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Literaturanalyse Integration in die Arbeitswelt durch Gleichstellung

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Pärli/Lichtenauer/Caplazi: <strong>Literaturanalyse</strong> „<strong>Integration</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Arbeitswelt</strong> <strong>durch</strong> <strong>Gleichstellung</strong>“ 40<br />

Beh<strong>in</strong>derung festgeschrieben. Der jeweilige e<strong>in</strong>zuhaltende Protzentsatz ist von Land zu<br />

Land unterschiedlich und gilt erst ab e<strong>in</strong>er bestimmten - ebenfalls unterschiedlichen -<br />

Anzahl Beschäftigter <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Betrieb. In den meisten Ländern gelten <strong>die</strong> Quoten sowohl<br />

im öffentlichen wie auch im privaten Sektor. Die e<strong>in</strong>zuhaltende Quotengrösse liegt <strong>in</strong><br />

den untersuchten Ländern zwischen 2% (Spanien, Korea) und 7% (Italien). Die<br />

Betriebsgrösse liegt zwischen 20 und 50 Beschäftigten. E<strong>in</strong>e Ausnahme bildet Korea mit<br />

300 Beschäftigten. Bei Nicht-Erfüllung der vorgeschriebenen Beschäftigungsquoten s<strong>in</strong>d<br />

Sanktionen vorgesehen. Das Ausmass der Sanktionen reicht von kaum vorhanden <strong>in</strong><br />

Spanien bis sehr streng <strong>in</strong> Polen und Italien. In der Mehrheit der Länder s<strong>in</strong>d <strong>die</strong><br />

Sanktionen sehr niedrig und s<strong>in</strong>d laut OECD eher als zusätzliche Lohnsummensteuer zu<br />

sehen. Die Gelder aus den Ausgleichsabgaben werden <strong>in</strong> fast allen Ländern für<br />

Rehabilitationsmassnahmen und Beschäftigungsprogramme für Menschen mit<br />

Beh<strong>in</strong>derung genutzt. 175<br />

2.85 Die Quotenmodelle gehören zu den beh<strong>in</strong>dertenpolitischen Massnahmen, <strong>die</strong> auf klare<br />

Grenzziehungen angewiesen s<strong>in</strong>d. Sie müssen def<strong>in</strong>ieren, wer als beh<strong>in</strong>dert im S<strong>in</strong>ne der<br />

Quote gilt. Den Quotenmodellen liegt folglich das mediz<strong>in</strong>ische Modell von<br />

Beh<strong>in</strong>derung zugrunde und es wird grundsätzlich von e<strong>in</strong>em Defizit gegenüber<br />

Arbeitnehmern ohne Beh<strong>in</strong>derung ausgegangen. Dar<strong>in</strong> liegt e<strong>in</strong> ungelöster Widerspruch<br />

<strong>die</strong>ses Modells, ist <strong>die</strong> Zielsetzung doch <strong>die</strong>jenige, dass es Arbeitnehmer mit e<strong>in</strong>er<br />

Beh<strong>in</strong>derung ermöglicht wird, ihre Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt e<strong>in</strong>zusetzen. Der<br />

diskrim<strong>in</strong>ierende Aspekt, den das Quotenmodell potentiell haben kann, wird, wie <strong>die</strong><br />

mehrfach zitierte Stu<strong>die</strong> der europäischen Kommission über <strong>die</strong> Def<strong>in</strong>ition des<br />

Beh<strong>in</strong>derungsbegriffs herausarbeitet, auch daran deutlich, dass Menschen mit e<strong>in</strong>er<br />

geistigen Beh<strong>in</strong>derung nicht selten aus dem Modell ausgeschlossen s<strong>in</strong>d oder sehr<br />

niedrige Quotenwerte haben. 176<br />

bb)<br />

Vorkommen<br />

2.86 Welche Länder das Quotenmodell als Politikansatz wählen, sche<strong>in</strong>t gemäss OECD vor<br />

allem von kulturellen Unterschieden abzuhängen. So werden <strong>in</strong> den englischsprachigen<br />

Ländern und <strong>in</strong> Skand<strong>in</strong>avien „hierarchische Top-down-Ansätze“ nicht als wirkungsvoll<br />

angesehen. Diese Länder besitzen dementsprechend ke<strong>in</strong>e Quotensysteme und setzen<br />

eher auf Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsmassnahmen. Interessanterweise lehnen laut RÜST und<br />

DEBRUNNER <strong>die</strong> skand<strong>in</strong>avischen Länder Quotensysteme mit dem H<strong>in</strong>weis ab, dass<br />

<strong>die</strong>se e<strong>in</strong>en diskrim<strong>in</strong>ierenden Beh<strong>in</strong>derungsbegriff be<strong>in</strong>halten. England hat das<br />

Quotensystem aufgrund der ger<strong>in</strong>gen E<strong>in</strong>haltung 1996 abgeschafft, im Gegenzug dazu<br />

aber e<strong>in</strong>en Sonderabschnitt zur Beschäftigung <strong>in</strong> der neuen<br />

Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsgesetzgebung e<strong>in</strong>geführt. Laut DOOSE setzen <strong>in</strong>sbesondere<br />

Deutschland, Frankreich, Österreich sowie Italien und teilweise Griechenland auf<br />

Quotensysteme. In Belgien besteht e<strong>in</strong>e Quoteregelung für den öffentlichen Sektor,<br />

jedoch ke<strong>in</strong>e für den privaten. In Polen ist <strong>die</strong> Quote für private Arbeitgeber höher als für<br />

den öffentlichen Sektor. In den Niederlanden besteht e<strong>in</strong>e gesetzliche Genehmigung zur<br />

175 OECD (Beh<strong>in</strong>dertenpolitik), S. 193ff.; 389f. Für e<strong>in</strong>e Übersicht über <strong>die</strong> e<strong>in</strong>zelnen Länder und ihre<br />

Quotensystemen vgl. Tabelle OECD (Beh<strong>in</strong>dertenpolitik), S. 389f.<br />

176 EUROPÄISCHEN KOMMISSION (Def<strong>in</strong>itionen), S. 84; DEGENER (Konstruktion), S. 456 auch OECD<br />

(Beh<strong>in</strong>dertenpolitik), S.231, Anmerkung 2.

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