>in</strong>grenzung<br />

3.1 Im vorangehenden Literaturüberblick haben wir vier verschiedene Modelle der<br />

Arbeitsmarkt<strong>in</strong>tegration von Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung identifiziert, dargestellt und<br />

diskutiert. Wir s<strong>in</strong>d dabei auch auf <strong>die</strong> beiden Pole <strong>Integration</strong> <strong>durch</strong> „klassische<br />

wohlfahrtstaatliche Instrumente“ und mehr bürgerrechtsorientierte „<strong>Gleichstellung</strong>s- und<br />

Antidiskrim<strong>in</strong>ierungs-Modelle“ e<strong>in</strong>gegangen. In <strong>die</strong>sem Teil der Stu<strong>die</strong> <strong>in</strong>teressiert <strong>die</strong><br />

konkrete rechtliche Ausgestaltung der aufgeführten Modelle. Die Komplexität der<br />

Thematik, <strong>die</strong> Menge der <strong>in</strong> Frage kommenden Rechtsordnungen und der Fokus der<br />

vorliegenden Stu<strong>die</strong> zw<strong>in</strong>gen uns, e<strong>in</strong>e Beschränkung auf zwei Themen vorzunehmen.<br />

Erstens werden wir analysieren, wie <strong>die</strong> <strong>in</strong>nerhalb der Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsgesetze<br />

enthaltenen Verpflichtungen der Arbeitgeber zu angemessenen Vorkehrungen<br />

rechtlich verankert s<strong>in</strong>d und ob es dazu bereits relevante Judikatur und (juristische)<br />

Literatur gibt. Als Referenzrahmen orientieren wir uns an e<strong>in</strong>schlägigen UN-<br />

Dokumenten und <strong>in</strong>sbesondere an der Rechtsentwicklung <strong>in</strong> der Europäischen Union,<br />

stellen kurz <strong>die</strong> Rahmenrichtl<strong>in</strong>ie 2000/78/EG vor und behandeln <strong>die</strong> Umsetzung <strong>in</strong><br />

ausgewählten Mitgliedstaaten. Wir untersuchen anschliessend <strong>die</strong> Verankerung<br />

angemessener Vorkehrungen <strong>in</strong> den Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsgesetzen der USA und<br />

Australien. Zweitens werden wir <strong>die</strong> rechtliche Verankerung <strong>in</strong> ausgewählten Staaten<br />

der sich <strong>in</strong> der Literatur als besonders wirksam erwiesenen Konzepte der Unterstützten<br />

Beschäftigung untersuchen.<br />

2 Rechtlicher Rahmen im europäischen Geme<strong>in</strong>schaftsrecht<br />

a) Art. 13 EGV und Rahmenrichtl<strong>in</strong>ie 2000/78/EG<br />

aa)<br />

Inhalte<br />

3.2 Art. 13 EGV sieht vor, dass der Rat im Rahmen der <strong>durch</strong> den Vertrag auf <strong>die</strong><br />

Geme<strong>in</strong>schaft übertragenen Zuständigkeiten auf Vorschlag der Kommission und nach<br />

Anhörung des Europäischen Parlaments e<strong>in</strong>stimmig geeignete Vorkehrungen treffen<br />

kann, um Diskrim<strong>in</strong>ierungen aus Gründen des Alter, Geschlechts, der Rasse, der<br />

ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung oder der<br />

sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.<br />

207 OECD (Hemmnisse).<br />

208 DOOSE (<strong>Integration</strong>), S. 6; vgl. auch DOOSE (Entwicklung), S. 10 (2003).

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