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Literaturanalyse Integration in die Arbeitswelt durch Gleichstellung

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Pärli/Lichtenauer/Caplazi: <strong>Literaturanalyse</strong> „<strong>Integration</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Arbeitswelt</strong> <strong>durch</strong> <strong>Gleichstellung</strong>“ 42<br />

ausreichende Bed<strong>in</strong>gung dafür ist, Menschen mit e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung e<strong>in</strong>zustellen. Viel<br />

wichtiger sche<strong>in</strong>t ihnen e<strong>in</strong>e geeignete Unterstützung zu se<strong>in</strong>. 182 Vor <strong>die</strong>sem H<strong>in</strong>tergrund<br />

könnten sich <strong>die</strong> e<strong>in</strong>geleiteten Reformen der Quotensysteme, <strong>die</strong> auf mehr Unterstützung<br />

und E<strong>in</strong>beziehung der Arbeitgeber setzen, möglicherweise als <strong>durch</strong>aus wirksam<br />

erweisen, denn, so glaubt auch <strong>die</strong> OECD <strong>die</strong> Wirksamkeit von gesetzlichen<br />

Verpflichtungen, wie z.B. Quotenregelungen, hängt zu e<strong>in</strong>em grossen Teil von „der<br />

Bereitschaft der Arbeitgeber ab, Beh<strong>in</strong>derte bei der Fortsetzung und Aufnahme e<strong>in</strong>er<br />

Arbeit zu unterstützen.“ 183 Es bleibt abzuwarten, ob Arbeitgeber, <strong>die</strong> vermehrt<br />

Unterstützung erhalten, ihr oftmals negatives bzw. defizitorientiertes Bild von<br />

Arbeitnehmern mit Beh<strong>in</strong>derung verändern sowie ihre Unsicherheiten abbauen können<br />

und da<strong>durch</strong> eher bereit s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> Quotenpflichten zu erfüllen. Ergebnisse aus dem <strong>in</strong> Teil<br />

II Kapitel 2b) vorgestellten Modell der Unterstützten Beschäftigung weisen <strong>durch</strong>aus <strong>in</strong><br />

<strong>die</strong>se Richtung.<br />

2.91 Anzumerken ist, dass von Seiten der Beh<strong>in</strong>dertenbewegung kaum aktuelle<br />

Untersuchungen und Publikationen zu Quotenregelungen gefunden werden konnten.<br />

Wenn doch, dann handelte es sich dabei zumeist um Replikationen der Daten der OECD-<br />

Stu<strong>die</strong>. Es sche<strong>in</strong>t, als ob im Kontext der Beh<strong>in</strong>dertenbewegung der Ansatz der<br />

Antidiskrim<strong>in</strong>ierung heute weitaus mehr diskutiert wird. Das mag wohl auch daran<br />

liegen, dass das Quotensystem <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Ländern schon sehr lange zum<br />

Repertoire beh<strong>in</strong>dertenpolitischer Massnahmen gehört und e<strong>in</strong>e Abschaffung dort kaum<br />

zur Diskussion zu stehen sche<strong>in</strong>t.<br />

2.92 Im Folgenden werden exemplarisch 4 Quotensysteme vorgestellt:<br />

dd)<br />

Deutschland<br />

2.93 E<strong>in</strong>es der ersten europäischen Länder <strong>in</strong> denen Quoten e<strong>in</strong>geführt wurden, war<br />

Deutschland. Die Pflicht der Arbeitgeber, schwerbeh<strong>in</strong>derte Menschen zu beschäftigen,<br />

ist <strong>in</strong> § 71ff. SGB IX geregelt. Private und öffentliche Arbeitgeber ab e<strong>in</strong>er<br />

Betriebsgrösse von 20 Mitarbeitenden haben e<strong>in</strong>e so genannte Schwerbeh<strong>in</strong>derten-Quote<br />

von 5% zu erfüllen, wobei schwerbeh<strong>in</strong>derte Frauen besonders zu berücksichtigen s<strong>in</strong>d.<br />

Für <strong>die</strong> Quote wird berücksichtigt, wer zu e<strong>in</strong>em Grad der Beh<strong>in</strong>derung von wenigstens<br />

50 beh<strong>in</strong>dert ist. Nach § 2 SGB IX liegt e<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong>derung vor, wenn <strong>die</strong> körperliche<br />

Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit<br />

länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.<br />

2.94 Die Anrechnung Beschäftigter auf <strong>die</strong> Zahl der Pflichtarbeitsplätze für schwerbeh<strong>in</strong>derte<br />

Menschen sieht vor, dass bei e<strong>in</strong>er Vollzeitbeschäftigung und bei e<strong>in</strong>er<br />

Teilzeitbeschäftigung von nicht weniger als 18 Stunden e<strong>in</strong> schwerbeh<strong>in</strong>derter Mensch<br />

auf e<strong>in</strong>en Pflichtarbeitsplatz angerechnet wird. Wird e<strong>in</strong> schwerbeh<strong>in</strong>derter Mensch<br />

weniger als 18 Stunden beschäftigt, ist e<strong>in</strong>e Anrechnung auf e<strong>in</strong>en Pflichtarbeitsplatz nur<br />

möglich <strong>in</strong>folge Altersteilzeit oder wenn <strong>die</strong> Teilzeitbeschäftigung wegen der Art oder<br />

Schwere der Beh<strong>in</strong>derung notwendig ist (§ 75 Abs. 2 SGB IX). Stösste <strong>die</strong> Teilhabe am<br />

Arbeitsleben auf besondere Schwierigkeiten kann <strong>die</strong> Bundesagentur für Arbeit e<strong>in</strong>en<br />

schwerbeh<strong>in</strong>derten Menschen auf mehr als e<strong>in</strong>en, aber höchstens drei Pflichtarbeitsplätze<br />

anrechnen lassen. Bef<strong>in</strong>det sich der schwerbeh<strong>in</strong>derte Mensch <strong>in</strong> Ausbildung, kann <strong>die</strong>ser<br />

auf zwei und bei besonderen Schwierigkeiten auf drei Pflichtarbeitsplätze angerechnet<br />

werden (§ 76 SGB IX).<br />

182 SCHARTMANN.<br />

183 OECD (Beh<strong>in</strong>dertenpolitik), S. 294.

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