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Literaturanalyse Integration in die Arbeitswelt durch Gleichstellung

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Pärli/Lichtenauer/Caplazi: <strong>Literaturanalyse</strong> „<strong>Integration</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Arbeitswelt</strong> <strong>durch</strong> <strong>Gleichstellung</strong>“ 75<br />

3.102 Zusätzlich zu den Unterstützungsleistungen im S<strong>in</strong>ne von § 975g des Rehabilitation<br />

Acts werden Bundesgelder an <strong>die</strong> Staaten ausgerichtet, <strong>die</strong> mit geeigneten Arbeitgebern<br />

Geme<strong>in</strong>schaftsprogramme zu Supported Employment für Menschen mit e<strong>in</strong>er schweren<br />

Beh<strong>in</strong>derung ausarbeiten. Die Staaten haben dafür jährlich über ihre Aktivitäten und<br />

Bemühungen, solche Geme<strong>in</strong>schaftsprojekte zu lancieren, Bericht zu erstatten (§ 975k<br />

des Rehabilitation Acts). Gemäss § 764 des Rehabilitation Acts s<strong>in</strong>d auch Gelder für<br />

Forschungsarbeiten im Bereich Supported Employment vorgesehen.<br />

3.103 Die Pflichten des Commissioners unter dem Rehabilitation Act s<strong>in</strong>d im Rahmen der<br />

Bestimmungen zu den „Vocational Rehabilitation Services“ <strong>die</strong> jährliche Überprüfung<br />

und das vor Ort Monitor<strong>in</strong>g der Programme und zu bestimmen, ob <strong>die</strong> Staaten ihren<br />

Verpflichtungen unter dem Rehabilitation Act nachkommen, z.B. ihre „State plans“<br />

e<strong>in</strong>halten. Dem Commissioner kommt auch e<strong>in</strong>e beratende Funktion zu. Der<br />

Commissioner hat schliesslich <strong>die</strong> Kompetenz, bei Verletzung des Rehabilitation Acts<br />

<strong>die</strong> Unterstützungsleistungen an den Staat oder <strong>die</strong> private Organisation<br />

zurückzubehalten (§ 727 des Rehabilitaiton Acts). S<strong>in</strong>d <strong>die</strong> betroffenen Parteien mit dem<br />

Entscheid des Commissioners nicht e<strong>in</strong>verstanden, haben sie <strong>die</strong> Möglichkeit vor Gericht<br />

Klage e<strong>in</strong>zureichen.

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