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Literaturanalyse Integration in die Arbeitswelt durch Gleichstellung

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Pärli/Lichtenauer/Caplazi: <strong>Literaturanalyse</strong> „<strong>Integration</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Arbeitswelt</strong> <strong>durch</strong> <strong>Gleichstellung</strong>“ 54<br />

aller Vielfalt der technischen Art der Umsetzung haben alle <strong>die</strong>se nationalen<br />

Antidiskrim<strong>in</strong>ierungsgesetze den <strong>in</strong>haltlichen Anforderungen der Richtl<strong>in</strong>ie 2000/78/EG<br />

zu genügen.<br />

3.16 In der Rechtsprechung aus den Mitgliedstaaten zur umgesetzten RL 2000/78/EG fällt<br />

bezüglich dem Diskrim<strong>in</strong>ierungskriterium „Beh<strong>in</strong>derung“ <strong>die</strong> folgende zypriotische<br />

Entscheidung auf: „Nachdem e<strong>in</strong> Angehöriger e<strong>in</strong>es Bewerbers mit e<strong>in</strong>geschränktem<br />

Hörvermögen bei der Bürgerbeauftragten e<strong>in</strong>e Beschwerde e<strong>in</strong>gereicht hatte, untersuchte<br />

<strong>die</strong>se <strong>die</strong> Zugangskriterien der staatlichen Krankenpflegeschule, zu denen beispielsweise<br />

e<strong>in</strong> ausgezeichnetes Hörvermögen und das Alter zwischen 17 und 35 gehörte. E<strong>in</strong>e<br />

Verordnung erlaubte <strong>die</strong> Zulassung von Personen mit Beh<strong>in</strong>derung (2 %), vorausgesetzt<br />

<strong>die</strong> Beh<strong>in</strong>derung wirkt sich nicht auf <strong>die</strong> Ausübung der Pflegetätigkeiten aus. Doch <strong>die</strong><br />

nach <strong>die</strong>ser Verordnung zugelassenen Personen waren ke<strong>in</strong>e Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung<br />

nach Def<strong>in</strong>ition des Gesetzes über Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen N. 127 (I) 2000,<br />

sondern Personen, <strong>die</strong> an Thalassämie, Diabetes etc. litten. Die Bürgerbeauftragte<br />

befand, dass <strong>die</strong> Zugangskriterien e<strong>in</strong>e unmittelbare Diskrim<strong>in</strong>ierung aufgrund e<strong>in</strong>er<br />

Beh<strong>in</strong>derung darstellen. Die Bürgerbeauftragte empfahl, dass sich <strong>die</strong> gegenwärtige<br />

Neufassung der Verordnung über <strong>die</strong> Zulassungsbed<strong>in</strong>gungen nur darauf gründen sollte,<br />

<strong>in</strong>wieweit <strong>die</strong> Eigenschaften des Bewerbers sich auf dessen Leistung als Auszubildender<br />

auswirken und nicht auf se<strong>in</strong>e Leistung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em künftigen Beschäftigungsverhältnis. Sie<br />

empfahl ebenso, das Höchstalter aus den Zulassungsbed<strong>in</strong>gungen zu streichen. Die<br />

zuständige Behörde ist den Empfehlungen des Berichts nachgekommen.“ 222<br />

3 Das Konzept der angemessenen Vorkehrungen<br />

a) International<br />

3.17 Die UNO stellt <strong>in</strong> ihrer Resolution 48/96 der Generalversammlung vom 20. Dezember<br />

1993 <strong>die</strong> Rahmenbestimmungen für <strong>die</strong> Herstellung von Chancengleichheit für<br />

Beh<strong>in</strong>derte auf. Für den Bereich der Arbeit und Beschäftigung wird festgehalten<br />

(Bestimmung 7), dass Menschen mit e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung ke<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>dernisse <strong>in</strong> den Weg<br />

gelegt werden dürfen. Arbeitsplätze s<strong>in</strong>d so zu gestalten oder zu adaptieren, dass sie für<br />

Personen mit unterschiedlichen Beh<strong>in</strong>derungen zugänglich s<strong>in</strong>d. 223<br />

3.18 Die am 16. Dezember 2006 von der UNO-Generalversammlung verabschiedete<br />

Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung erteilt den<br />

unterzeichnenden Mitgliedstaaten den Auftrag, mittels Gesetzgebung für Menschen mit<br />

e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung angemessene Vorkehrungen („reasonable accommodation“) am<br />

Arbeitsplatz zu gewährleistet (Art. 27). Die Konvention def<strong>in</strong>iert „reasonable<br />

accommodation“ als „necessary and appropriate modification and adjustments not<br />

impos<strong>in</strong>g a disproportionate or undue burden, where neeeded <strong>in</strong> a particular case, to<br />

ensure to persons with disabilities the enjoyment or exercise on an equal basis with<br />

others of all human rights and fundament freedoms“ (Art. 2). 224<br />

222 EUROPÄISCHEN KOMMISSION (Jahresbericht 2006), S. 23.<br />

223 UNO Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, Auszug aus der Resolution [48/96] der Generalversammlung der vere<strong>in</strong>ten<br />

Nationen vom 20. Dezember 1993, Quelle: http://www.beh<strong>in</strong>dertenbeauftragter.de/<strong>in</strong>dex.php5?nid=221<br />

(29.01.2007).<br />

224 F<strong>in</strong>al Report of the Ad Hoc Committee on an Comprehensive and Integral International Convention on the<br />

Protection and Promotion of the Rights and Dignity of Persons with Disabilities vom 6. Dezember 2006, UN-<br />

Dok. A/61/611, Annex I, Quelle: http://www.un.org/esa/socdev/enable/rights/ahcf<strong>in</strong>alrepe.htm (12.02.07).

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