HESSEN
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134<br />
Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />
Betriebliches Eingliederungsmanagement<br />
Teil 1: Rechtliche Grundlagen, betriebliche Regelung<br />
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, so<br />
hat der Arbeitgeber mit ihnen und der gesetzlichen Interessenvertretung zu klären,<br />
wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann. Das im SGB IX vorgeschriebene<br />
betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll zur Gesundung beitragen und<br />
mithilfe von Integrations-, Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen einer drohenden<br />
Kündigung vorbeugen.<br />
Die gesetzlichen Interessenvertretungen sind gefordert, die betriebliche Umsetzung<br />
der Gesetzesvorschrift so mitzugestalten, dass Gesundheit und Arbeitsfähigkeit tatsächlich<br />
gefördert werden, anstatt Betroffene durch Krankenrückkehrgespräche im<br />
alten Stil auszugrenzen.<br />
Das Einführungsseminar bietet grundlegende Informationen zu den Vorschriften und<br />
gibt Hinweise zu ihrer betrieblichen Umsetzung sowie zur Entwicklung betrieblicher<br />
Regelungen, es informiert über die arbeitsrechtlichen Folgen.<br />
Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />
� Betriebliches Eingliederungsmanagement: Ziele, Verfahren, Chancen und Risiken<br />
� Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung<br />
� Arbeitsrechtliche Auswirkungen: Krankheits- und Kündigungsprävention,<br />
personenbedingte Kündigung<br />
� Betriebliches Eingliederungsmanagement, Klärungsverfahren nach<br />
§ 84 Abs. 2 SGB IX: Pflichten des Arbeitgebers, Beteiligungsrechte,<br />
Wiedereingliederung<br />
� Präventionsauftrag und Eingliederungsmanagement: Präventionspflicht<br />
des Arbeitgebers, Förderungsmöglichkeiten des Integrationsamts u.Ä.,<br />
Zusammenarbeit mit Servicestellen<br />
� Mögliche Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung<br />
� Datenschutz beim BEM<br />
Termin/Ort Sem.-Nr.<br />
16.03.2011 1600-1103161<br />
Frankfurt am Main<br />
11.05.2011 1600-1105111<br />
Mainz<br />
19.09.2011 1600-1109194<br />
Mosbach<br />
03.11.2011 1600-1111031<br />
Frankfurt am Main<br />
05.12.2011 1600-1112054<br />
Mainz<br />
Zielgruppe<br />
Betriebs-/Personalratsmitglieder,<br />
Mitglieder<br />
der Schwerbehinderten-/<br />
Mitarbeitervertretung<br />
Fachbereiche<br />
01–13<br />
Freistellung<br />
§ 37 Abs. 6 BetrVG,<br />
§ 46 Abs. 6 BPersVG,<br />
analog LPersVG und<br />
Regelungen für MAV,<br />
§ 96 Abs. 4 und 8 SGB IX<br />
Seminargebühr<br />
Ca. 240,00 € zzgl. MwSt.<br />
Bemerkungen<br />
Diese Veranstaltung<br />
wird mit 7 Stunden für<br />
die CDMP-Weiterbildung<br />
anerkannt<br />
(CDMP: Certified Disability<br />
Management Professional).