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Arbeitsrecht<br />

Als Betriebsrat vor Gericht<br />

Mitwirkungsrechte des Betriebsrats klären und durchsetzen<br />

Nicht immer kann der Betriebsrat ungehindert seine gesetzlichen Schutz- und<br />

Gestaltungsaufgaben wahrnehmen: Studien belegen, dass Behinderungsversuche<br />

der Arbeitgeber durchaus zum betrieblichen Alltag gehören.<br />

Auch die für die Interessenvertretung relevanten Informationen fließen oft erst nach<br />

mehrmaliger Aufforderung. Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht sind oft die Folge.<br />

Das Seminar vermittelt die rechtlichen und formalen Voraussetzungen für die Einleitung<br />

von Verfahren und entwickelt mit den Teilnehmenden auf der Basis ihrer<br />

betrieblichen Situation Kriterien für die Entscheidung, ein Verfahren einzuleiten.<br />

An einem Tag ist der Besuch eines Arbeitsgerichts vorgesehen; Richterinnen und<br />

Richter stehen für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.<br />

Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />

� Aufbau der Gerichtsbarkeit und Verortung der Arbeitsgerichtsbarkeit<br />

� Unterschiede zwischen Beschluss- und Individualverfahren<br />

� Verlauf eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens (Beschlussverfahren)<br />

� Eilverfahren (einstweilige Verfügung)<br />

� Die streitige Gerichtsentscheidung<br />

� Der gerichtliche Vergleich<br />

� Durchsetzung von Entscheidungen und Vergleichen<br />

� Einsetzung der Einigungsstelle durch das Arbeitsgericht<br />

Termin/Ort Sem.-Nr.<br />

06.06.– 08.06.2011 1600-1106067<br />

Steinbach<br />

Zielgruppe<br />

Betriebsratsmitglieder<br />

Fachbereiche<br />

01–13<br />

Teilnahmevoraussetzungen<br />

Besuch des<br />

BR-Grundseminars<br />

Freistellung<br />

§ 37 Abs. 6 BetrVG<br />

Seminargebühr<br />

Ca. 595,00 € zzgl. MwSt.<br />

Hinzu kommen die Kosten<br />

der Tagungsstätte.<br />

Bemerkungen<br />

Eine Teilnahme ist nur<br />

nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung<br />

des<br />

Arbeitgebers möglich.

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