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Literaturanalyse Integration in die Arbeitswelt durch Gleichstellung

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Pärli/Lichtenauer/Caplazi: <strong>Literaturanalyse</strong> „<strong>Integration</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Arbeitswelt</strong> <strong>durch</strong> <strong>Gleichstellung</strong>“ 67<br />

3.66 Unter „<strong>in</strong>herent requirements“ der beruflichen Tätigkeit versteht <strong>die</strong> Commission sowohl<br />

<strong>die</strong> Fähigkeit, <strong>die</strong> für den Job notwendigen Tätigkeiten so auszuführen, dass <strong>die</strong><br />

Produktivität, Qualität und e<strong>in</strong>e effektive Teammitarbeit 275 gewährleistet ist, als auch <strong>die</strong><br />

Fähigkeit, sicher zu arbeiten. 276<br />

3.67 Das Verhalten des Arbeitgebers darf nicht bloss auf Annahmen basieren. Der<br />

Arbeitgeber muss sich h<strong>in</strong>reichend/angemessen („adequate“) bemühen, sicherzustellen,<br />

ob „reasonable adjustment“ notwendig und möglich s<strong>in</strong>d. 277 Unterlässt es der<br />

Arbeitgeber, notwendige „reasonable adjustments“ vorzunehmen, haftet er nicht nur<br />

wegen unrechtmässiger Diskrim<strong>in</strong>ierung, sondern auch dafür, dass er <strong>die</strong> Möglichkeit<br />

verpasst hat, <strong>die</strong> vorhandenen und auch potentiellen Fähigkeiten effektiv zu<br />

e<strong>in</strong>zusetzen. 278 Der Arbeitgeber macht sich zudem haftbar, wenn es ihm zwar nicht<br />

bekannt war, dass „reasonable adjustments“ notwendig und möglich wären, wenn er<br />

jedoch hätte wissen müssen, dass „reasonable adjustment“ notwendig und möglich<br />

wären. 279<br />

3.68 In zeitlicher H<strong>in</strong>sicht hat der Arbeitgeber „reasonable adjustmenst“ sofort, d.h.<br />

vernünftigerweise so bald als möglich („as promplty as is reasonably practicable“)<br />

vorzunehmen. 280 Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, „reasonable adjustments“<br />

vorzunehmen, wenn ihm nicht vertretbare resp. ungerechtfertigte Schwierigkeiten<br />

(„unjustifiable hardship“) da<strong>durch</strong> entstehen. Der DDA umschreibt „unjustifiable<br />

hardship“ nur <strong>in</strong>direkt, <strong>in</strong>dem Sektion 11 vorsieht, dass alle Umstände im E<strong>in</strong>zelfall zu<br />

berücksichtigen s<strong>in</strong>d, d.h.<br />

• <strong>die</strong> Vorteile oder Nachteile, <strong>die</strong> den Personen erwachsen, <strong>die</strong> <strong>durch</strong> <strong>die</strong> Massnahmen<br />

betroffen s<strong>in</strong>d;<br />

• <strong>die</strong> Auswirkungen auf <strong>die</strong> f<strong>in</strong>anzielle Situation und <strong>die</strong> e<strong>in</strong>geschätzten Ausgaben für <strong>die</strong><br />

Person, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Unzumutbarkeit beklagt;<br />

• <strong>die</strong> Anpassung, <strong>die</strong> zur Verfügung steht.<br />

3.69 Die Angemessenheit der Massnahmen soll gemessen werden an: Gew<strong>in</strong>n oder Verlust<br />

auf der Arbeitgeberseite, <strong>die</strong> zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel,<br />

Betriebsgrösse (Vermögen, Anzahl Arbeitnehmende), das verfügbare Vermögen im<br />

Verhältnis der <strong>durch</strong> <strong>die</strong> Massnahmen entstehenden Kosten, <strong>die</strong> Realisierbarkeit,<br />

ungerechtfertigte Bevorzugung der betroffenen Person und bereits bestehender, der<br />

Commission e<strong>in</strong>gereichter Aktionsplan („Action Plan“). 281<br />

3.70 Zur Identifikation von „reasonable accommodations“ ist nach der Commission der<br />

Beizug von Experten von Bedeutung. 282<br />

275 Y v Australia Post (1997) EOC 92-865.<br />

276 X v Commonwealth of Australia and HREOC (1999) 200 CLR 177; Woodhouse v Wood Coffill Funerals<br />

Pty Ltd (1998) EOC 92-942; zu den “<strong>in</strong>herent requirements” <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em generellen S<strong>in</strong>n siehe Qantas Airways v.<br />

Christie (1998) 72 ALJR 634.<br />

277 Australian Human Rights & Equal Opportunity Commission, S. 14f.<br />

278 McNeill v Commonwealth (1995) EOC 92-714; Garity v Commonwealth Bank of Australia (1999) EOC 92-<br />

966; Commonwealth v Humphries (1998) 86 FCR 324.<br />

279 Humphries and Humphries v Department of Education, Employment, Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g and Youth Affairs@@@,<br />

siehe Australian Human Rights & Equal Opportunity Commission, S. 14.<br />

280 McNeill v Commonwealth of Australia (1995) EOC 92-714.<br />

281 AUSTRALIAN HUMAN RIGHTS & EQUAL OPPORTUNITY COMMISSION, S. 18.<br />

282 McNeill v Commonwealth (1995) EOC 92-714; Commonwealth v Humphries (1998) 86 FCR 324; Daghlian<br />

v Australian Postal Corporation (2003) FCA 759.

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