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Studien v erz eic hnis 20 08/20 09 - Hochschule für Musik Basel

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der HSM verpflichtet (Vortragsabende, Schlusskonzerte, Workshops, Orchesterprojekte,<br />

Chorkonzerte, Probelektionen usw.), sofern sie zu solchen<br />

hinzugezogen werden. Insbesondere sind die Studierenden des<br />

BA-Studiums zur Teilnahme an Veranstaltungen des Grossen Chors der<br />

HSM verpflichtet.<br />

Studierende, die ein Orchesterinstrument spielen, sind zur Teilnahme<br />

an allen Proben und Veranstaltungen des Hochschulorchesters verpflichtet,<br />

zu denen sie eingeteilt werden. Studierende, die in einem Berufsorchester<br />

ein Praktikum im Rahmen der Orchesterdiplomausbildung<br />

an der HSM absolvieren, können von der Mitwirkung im Hochschulorchester<br />

befreit werden.<br />

PianistInnen und OrganistInnen haben nach Bedarf für Begleitaufgaben<br />

im Unterricht, in Vortragsabenden, Prüfungen und dergl<strong>eic</strong>hen zur<br />

Verfügung zu stehen. Sie erhalten von der <strong>Studien</strong>gangleitung dafür die<br />

entsprechenden Credit Points zugewiesen (s. a. oben S. 217).<br />

Vortragsabende<br />

Um den Studierenden Gelegenheit zu öffentlichen Auftritten zu bieten,<br />

finden regelmässig Vortragsabende statt, an denen sie sich zu beteiligen<br />

haben. Jede/r immatrikulierte Studierende sollte nach Möglichkeit pro<br />

<strong>Studien</strong>jahr mindestens einmal an einem solchen Vortragsabend spielen<br />

oder singen.<br />

Vortragsabende finden üblicherweise donnerstags, 17.30–19.00 Uhr,<br />

und samstags, 17.00–18.30 Uhr, statt. In der Regel sind diese Termine<br />

für Klassen reserviert. Studierende, die sich für gemischte Vortragsabende<br />

anmelden möchten, nehmen Kontakt mit Barbara Rufer (barbara.rufer@mab-bs.ch)<br />

auf.<br />

Für Studierende der Abteilung Jazz gelten besondere Bedingungen. Diese<br />

sind auf dem Sekretariat der Abteilung Jazz erhältlich.<br />

Öffentliches Auftreten ausserhalb der <strong>Hochschule</strong> und Lehrtätigkeit<br />

der Studierenden<br />

Das Auftreten in Wettbewerben und Konzerten ausserhalb der HSM<br />

– vor allem auch die regelmässige Mitwirkung in einem Ensemble – sowie<br />

der Unterrichtsbesuch an einem anderen Institut sollen Ausnahmen<br />

bleiben und müssen in jedem Fall von der Leitung der HSM bewilligt<br />

werden.<br />

<strong>Musik</strong>unterricht während der Ausbildungszeit darf nur in beschränktem<br />

Umfang und im Sinne einer Ergänzung zur Ausbildung erteilt und<br />

muss von der Hochschulleitung bewilligt werden.<br />

296 <strong>Studien</strong>ordnung: <strong>Studien</strong>verpflichtungen

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