HESSEN
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Neu<br />
Wir gründen einen Wirtschaftsausschuss!<br />
Gründe, Voraussetzungen und Umsetzung der Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses<br />
In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern<br />
ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Obwohl es sich<br />
hierbei um eine „Muss“-Bestimmung handelt, wird diese häufig nicht umgesetzt.<br />
Dabei handelt es sich beim Wirtschaftsausschuss um ein Beratungsgremium, dessen<br />
Mitglieder vom Betriebsrat bestellt werden, das mit dem Arbeitgeber wirtschaftliche<br />
Angelegenheiten berät und dem Betriebsrat Bericht erstattet. Als Grundlage für die<br />
Betriebsratsarbeit sind die dem Wirtschaftsausschuss zugänglichen Informationen<br />
unverzichtbar.<br />
Ausgehend von den Voraussetzungen seiner Gründung über die Klärung seiner<br />
Zuständigkeiten, Arbeitsweisen, Rechte und Pflichten behandelt das Seminar die<br />
strategische Relevanz des Wirtschaftsausschusses (WA).<br />
Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />
� Die allgemeinen Voraussetzungen zur Gründung<br />
� Klärung des Konzern-, Unternehmens- und Betriebsbegriffs<br />
� Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses und Rechtsstellung der WA-Mitglieder<br />
� Der Wirtschaftsausschuss als Teil des Informationsgeflechts des Betriebsrats<br />
� Umgang mit Konflikten mit dem Arbeitgeber<br />
� Rechtliche Grundlage und Beteiligungsrechte des Betriebsrats<br />
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat<br />
Termin/Ort Sem.-Nr.<br />
23.02.– 24.02.2011 1600-1102232<br />
Mosbach<br />
Zielgruppe<br />
Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder<br />
Fachbereiche<br />
01–13<br />
Teilnahmevoraussetzungen<br />
Besuch des<br />
BR-Grundseminars<br />
Freistellung<br />
§ 37 Abs. 6 BetrVG<br />
Seminargebühr<br />
Ca. 420,00 € zzgl. MwSt.<br />
Hinzu kommen die Kosten<br />
der Tagungsstätte.<br />
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