HESSEN
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86<br />
Kommunikation und Zusammenarbeit<br />
Neu<br />
Mediation und Interessenvertretung<br />
Ein Mittel zur Konfliktlösung für Interessenvertretungen<br />
Mediation ist eine Verhandlungs- und Kommunikationstechnik, mit deren Hilfe Konflikte<br />
unter Hinzuziehung eines neutralen Dritten zur Sprache gebracht, geklärt und<br />
möglicherweise beigelegt werden. Den Abschluss bilden verbindliche Absprachen<br />
und Vereinbarungen. 85 % der Mediationen gelingen. Sie gelten auch als Alternative<br />
zu Einigungsstellenverfahren oder zu arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.<br />
Die Offenlegung und Berücksichtigung von Interessen, Gefühlen und Werthaltungen,<br />
die den Konflikt beeinflussen, das Ausloten von Verhandlungsspielräumen und die<br />
gemeinsame Suche nach neuen Lösungen kennzeichnen den Mediationsprozess.<br />
Ziel ist eine Problemlösung, der alle Beteiligten zustimmen können.<br />
Dieses Seminar zeigt die Einsatzmöglichkeiten der Mediation in Betrieb und Dienststelle.<br />
Denn u.a. die gesetzlichen Beschwerdemöglichkeiten von Arbeitnehmerinnen/<br />
Arbeitnehmern weisen den Interessenvertretungen auch mediative Funktionen zu.<br />
In diesem Seminar bringen wir Ihnen die Technik der Mediation nahe, damit Konfliktgespräche<br />
im Beschwerdeverfahren strukturierter geführt werden können.<br />
Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />
� Grundgedanken und Entstehung der Mediationsmethode<br />
� Welche Arten von Mediation gibt es? Ablauf einer Mediation<br />
� Typische Konfliktsituationen im Betrieb<br />
� Wie kommt es zu einer Lösung, die vorher nicht da war?<br />
� Was muss eine Mediatorin/ein Mediator können, und was muss bei<br />
ihrer/seiner Auswahl berücksichtigt werden?<br />
� Was kann Mediation im Betrieb/in der Dienststelle? Für welche Situationen<br />
ist sie geeignet?<br />
� Vereinbarung als Abschluss einer Mediation und Umsetzung der Ergebnisse<br />
� Grenzen der Mediation<br />
Termin/Ort Sem.-Nr.<br />
02.05.– 06.05.2011 1600-1105026<br />
Mosbach<br />
Zielgruppe<br />
Vorsitzende und stellv.<br />
Vorsitzende von Betriebs-/<br />
Personalräten bzw.<br />
Schwerbehinderten-/<br />
Mitarbeitervertretungen<br />
Fachbereiche<br />
01–13<br />
Teilnahmevoraussetzungen<br />
Besuch des BR-/<br />
PR-Grundseminars<br />
Freistellung<br />
§ 37 Abs. 6 BetrVG,<br />
§ 46 Abs. 6 BPersVG,<br />
analog LPersVG und<br />
Regelungen für MAV,<br />
§ 96 Abs. 4 und 8 SGB IX<br />
Seminargebühr<br />
Ca. 895,00 € zzgl. MwSt.<br />
Hinzu kommen die Kosten<br />
der Tagungsstätte.<br />
Bemerkungen<br />
Eine Teilnahme ist nur<br />
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung<br />
des<br />
Arbeitgebers/der Dienststelle<br />
möglich.