HESSEN
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Arbeitsrecht<br />
Als Betriebsrat vor Gericht<br />
Mitwirkungsrechte des Betriebsrats klären und durchsetzen<br />
Nicht immer kann der Betriebsrat ungehindert seine gesetzlichen Schutz- und<br />
Gestaltungsaufgaben wahrnehmen: Studien belegen, dass Behinderungsversuche<br />
der Arbeitgeber durchaus zum betrieblichen Alltag gehören.<br />
Auch die für die Interessenvertretung relevanten Informationen fließen oft erst nach<br />
mehrmaliger Aufforderung. Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht sind oft die Folge.<br />
Das Seminar vermittelt die rechtlichen und formalen Voraussetzungen für die Einleitung<br />
von Verfahren und entwickelt mit den Teilnehmenden auf der Basis ihrer<br />
betrieblichen Situation Kriterien für die Entscheidung, ein Verfahren einzuleiten.<br />
An einem Tag ist der Besuch eines Arbeitsgerichts vorgesehen; Richterinnen und<br />
Richter stehen für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.<br />
Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />
� Aufbau der Gerichtsbarkeit und Verortung der Arbeitsgerichtsbarkeit<br />
� Unterschiede zwischen Beschluss- und Individualverfahren<br />
� Verlauf eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens (Beschlussverfahren)<br />
� Eilverfahren (einstweilige Verfügung)<br />
� Die streitige Gerichtsentscheidung<br />
� Der gerichtliche Vergleich<br />
� Durchsetzung von Entscheidungen und Vergleichen<br />
� Einsetzung der Einigungsstelle durch das Arbeitsgericht<br />
Termin/Ort Sem.-Nr.<br />
06.06.– 08.06.2011 1600-1106067<br />
Steinbach<br />
Zielgruppe<br />
Betriebsratsmitglieder<br />
Fachbereiche<br />
01–13<br />
Teilnahmevoraussetzungen<br />
Besuch des<br />
BR-Grundseminars<br />
Freistellung<br />
§ 37 Abs. 6 BetrVG<br />
Seminargebühr<br />
Ca. 595,00 € zzgl. MwSt.<br />
Hinzu kommen die Kosten<br />
der Tagungsstätte.<br />
Bemerkungen<br />
Eine Teilnahme ist nur<br />
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung<br />
des<br />
Arbeitgebers möglich.