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48<br />

Berufliche Bildung/Aus- und Weiterbildung<br />

Neu<br />

Wer kann was – und wer muss was können?<br />

Die Berufsbildungsbedarfsanalyse nach § 96 BetrVG<br />

Immer wieder erleben Betriebsräte, dass der Arbeitgeber Maßnahmen, die mit<br />

steigenden Anforderungen an die Beschäftigten verbunden sind, erst langfristig<br />

plant, die notwendigen Bildungsmaßnahmen dann aber so kurzfristig mit dem<br />

Betriebsrat berät, dass eine sinnvolle Qualifizierung in der verbleibenden Zeit nicht<br />

mehr erfolgen kann. Zudem ist zu beobachten, dass Arbeitgeber lieber Kompetenzen<br />

auf dem Arbeitsmarkt einkaufen, statt Arbeitnehmer/-innen ihres Betriebs weiterzubilden.<br />

Der Betriebsrat, der hier rechtzeitig einhaken will, fordert vom Arbeitgeber jährlich<br />

die Berufsbildungsbedarfsanalyse und gibt ihm zugleich Anhaltspunkte, wie die<br />

Analyse erstellt werden und was sie beinhalten soll.<br />

Eine gründlich erstellte Berufsbildungsbedarfsanalyse kostet den Arbeitgeber zwar<br />

Arbeitszeit, sie spart aber Weiterbildungskosten, wenn auf vorhandenen Sachverstand<br />

in der Belegschaft zurückgegriffen werden kann. Die Kolleginnen und Kollegen<br />

werden es ihrem Betriebsrat sicher hoch anrechnen, wenn dieser sowohl Aufstiegsmöglichkeiten<br />

als auch Arbeitsplatzsicherung sehr aufmerksam im Blick behält.<br />

Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />

� Anspruch auf Bildungsbedarfsanalyse formal richtig einfordern<br />

� Analyse des aktuellen Berufsbildungsstands im Betrieb<br />

� Ermittlung zukünftiger Anforderungen und des entsprechenden Bildungsbedarfs<br />

� Berufsbildungsbedarfsanalyse und Personalentwicklungsplanung<br />

� Beratungen mit dem Arbeitgeber<br />

� Das Vorschlagsrecht des Betriebsrats<br />

� Durchsetzungsmöglichkeiten<br />

Termin/Ort Sem.-Nr.<br />

23.03.2011 1600-1103231<br />

Frankfurt am Main<br />

12.12.2011 1600-1112121<br />

Frankfurt am Main<br />

Zielgruppe<br />

Betriebsratsmitglieder,<br />

Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung<br />

Fachbereiche<br />

01–13<br />

Teilnahmevoraussetzungen<br />

Besuch des<br />

BR-Grundseminars<br />

Freistellung<br />

§ 37 Abs. 6 BetrVG,<br />

§ 96 Abs. 4 und 8 SGB IX<br />

Seminargebühr<br />

Ca. 240,00 € zzgl. MwSt.

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