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Literaturanalyse Integration in die Arbeitswelt durch Gleichstellung

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Pärli/Lichtenauer/Caplazi: <strong>Literaturanalyse</strong> „<strong>Integration</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Arbeitswelt</strong> <strong>durch</strong> <strong>Gleichstellung</strong>“ 45<br />

damit e<strong>in</strong>e Verpflichtung besteht, an angeordneten Massnahmen teilzunehmen. Bei<br />

<strong>die</strong>sem Pr<strong>in</strong>zip werden Leistungen nur dann gewährt, wenn <strong>die</strong> berufliche Rehabilitation<br />

nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat. 189<br />

2.105 Die Idee, über Verpflichtungen Menschen <strong>in</strong> den Arbeitsprozess zu <strong>in</strong>tegrieren, basiert<br />

auf e<strong>in</strong>em Modell aus der Sozialhilfe, <strong>in</strong> dem der Erhalt von Fürsorgeleistungen<br />

pr<strong>in</strong>zipiell mit stärkeren Verpflichtungen bzw. mit Gegenleistungen verbunden werden<br />

soll. Laut e<strong>in</strong>er Stu<strong>die</strong> des deutschen Instituts für Arbeits- und Berufsforschung (IAB)<br />

der Bundesagentur für Arbeit, welche den Ansatz im H<strong>in</strong>blick auf <strong>die</strong> Lösung<br />

allgeme<strong>in</strong>er Arbeitsmarktprobleme untersucht, ist im verpflichtenden Element <strong>die</strong><br />

implizite Annahme enthalten, dass Arbeitslosigkeit nicht nur mit schlechten<br />

Arbeitsmarktbed<strong>in</strong>gungen zu tun hat, sondern auch mit fehlender Motivation. 190 Das<br />

Konzept „work-for-benefit“ ist auch unter dem Namen Workfare bekannt. Je nach<br />

Schwerpunkt soll mehr <strong>die</strong> Abhängigkeit von Sozialleistungsempfängern oder mehr<br />

deren Ausgrenzung bekämpft werden. Dabei gibt es unterschiedliche Strategien. Bei der<br />

älteren und restriktiveren Form ist der Leistungsanspruch eng an <strong>die</strong> Verpflichtung zur<br />

Aufnahme e<strong>in</strong>er Arbeit - meist e<strong>in</strong>e vorübergehend vom Staat bereitgestellte<br />

Beschäftigungsmöglichkeit - gebunden. Neuere Formen setzen auf e<strong>in</strong>e Vielzahl von<br />

Schulungs- und Beschäftigungsprogramme, mit deren Hilfe Sozialeistungsempfängern<br />

der Wiedere<strong>in</strong>stieg <strong>in</strong> das Erwerbsleben gel<strong>in</strong>gen soll. Schwerpunkt ist auch hier <strong>die</strong><br />

Verpflichtung zur Teilnahme. Neben <strong>die</strong>sen Hauptrichtungen gibt es laut e<strong>in</strong>er<br />

europäischen Stu<strong>die</strong>, weltweit unzählige andere Ausprägungen des Modells. Die Autoren<br />

der Stu<strong>die</strong> def<strong>in</strong>ieren Workfare-Politik folgendermassen: „Policies which require people<br />

to work <strong>in</strong> exchange for, or <strong>in</strong>stead of, social assistance benefits.“ 191<br />

2.106 Die Verpflichtung zur Aufnahme e<strong>in</strong>er Arbeit kann im Workfare-Konzept entweder<br />

mit negativen Anreizen wie Leistungskürzungen bei Verweigerung e<strong>in</strong>er<br />

Arbeitsmassnahme oder mit positiven Anreizen wie höhere Leistungen bzw. Zuschüsse<br />

für arbeitsbed<strong>in</strong>gte Mehrkosten verbunden se<strong>in</strong>. 192<br />

2.107 Verpflichtungsmodelle, <strong>die</strong> speziell <strong>die</strong> berufliche <strong>Integration</strong> von Menschen mit e<strong>in</strong>er<br />

Beh<strong>in</strong>derung im Auge haben, s<strong>in</strong>d häufig folgendermassen ausgestaltet: Das Kriterium<br />

für <strong>die</strong> Verpflichtung zur Teilnahme an Massnahmen zur Rehabilitation ist im<br />

Allgeme<strong>in</strong>en deren potentielle Wirksamkeit im H<strong>in</strong>blick auf <strong>die</strong> berufliche <strong>Integration</strong>. In<br />

Ländern mit Pflichtpr<strong>in</strong>zip besteht für Menschen mit e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung häufig auch <strong>die</strong><br />

Verpflichtung an Massnahmen teilzunehmen, <strong>die</strong> auf e<strong>in</strong>e Beschäftigung zielen, welche<br />

unterhalb ihrer eigentlichen Qualifikationen liegt. In Norwegen beispielsweise besteht<br />

bei Wiedere<strong>in</strong>gliederung <strong>die</strong> Pflicht Massnahmen zu akzeptieren, <strong>die</strong> e<strong>in</strong>e<br />

Erwerbstätigkeit auf e<strong>in</strong>er Stufe unterhalb der letzten Arbeitstelle ermöglichen, falls <strong>die</strong>s<br />

als notwendig erachtet wird. Die jeweilige persönliche Situation der betroffenen Person<br />

wird bei der Beurteilung jedoch mite<strong>in</strong>bezogen. In der Schweiz hängt <strong>die</strong> Verpflichtung<br />

von dem Kriterium der Zumutbarkeit ab. Diese richtete sich laut OECD alle<strong>in</strong>e nach den<br />

Ver<strong>die</strong>nstmöglichkeiten, <strong>die</strong> nach dem Abschluss e<strong>in</strong>er Massnahme zu erwarten s<strong>in</strong>d. 193<br />

Mit der 5. IV-Revision wird das Verpflichtungspr<strong>in</strong>zip stärker gewichtet werden. 194<br />

189 OECD (Beh<strong>in</strong>dertenpolitik), S. 202f.; OECD (Hemmnisse), S. 55f.<br />

190 KOCH/STEPHAN/WALWEI, S. 7f.<br />

191 LODEMEL.<br />

192 vgl. KOCH/STEPHAN/WALWEI.<br />

193 OECD (Beh<strong>in</strong>dertenpolitik), S. 202ff.; OECD (Hemmnisse).<br />

194 PÄRLI/IMHOF (Gutachten).

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