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48<br />
Berufliche Bildung/Aus- und Weiterbildung<br />
Neu<br />
Wer kann was – und wer muss was können?<br />
Die Berufsbildungsbedarfsanalyse nach § 96 BetrVG<br />
Immer wieder erleben Betriebsräte, dass der Arbeitgeber Maßnahmen, die mit<br />
steigenden Anforderungen an die Beschäftigten verbunden sind, erst langfristig<br />
plant, die notwendigen Bildungsmaßnahmen dann aber so kurzfristig mit dem<br />
Betriebsrat berät, dass eine sinnvolle Qualifizierung in der verbleibenden Zeit nicht<br />
mehr erfolgen kann. Zudem ist zu beobachten, dass Arbeitgeber lieber Kompetenzen<br />
auf dem Arbeitsmarkt einkaufen, statt Arbeitnehmer/-innen ihres Betriebs weiterzubilden.<br />
Der Betriebsrat, der hier rechtzeitig einhaken will, fordert vom Arbeitgeber jährlich<br />
die Berufsbildungsbedarfsanalyse und gibt ihm zugleich Anhaltspunkte, wie die<br />
Analyse erstellt werden und was sie beinhalten soll.<br />
Eine gründlich erstellte Berufsbildungsbedarfsanalyse kostet den Arbeitgeber zwar<br />
Arbeitszeit, sie spart aber Weiterbildungskosten, wenn auf vorhandenen Sachverstand<br />
in der Belegschaft zurückgegriffen werden kann. Die Kolleginnen und Kollegen<br />
werden es ihrem Betriebsrat sicher hoch anrechnen, wenn dieser sowohl Aufstiegsmöglichkeiten<br />
als auch Arbeitsplatzsicherung sehr aufmerksam im Blick behält.<br />
Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />
� Anspruch auf Bildungsbedarfsanalyse formal richtig einfordern<br />
� Analyse des aktuellen Berufsbildungsstands im Betrieb<br />
� Ermittlung zukünftiger Anforderungen und des entsprechenden Bildungsbedarfs<br />
� Berufsbildungsbedarfsanalyse und Personalentwicklungsplanung<br />
� Beratungen mit dem Arbeitgeber<br />
� Das Vorschlagsrecht des Betriebsrats<br />
� Durchsetzungsmöglichkeiten<br />
Termin/Ort Sem.-Nr.<br />
23.03.2011 1600-1103231<br />
Frankfurt am Main<br />
12.12.2011 1600-1112121<br />
Frankfurt am Main<br />
Zielgruppe<br />
Betriebsratsmitglieder,<br />
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung<br />
Fachbereiche<br />
01–13<br />
Teilnahmevoraussetzungen<br />
Besuch des<br />
BR-Grundseminars<br />
Freistellung<br />
§ 37 Abs. 6 BetrVG,<br />
§ 96 Abs. 4 und 8 SGB IX<br />
Seminargebühr<br />
Ca. 240,00 € zzgl. MwSt.