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72<br />

Arbeitsorganisation<br />

Das Betriebsratsbüro im Griff? Arbeiten mit System!<br />

Die strukturierte und zeitsparende Organisation der Betriebsratsarbeit<br />

Die Betriebsratsarbeit bringt neue Herausforderungen und Belastungen mit sich.<br />

Zu den umfänglichen inhaltlichen Aufgaben kommt jede Menge „Verwaltungskram“<br />

hinzu. Rund um Betriebsratssitzung, Ausschussarbeit und Monatsgespräch sind<br />

Rechts- und Formvorschriften zu beachten.<br />

Dazu kommt die Organisation der täglichen Arbeit. Eine gute Organisation des<br />

Betriebsratsalltags schafft klare, für alle Betriebsratsmitglieder transparente Strukturen<br />

und Luft für die eigentlichen inhaltlichen Aufgaben.<br />

Im Workshop werden rechtliche Voraussetzungen geklärt, Schwachstellen aufgedeckt<br />

und praktische Lösungen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation mit und ohne PC<br />

erarbeitet.<br />

Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />

� Rechts- und Formvorschriften des BetrVG, besondere Anforderungen an<br />

Geschäftsführung und Schriftverkehr<br />

� Grundlagen der Arbeitsteilung im Betriebsrat – Ausschüsse und Arbeitsgruppen<br />

� Aufgaben- und Zeitmanagement, Terminplanung mit Outlook<br />

� Vom Schmierzettel zur Dokumentation der Betriebsratsarbeit<br />

� Arbeiten mit Vordrucken, Formularen, Checklisten<br />

� Erarbeitung von Ablagestrukturen, Suchen & Finden<br />

� Datensicherheit und Datensicherung im Betriebsratsbüro, Schutz von Dokumenten<br />

� Technische Ausstattung und Voraussetzungen im Betriebsratsbüro, Sachbeschaffung<br />

gem. § 40 BetrVG<br />

Termin/Ort Sem.-Nr.<br />

11.04.– 13.04.2011 1600-1104115<br />

Gladenbach<br />

Zielgruppe<br />

Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder<br />

sowie Mitarbeiter/-innen<br />

im Betriebsratsbüro<br />

Fachbereiche<br />

01–13<br />

Freistellung<br />

§ 37 Abs. 6 BetrVG<br />

Seminargebühr<br />

Ca. 650,00 € zzgl. MwSt.<br />

Hinzu kommen die Kosten<br />

der Tagungsstätte.<br />

Bemerkungen<br />

Eine Teilnahme ist nur<br />

nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung<br />

des<br />

Arbeitgebers möglich.

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