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Wirf da bitte mal ’nen Blick drauf!<br />

Der Betriebsrat und das Recht der Einsichtnahme in Bruttolohn- und -gehaltslisten<br />

„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ – diesem Grundsatz wird jeder Betriebsrat schnell<br />

zustimmen. Doch in der betrieblichen Praxis gestaltet sich die Durchsetzung oft<br />

schwierig. Sinnvoll ist es, wenn der Betriebsrat regelmäßig die Bruttolohn- und<br />

-gehaltslisten einsieht. Nach welchen Regeln die Einsichtnahme erfolgt und was<br />

mit den erhaltenen Informationen getan werden kann, ist Thema dieses Seminars.<br />

Zunächst werden die betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen geklärt. Danach<br />

geht es um Fragen zur Erhebung und Auswertung aller relevanten Daten. Sie erfahren,<br />

wie Sie konkret handeln können, um Ungleichbehandlungen in Ihrem Betrieb<br />

angemessen zu begegnen.<br />

Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />

� Klärung der rechtlichen Grundlagen<br />

� Eingruppierung gemäß § 99 BetrVG<br />

� Die Grundlagen zur Einsichtnahme in Bruttolohn- und -gehaltslisten<br />

gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG<br />

� Erhebung und Auswerten der Daten (MS Excel)<br />

� Aspekte des Datenschutzes<br />

� Initiativrecht und Überwachungspflichten des Betriebsrats<br />

� Lohngerechtigkeit als Thema für die betriebliche Öffentlichkeit<br />

Termin/Ort Sem.-Nr.<br />

30.05.– 01.06.2011 1600-1105302<br />

Mosbach<br />

Betriebsverfassungsrecht<br />

Zielgruppe<br />

Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder<br />

Fachbereiche<br />

01–13<br />

Teilnahmevoraussetzungen<br />

Grundkenntnisse<br />

in MS-Office<br />

(vorzugsweise Excel)<br />

Freistellung<br />

§ 37 Abs. 6 BetrVG<br />

Seminargebühr<br />

Ca. 630,00 € zzgl. MwSt.<br />

Hinzu kommen die Kosten<br />

der Tagungsstätte.<br />

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