HESSEN
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98<br />
Arbeitsrecht<br />
Herausforderung atypische und prekäre Beschäftigung<br />
Unsichere Beschäftigungsverhältnisse verhindern<br />
Atypische Beschäftigungsformen, also solche jenseits des „Normalarbeitsverhältnisses“,<br />
nehmen immer mehr zu. Teilzeit, geringfügige Beschäftigung (Mini- und Midi-Jobs),<br />
Leiharbeit, befristete Arbeitsverhältnisse, Praktika, Ein-Euro-Jobs, „selbstständige“<br />
Tätigkeiten, Werkverträge sind die vielen Stichworte dazu.<br />
Atypische Beschäftigung wird schnell prekär, d.h. die Betroffenen brauchen mehrere<br />
Jobs, um leben zu können, sie sind sozial unzureichend abgesichert, langfristige<br />
Planung ist für sie kaum möglich. Dies wirkt zurück auf die übrigen Beschäftigungsverhältnisse,<br />
aber auch auf die Arbeitsorganisation im Betrieb. Die betriebliche<br />
Interessenvertretung ist somit mehrfach gefordert. Dabei stellen sich viele Fragen:<br />
Für wen ist die Interessenvertretung überhaupt zuständig? Welche Rechte und<br />
Ansprüche haben atypisch Beschäftigte? Welche Auswirkungen sind zu erwarten?<br />
Welche Handlungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten bestehen?<br />
Das Seminar gibt einen Überblick über bestehende gesetzliche Regelungen und<br />
die Unterschiede zwischen den einzelnen Beschäftigungsarten. Darüber hinaus<br />
werden die Konsequenzen für die Betroffenen und die Betriebe beschrieben.<br />
Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />
� Die einzelnen Arten der Beschäftigung (z.B. Teilzeit, „freiwilliges Praktikum“,<br />
Befristung, Leiharbeit, geringfügige Beschäftigung, Ein-Euro-Job)<br />
� Die Absicherung und Ausgestaltung der (atypischen) Beschäftigungsverhältnisse<br />
� Auswirkungen auf die Betroffenen<br />
� Auswirkungen auf die Betriebe<br />
� Aufgaben, Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten<br />
� Neueste Rechtsprechung<br />
Termin/Ort Sem.-Nr.<br />
14.03.– 15.03.2011 1600-1103144<br />
Gladenbach<br />
26.09.– 27.09.2011 1600-1109265<br />
Mosbach<br />
Zielgruppe<br />
Betriebs-/Personalratsmitglieder,<br />
Mitglieder der<br />
Mitarbeitervertretung<br />
Fachbereiche<br />
01–13<br />
Teilnahmevoraussetzungen<br />
Besuch des BR-/<br />
PR-Grundseminars<br />
Freistellung<br />
§ 37 Abs. 6 BetrVG,<br />
§ 46 Abs. 6 BPersVG,<br />
analog LPersVG und<br />
Regelungen für MAV<br />
Seminargebühr<br />
Ca. 450,00 € zzgl. MwSt.<br />
Hinzu kommen die Kosten<br />
der Tagungsstätte.