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Das erfolgreiche Monatsgespräch<br />

Im Betriebsverfassungsgesetz, den Personalvertretungsgesetzen und vergleichbaren<br />

Regelungen anderer Bereiche ist vorgesehen, dass die Interessenvertretung und der<br />

Arbeitgeber mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammenkommen.<br />

Das Monatsgespräch dient der Beratung, der gegenseitigen Information, dem Austausch<br />

von Vorschlägen sowie Verhandlungen.<br />

Neben den rechtlichen Kenntnissen ist für die Gremienmitglieder das Know-how für<br />

eine zielorientierte und erfolgreiche Gesprächsführung von zentraler Bedeutung.<br />

Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />

� Die rechtlichen Grundlagen des Monatsgesprächs<br />

� Rechtsfolgen aus § 74 Abs. 1 BetrVG, § 66 Abs. 1 BPersVG bzw. analog LPersVG<br />

� Einlassungs- und Erörterungspflicht<br />

� Teilnahme Externer<br />

� Grundlagen der Gesprächsführung<br />

Kommunikation und Zusammenarbeit<br />

Termin/Ort Sem.-Nr.<br />

28.03.– 30.03.2011 1500-1103282<br />

Gladenbach<br />

Kooperationsseminar<br />

mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar<br />

Zielgruppe<br />

Betriebs-/Personalratsmitglieder,<br />

Mitglieder der<br />

Mitarbeitervertretung<br />

Fachbereiche<br />

01–13<br />

Teilnahmevoraussetzungen<br />

Besuch des BR-/<br />

PR-Grundseminars<br />

Freistellung<br />

§ 37 Abs. 6 BetrVG,<br />

§ 46 Abs. 6 BPersVG,<br />

analog LPersVG und<br />

Regelungen für MAV<br />

Seminargebühr<br />

Ca. 570,00 € zzgl. MwSt.<br />

Hinzu kommen die Kosten<br />

der Tagungsstätte.<br />

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