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Neu<br />

Wir gründen einen Wirtschaftsausschuss!<br />

Gründe, Voraussetzungen und Umsetzung der Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses<br />

In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern<br />

ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Obwohl es sich<br />

hierbei um eine „Muss“-Bestimmung handelt, wird diese häufig nicht umgesetzt.<br />

Dabei handelt es sich beim Wirtschaftsausschuss um ein Beratungsgremium, dessen<br />

Mitglieder vom Betriebsrat bestellt werden, das mit dem Arbeitgeber wirtschaftliche<br />

Angelegenheiten berät und dem Betriebsrat Bericht erstattet. Als Grundlage für die<br />

Betriebsratsarbeit sind die dem Wirtschaftsausschuss zugänglichen Informationen<br />

unverzichtbar.<br />

Ausgehend von den Voraussetzungen seiner Gründung über die Klärung seiner<br />

Zuständigkeiten, Arbeitsweisen, Rechte und Pflichten behandelt das Seminar die<br />

strategische Relevanz des Wirtschaftsausschusses (WA).<br />

Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />

� Die allgemeinen Voraussetzungen zur Gründung<br />

� Klärung des Konzern-, Unternehmens- und Betriebsbegriffs<br />

� Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses und Rechtsstellung der WA-Mitglieder<br />

� Der Wirtschaftsausschuss als Teil des Informationsgeflechts des Betriebsrats<br />

� Umgang mit Konflikten mit dem Arbeitgeber<br />

� Rechtliche Grundlage und Beteiligungsrechte des Betriebsrats<br />

Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat<br />

Termin/Ort Sem.-Nr.<br />

23.02.– 24.02.2011 1600-1102232<br />

Mosbach<br />

Zielgruppe<br />

Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder<br />

Fachbereiche<br />

01–13<br />

Teilnahmevoraussetzungen<br />

Besuch des<br />

BR-Grundseminars<br />

Freistellung<br />

§ 37 Abs. 6 BetrVG<br />

Seminargebühr<br />

Ca. 420,00 € zzgl. MwSt.<br />

Hinzu kommen die Kosten<br />

der Tagungsstätte.<br />

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