29.11.2014 Aufrufe

Literaturanalyse Integration in die Arbeitswelt durch Gleichstellung

Literaturanalyse Integration in die Arbeitswelt durch Gleichstellung

Literaturanalyse Integration in die Arbeitswelt durch Gleichstellung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Pärli/Lichtenauer/Caplazi: <strong>Literaturanalyse</strong> „<strong>Integration</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Arbeitswelt</strong> <strong>durch</strong> <strong>Gleichstellung</strong>“ 66<br />

3.61 Sektion 5(2) DDA führt dann näher aus, dass e<strong>in</strong>e Person, <strong>die</strong> Anpassungen<br />

(„accommodation“) beanspruchen würde, im Vergleich mit e<strong>in</strong>er nicht beh<strong>in</strong>derten<br />

Person nicht „materially different“ ist aufgrund der Tatsache, dass eben Vorkehrungen<br />

benötigt werden. E<strong>in</strong>e Benachteilung wäre <strong>in</strong> <strong>die</strong>ser Situation e<strong>in</strong>e Form von direkter<br />

Diskrim<strong>in</strong>ierung. 270 Die Bestimmung liest sich wie folgt:<br />

„[…] circumstances <strong>in</strong> which a person treats or would treat another person with a<br />

disability are not materially different because of the fact that different accommodation<br />

or services may be required by the person with a disability.“<br />

3.62 Um den Vergleich herstellen zu können, ist es notwendig, <strong>die</strong> Fähigkeiten der Person mit<br />

e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung zu berücksichtigen, nachdem Vorkehrungen getroffen wurden<br />

(Sektion 15(4) DDA).<br />

3.63 Indirekte Diskrim<strong>in</strong>ierung liegt nach Sektion 6 DDA vor, wenn folgende Bed<strong>in</strong>gungen<br />

kumulativ erfüllt s<strong>in</strong>d: Wenn an e<strong>in</strong>e Person mit e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung Anforderungen<br />

(„requirement or condition“ 271 ) gestellt werden, <strong>die</strong><br />

• um Grossteil von Nichtbeh<strong>in</strong>derten erfüllt werden oder erfüllt werden können;<br />

• im konkreten Fall im S<strong>in</strong>ne des Verhältnismässigkeitspr<strong>in</strong>zip nicht angemessen<br />

(„reasonable“ 272 ) s<strong>in</strong>d;<br />

• <strong>die</strong> betroffenen Person mit e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung nicht fähig ist zu erfüllen.<br />

3.64 Auch <strong>in</strong> <strong>die</strong>sem Zusammenhang lässt sich im Ansatz e<strong>in</strong> Unterschied zu RL 2000/78/EG<br />

feststellen: Der Arbeitgeber muss nicht beweisen, dass <strong>die</strong> Diskrim<strong>in</strong>ierung <strong>durch</strong> den<br />

Zweck gerechtfertigt ist, sondern er muss nachweisen können, dass „a substantially<br />

higher proportion of persons without the disability comply or are able to comply“<br />

während „the aggrieved person does not or is not able to comply“.<br />

3.65 Der DDA verpflichtet den Arbeitgeber nicht ausdrücklich zu angemessenen<br />

Vorkehrungen. Gemäss der australischen Human Rights and Equal Opportunity<br />

Commission verpflichtet der DDA dennoch zu angemessenen Vorkehrungen. 273 Die<br />

Verpflichtung ist sowohl aus Sektion 6 274 (<strong>in</strong>direkte Diskrim<strong>in</strong>ierung, siehe dazu N 3.63)<br />

also auch aus Sektion 15(4) DDA abzuleiten. Sektion 15(4) DDA regelt, dass e<strong>in</strong>e<br />

Nichtanstellung oder <strong>die</strong> Aufhebung des Arbeitsverhältnisses wegen e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung<br />

nicht rechtswidrig diskrim<strong>in</strong>ierend ist, wenn der Arbeitgeber berücksichtigt hat:<br />

• Ausbildung, Qualifikationen und Erfahrungen, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Anstellung relevant s<strong>in</strong>d;<br />

• <strong>die</strong> nachgewiesene Arbeitsleistung aufgrund e<strong>in</strong>es bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses<br />

mit dem betreffenden Arbeitgeber;<br />

• alle relevanten Faktoren, <strong>die</strong> angemessen s<strong>in</strong>d zu berücksichtigen, weil <strong>die</strong> betroffene<br />

Person aufgrund ihrer Beh<strong>in</strong>derung <strong>die</strong> Anforderung der beruflichen Tätigkeit („<strong>in</strong>herent<br />

requirements of the particular job“) nicht zu erfüllen vermag oder Anpassungen<br />

beanspruchen würde, <strong>die</strong> dem Arbeitgeber nicht zumutbar („impose an unjustifiable<br />

hardship“) s<strong>in</strong>d.<br />

270 WADDINGTON, S. 84.<br />

271 Unter “requirement or condition” werden nicht nur formelle Anweisungen, Richtl<strong>in</strong>ien, Regelungen,<br />

sondern auch tatsächliche Barrieren verstanden, siehe dazu Waters v. Public Transport Corporation (1992) 173<br />

CLR 349.<br />

272 AUSTRALIAN HUMAN RIGHTS AND EQUAL OPPORTUNITY COMMISSION, S. 5.<br />

273 AUSTRALIAN HUMAN RIGHTS AND EQUAL OPPORTUNITY COMMISSION, S. 11ff., mit Verweis auf <strong>die</strong><br />

Materialien zum DDA als auch e<strong>in</strong>gehend auf Purvis v. New South Wales (Department of Education and<br />

Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g (2003) HCA 62 (11 November 2003).<br />

274 Commonwealth of Australia v. Nerilie Ann Humphries & Others (1998) 1031 FCA (25 August 1998).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!