29.11.2014 Aufrufe

Literaturanalyse Integration in die Arbeitswelt durch Gleichstellung

Literaturanalyse Integration in die Arbeitswelt durch Gleichstellung

Literaturanalyse Integration in die Arbeitswelt durch Gleichstellung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Pärli/Lichtenauer/Caplazi: <strong>Literaturanalyse</strong> „<strong>Integration</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Arbeitswelt</strong> <strong>durch</strong> <strong>Gleichstellung</strong>“ 35<br />

bb)<br />

entsprechende Gesetzgebungen sollen <strong>in</strong>dividuelle Rechte gestärkt werden und damit<br />

Chancengleichheit hergestellt werden. Beh<strong>in</strong>derung wird nicht mehr als <strong>in</strong>dividuelles<br />

Schicksal gesehen, sondern als Folge von gesellschaftlichen Zugangsbarrieren, welche<br />

der Ausgrenzung von Menschen mit e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung Vorschub leisten. Ausgrenzung<br />

wird hier als Folge von Nichtachtung der Bürgerrechte von Menschen mit e<strong>in</strong>er<br />

Beh<strong>in</strong>derung betrachtet und als Diskrim<strong>in</strong>ierung verstanden. Zur Herstellung von<br />

Teilhabe und Chancengleichheit sollen Massnahmen ergriffen werden, welche <strong>die</strong><br />

Bedürfnisse von Menschen mit e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung berücksichtigen und damit<br />

Ausgliederung und Diskrim<strong>in</strong>ierung verh<strong>in</strong>dern. Da für e<strong>in</strong>e dauerhafte E<strong>in</strong>gliederung <strong>in</strong><br />

<strong>die</strong> Gesellschaft <strong>die</strong> berufliche Teilhabe von elementarer Bedeutung ist, be<strong>in</strong>halten <strong>die</strong><br />

Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsgesetze e<strong>in</strong>en umfangreichen Teil zur Diskrim<strong>in</strong>ierung im<br />

Beschäftigungsprozess. 149 Der Arbeitgeber wird <strong>in</strong> unterschiedlichem Grad dazu<br />

verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, welche <strong>die</strong> Bedürfnisse der beh<strong>in</strong>derten Person<br />

berücksichtigen. Dabei handelt es sich beispielsweise um <strong>die</strong> Anpassung des<br />

Arbeitsplatzes, <strong>die</strong> Garantie e<strong>in</strong>es h<strong>in</strong>dernisfreien Zugangs zu den Räumlichkeiten, oder<br />

um <strong>die</strong> flexible Anpassung der Arbeitszeiten. Der Umfang der Verpflichtungen, der e<strong>in</strong><br />

Arbeitgeber nachzukommen hat, hängt laut OECD im Allgeme<strong>in</strong>en davon ab, wie hoch<br />

<strong>die</strong> mit den Verpflichtungen verbundenen Kosten s<strong>in</strong>d und ob <strong>die</strong>se dem Arbeitgeber<br />

zumutbar s<strong>in</strong>d. Wie bei anderen Systemen, <strong>die</strong> Verpflichtungen des Arbeitgebers<br />

gegenüber dem Arbeitnehmer kennen, hängt <strong>die</strong> Durchsetzung der<br />

Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsgesetze gemäss OECD zu e<strong>in</strong>em grossen Teil von den Sanktionen<br />

ab, <strong>die</strong> e<strong>in</strong> Arbeitgeber zu befürchten hat. Üblicherweise handelt es sich um Geldstrafen,<br />

es kann sich aber auch um unentgeltliche Sanktionen handeln, wie beispielsweise <strong>die</strong><br />

E<strong>in</strong>richtung von beh<strong>in</strong>dertengerechten Arbeitsplätzen oder <strong>die</strong> Verpflichtung zur<br />

Weiterbeschäftigung von Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung. 150<br />

Vorkommen<br />

2.73 Gemäss RÜST und DEBRUNNER prägt der Ansatz der Antidiskrim<strong>in</strong>ierung tendenziell<br />

<strong>die</strong> Beh<strong>in</strong>dertenpolitik derjenigen Länder, <strong>die</strong> e<strong>in</strong> schwach ausgebautes sozialstaatliches<br />

System haben wie z.B. <strong>die</strong> USA und Australien. E<strong>in</strong>e Ausnahme bilden <strong>die</strong><br />

skand<strong>in</strong>avischen Länder, <strong>in</strong> denen das Konzept des Schutzes <strong>in</strong>dividueller Rechte und der<br />

Vermeidung von Diskrim<strong>in</strong>ierung trotz e<strong>in</strong>em stark ausgebauten Sozialstaat im Ansatz<br />

schon länger existiert. 151 Bee<strong>in</strong>flusst <strong>durch</strong> <strong>die</strong> Beh<strong>in</strong>dertenbewegung wurde <strong>in</strong> den USA<br />

1990 der ADA (Americans with disability Act) verabschiedet. Australien und England<br />

folgten, <strong>in</strong> Kanada besteht mit dem Human Rights Act e<strong>in</strong> ähnlicher Ansatz. Im<br />

Anschluss an <strong>die</strong> „Standard Rules on the Equalization of the Opportunities for Persons<br />

with Disabilities“ der Vere<strong>in</strong>ten Nationen von 1993, mit denen laut HAINES e<strong>in</strong> neuer<br />

Akzent <strong>in</strong> der Beh<strong>in</strong>dertenpolitik gesetzt wurde, verabschiedeten <strong>in</strong> jüngster Zeit<br />

ungefähr e<strong>in</strong> Viertel der Mitgliedstaaten <strong>Gleichstellung</strong>sgesetze. Diese wurden zumeist<br />

als Ergänzung zu anderen Massnahmen <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Integration</strong>spolitik der e<strong>in</strong>zelnen Länder<br />

mite<strong>in</strong>bezogen. 152 In Europa hat vor allem <strong>die</strong> Europäische Union, mit ihrer auf<br />

149 vgl. DOOSE (Entwicklungen) RÜST/DEBRUNNER, S. 33f. HAINES, S. 450; DEGENER (Konstruktion), S.<br />

458ff.; DEGENER (UN); OECD (Beh<strong>in</strong>dertenpolitik), S. 192ff. und S. 262.<br />

150 OECD (Beh<strong>in</strong>dertenpolitik), S. 197f.<br />

151 RÜST/DEBRUNNER S. 35; siehe <strong>die</strong>sbezgl. z.B. zu Schweden KÖHLER, S. 58ff.<br />

152 HAINES, S. 448; DEGENER (Konstruktion), S. 458ff.; auch OECD (Beh<strong>in</strong>dertenpolitik), S. 192.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!