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Literaturanalyse Integration in die Arbeitswelt durch Gleichstellung

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Pärli/Lichtenauer/Caplazi: <strong>Literaturanalyse</strong> „<strong>Integration</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Arbeitswelt</strong> <strong>durch</strong> <strong>Gleichstellung</strong>“ 73<br />

3.92 Der Individuals with Disability Education Act 1992 (IDEA) ist im vorliegenden Kontext<br />

<strong>in</strong>sofern relevant, als er konkrete Massnahmen zum Übergang von der Schule <strong>in</strong> das<br />

Erwerbsleben für Schüler mit Beh<strong>in</strong>derungen vorsieht. Ausserschulische Dienste wie <strong>die</strong><br />

ambulante Betreuung, Arbeitsassistenz und Berufsbildungsprogramme werden bereits<br />

während der Schulzeit vorgesehen, um e<strong>in</strong>en möglichst erfolgreichen Übergang von der<br />

Schule <strong>in</strong>s Erwerbsleben zu organisieren. 301 Mit den im School to Work Opportunity Act<br />

1994 vorgesehenen Massnahmen soll das erkannte Defizit im Bereich der beruflichen<br />

Bildung auch von beh<strong>in</strong>derten Jugendlichen behoben werden. 302<br />

3.93 Die Präambel (Sektion 701) des Rehabilitation Acts von 1973, Titel 29 Arbeit („labor“),<br />

Kapitel 16 „Vocational Rehabilitation and other Rehabilitation Services“, hält <strong>in</strong> den<br />

Grundsätzen das veränderte Bewusstse<strong>in</strong> gegenüber Menschen mit e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung<br />

und ihrer gleichberechtigten Teilhabe <strong>in</strong> der Gesellschaft fest und bestimmt, dass<br />

Beh<strong>in</strong>derung e<strong>in</strong> natürlicher Teil der menschlichen Erfahrung ist und <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>er Weise das<br />

Recht jedes E<strong>in</strong>zelnen e<strong>in</strong>schränkt, „unabhängig zu leben, selbst zu bestimmen,<br />

Wahlmöglichkeiten zu haben, zur Gesellschaft beizutragen, berufliche Karrieren zu<br />

verfolgen und volle <strong>Integration</strong> <strong>in</strong> das wirtschaftliche, politische, soziale, kulturelle und<br />

schulische Leben der amerikanischen Gesellschaft zu geniessen.“ 303 Die Bestimmungen<br />

<strong>in</strong> Kapitel 16 des Rehabilitation Acts zur „Vocational Rehabilitation“ bezwecken das<br />

Empowerment von Menschen mit e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung, und zwar <strong>die</strong> Beschäftigung, <strong>die</strong><br />

wirtschaftliche Selbständigkeit, Unabhängigkeit und <strong>die</strong> gesellschaftliche <strong>Integration</strong> mit<br />

Hilfe von nationalen F<strong>in</strong>anzierungssystemen („statewide workforce <strong>in</strong>vestment systems“)<br />

und aufgrund der Garantie der Chancengleichheit zu maximieren. Die Bundesregierung<br />

soll dabei, d.h. bei der Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen<br />

mit Beh<strong>in</strong>derung e<strong>in</strong>e führende Rolle übernehmen.<br />

3.94 Gemäss Sektion 705 (20)(A) des Rehabilitation Acts wird Beh<strong>in</strong>derung als „physical or<br />

mental impairment that constitutes or results <strong>in</strong> a substantial impediment to employment“<br />

(A) oder “substantially limits one or more major life activities” (B) def<strong>in</strong>iert.<br />

3.95 Supported Employment wird für den Geltungsbereich def<strong>in</strong>iert als „competitive work <strong>in</strong><br />

<strong>in</strong>tegrated work sett<strong>in</strong>gs, or employment <strong>in</strong> <strong>in</strong>tegrated work sett<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> which <strong>in</strong>dividuals<br />

are work<strong>in</strong>g toward competitive work“, welche vere<strong>in</strong>bar ist mit “the strengths,<br />

resources, priorities, concerns, abilities, capabilities, <strong>in</strong>terests, and <strong>in</strong>formed choice of the<br />

<strong>in</strong>dividuals”. Die Def<strong>in</strong>ition von Supported Employment bezieht sich ausdrücklich auf<br />

“<strong>in</strong>dividuals with a most significant disability”, für <strong>die</strong><br />

• e<strong>in</strong>e Beschäftigung auf dem allgeme<strong>in</strong>en Arbeitsplatz traditionell nicht möglich war;<br />

• e<strong>in</strong>e Beschäftigung auf dem allgeme<strong>in</strong>en Arbeitsplatz aufgrund der Beh<strong>in</strong>derung<br />

(periodisch) unterbrochen werden musste;<br />

• <strong>die</strong> aufgrund der Schwere ihrer Beh<strong>in</strong>derung nur mit Unterstützung der vorgesehenen<br />

Dienste arbeitsfähig s<strong>in</strong>d.<br />

3.96 „Integrated work“ wird verstanden als e<strong>in</strong> Arbeitsplatz, wo <strong>die</strong> meisten Mitarbeitenden<br />

ke<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong>derung haben, und mit denen <strong>die</strong> Mitarbeitenden mit Beh<strong>in</strong>derung im<br />

Zusammenhang mit der Erfüllung der Arbeitsleistung auf regulärer Basis <strong>in</strong>teragieren.<br />

301 Siehe dazu DOOSE (USA), S. 8f.<br />

302 DOOSE (USA), S. 9.<br />

303 29 U.S.C.A. § 701; siehe auch DOOSE (<strong>Integration</strong>).

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