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AV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern<br />

Dt. Telekom: Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (AV 2)<br />

Nach dem Einführungsseminar „AV-Praxis I: Einführung in die AV-Arbeit“ folgen<br />

nun alles Wesentliche zum Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die telekomspezifischen<br />

Regelungen und Tarifverträge zu Fragen der Ausbildung.<br />

Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um die praktischen<br />

Fragen: Welchen Beitrag haben Azubis für ein gutes Ausbildungsergebnis zu leisten?<br />

Welche Pflichten stehen an? Und auf welche Weise können AV und Betriebsrat<br />

kontrollieren und sicherstellen, dass Azubis eine qualitativ hochwertige und damit<br />

zukunftsgerichtete Ausbildung erhalten? Wie können sie mitwirken und mitbestimmen,<br />

wenn interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden?<br />

Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />

� Einführung in die relevanten Tarifverträge (TV 122 u.a.)<br />

� Anwendung des MTV Azb<br />

� Grundlagen des Berufsbildungsgesetzes<br />

� Die konkrete Mitbestimmung der AV in Bezug auf Ausbildungspläne<br />

� Handlungsmöglichkeiten der AV zur Kontrolle und Verbesserung der Ausbildung<br />

� Konkrete Fallbearbeitung unter Anwendung der Gesetze und Tarifverträge<br />

� Exemplarische Vorbereitung und Durchführung einer Auszubildendenversammlung<br />

zum Thema „Ausbildung“<br />

� Konkrete Arbeitsplanung für die Umsetzung in die betriebliche Praxis<br />

Termin/Ort Sem.-Nr.<br />

23.01.– 28.01.2011 1600-1101231<br />

Naumburg<br />

20.02.– 25.02.2011 1600-1102201<br />

Naumburg<br />

JAV-Grundqualifizierung<br />

Zielgruppe<br />

Mitglieder der AV<br />

Fachbereich<br />

09<br />

Freistellung<br />

§ 65 Abs. 1 i.V.m.<br />

§ 37 Abs. 6 BetrVG<br />

Seminargebühr<br />

Ca. 680,00 € zzgl. MwSt.<br />

Hinzu kommen die Kosten<br />

der Tagungsstätte.<br />

Bemerkungen<br />

Anmeldungen aus<br />

Hessen werden bevorzugt<br />

berücksichtigt.<br />

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