HESSEN
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Wirf da bitte mal ’nen Blick drauf!<br />
Der Betriebsrat und das Recht der Einsichtnahme in Bruttolohn- und -gehaltslisten<br />
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ – diesem Grundsatz wird jeder Betriebsrat schnell<br />
zustimmen. Doch in der betrieblichen Praxis gestaltet sich die Durchsetzung oft<br />
schwierig. Sinnvoll ist es, wenn der Betriebsrat regelmäßig die Bruttolohn- und<br />
-gehaltslisten einsieht. Nach welchen Regeln die Einsichtnahme erfolgt und was<br />
mit den erhaltenen Informationen getan werden kann, ist Thema dieses Seminars.<br />
Zunächst werden die betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen geklärt. Danach<br />
geht es um Fragen zur Erhebung und Auswertung aller relevanten Daten. Sie erfahren,<br />
wie Sie konkret handeln können, um Ungleichbehandlungen in Ihrem Betrieb<br />
angemessen zu begegnen.<br />
Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />
� Klärung der rechtlichen Grundlagen<br />
� Eingruppierung gemäß § 99 BetrVG<br />
� Die Grundlagen zur Einsichtnahme in Bruttolohn- und -gehaltslisten<br />
gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG<br />
� Erhebung und Auswerten der Daten (MS Excel)<br />
� Aspekte des Datenschutzes<br />
� Initiativrecht und Überwachungspflichten des Betriebsrats<br />
� Lohngerechtigkeit als Thema für die betriebliche Öffentlichkeit<br />
Termin/Ort Sem.-Nr.<br />
30.05.– 01.06.2011 1600-1105302<br />
Mosbach<br />
Betriebsverfassungsrecht<br />
Zielgruppe<br />
Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder<br />
Fachbereiche<br />
01–13<br />
Teilnahmevoraussetzungen<br />
Grundkenntnisse<br />
in MS-Office<br />
(vorzugsweise Excel)<br />
Freistellung<br />
§ 37 Abs. 6 BetrVG<br />
Seminargebühr<br />
Ca. 630,00 € zzgl. MwSt.<br />
Hinzu kommen die Kosten<br />
der Tagungsstätte.<br />
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