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Die Süchtigen unter uns ...<br />

Grundlagenseminar: Alkohol- und Suchtprobleme im Betrieb<br />

Alkohol- und Suchtprobleme im Betrieb sind häufig ein Tabu für Betroffene, Kolleginnen<br />

und Kollegen sowie verantwortliche Vorgesetzte. Unsicherheit im Umgang,<br />

falsche Scham oder der Mantel der Kollegialität verdecken oft lange Zeit die Auffälligkeiten<br />

im persönlichen Umgang und im betrieblichen Alltag, die Probleme und Fehler<br />

bei der Arbeit und unangenehme Situationen etwa auf Betriebsfeiern.<br />

Gerade Interessenvertreter/-innen geraten in ein Dilemma: Sollen sie den Süchtigen<br />

enttarnen? Wie sprechen sie sie an? Wie geht man mit Gerüchten um? Wie viel Sucht<br />

müssen die Arbeitskollegen ertragen? Wann wird es gefährlich für den Kranken – etwa,<br />

wenn er im Lager Waren stapelt oder zu Kunden fährt? Was tun, wenn Betroffene das<br />

Problem abstreiten?<br />

Das Seminar vermittelt einen Überblick über die Problematik. Dabei werden kurz- und<br />

mittelfristige Handlungsmöglichkeiten aus Sicht der Interessenvertretung entwickelt<br />

und diskutiert.<br />

Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />

� Was ist Sucht? Alkohol, Tabletten und andere Drogen<br />

� Arbeitsrechtliche Aspekte von Suchtkrankheit<br />

� Umgang mit Betroffenen im Betrieb/in der Dienststelle<br />

� Hilfe und Unterstützungsangebote<br />

� Suchtpräventive Maßnahmen im Betrieb/in der Dienststelle<br />

� Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung<br />

� Erfahrungen mit Betriebs- und Dienstvereinbarungen<br />

Termin/Ort Sem.-Nr.<br />

30.05.– 01.06.2011 1600-1105303<br />

Mosbach<br />

04.10.– 06.10.2011 1600-1110043<br />

Steinbach<br />

Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

Zielgruppe<br />

Betriebs-/Personalratsmitglieder,<br />

Mitglieder der<br />

JAV/Mitarbeitervertretung,<br />

betriebliche Suchtbeauftragte<br />

Fachbereiche<br />

01–13<br />

Teilnahmevoraussetzungen<br />

Besuch des BR-/<br />

PR-Grundseminars<br />

Freistellung<br />

§ 37 Abs. 6 BetrVG,<br />

§ 46 Abs. 6 BPersVG,<br />

analog LPersVG und<br />

Regelungen für MAV<br />

Seminargebühr<br />

Ca. 630,00 € zzgl. MwSt.<br />

Hinzu kommen die Kosten<br />

der Tagungsstätte.<br />

Bemerkungen<br />

Eine Teilnahme ist nur<br />

nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung<br />

des<br />

Arbeitgebers/der Dienststelle<br />

möglich.<br />

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