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Leiharbeitnehmer/-innen, Fremdfirmen und Selbstständige ...<br />

Zuständigkeit und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung<br />

Arbeitgeber reduzieren Stammbelegschaften, um Leiharbeitnehmer/-innen als<br />

„Reserve“ zu nutzen. So werden nicht nur Arbeitsspitzen abgedeckt oder Flexibilitätspuffer<br />

eingebaut. Entleihende Firmen nutzen Leiharbeitnehmer/-innen als billige<br />

Arbeitskräfte in regulären Tätigkeiten, die ohne Kündigungsfristen und weitere<br />

Kosten „abbestellt“ werden können. Deshalb sind Leiharbeitnehmer/-innen die<br />

Ersten, die in einer Krise gehen müssen. Doch nun scheint es ein Comeback der<br />

Leiharbeit zu geben. Worauf müssen Interessenvertretungen achten? Durch die<br />

schlechteren Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer/-innen geraten die sozialen<br />

Standards für alle unter Druck. Die Interessenvertretungen sind gefordert, sowohl<br />

die Stammbelegschaft als auch die Leiharbeitnehmer/-innen angemessen zu<br />

schützen.<br />

Im Seminar werden die rechtlichen Bedingungen dieser Beschäftigungsformen<br />

geklärt. Sie lernen Ihre Mitwirkungsrechte kennen und entwickeln betriebsbezogene<br />

Handlungsmöglichkeiten.<br />

Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />

� Fremdfirmeneinsatz und Leiharbeit in Zahlen – Funktion dieser<br />

Beschäftigungsformen und deren Auswirkungen<br />

� Wer gehört zur Belegschaft? Abgrenzung der verschiedenen<br />

Beschäftigungsformen<br />

� Informationsrechte und Möglichkeiten zur Feststellung des Status<br />

einer/eines Beschäftigten<br />

� Gleichbehandlungsgrundsatz und das Spannungsfeld zwischen Tarifverträgen<br />

� Die Tarifverträge für Leiharbeitnehmer/-innen<br />

� Rechte der Interessenvertretung des Entleiherbetriebs: u.a. Informationsund<br />

Kontrollrechte, Kommunikations-, Zustimmungsverweigerungsund<br />

Mitbestimmungsrechte<br />

� Einfluss auf die Auswahl von Fremd- und Leiharbeitsfirmen,<br />

Beispiele für Betriebs-/Dienstvereinbarungen<br />

Termin/Ort Sem.-Nr.<br />

16.05.– 18.05.2011 1600-1105163<br />

Mosbach<br />

07.11.– 09.11.2011 1600-1111074<br />

Steinbach<br />

Arbeitsrecht<br />

Zielgruppe<br />

Betriebs-/Personalratsmitglieder<br />

Fachbereiche<br />

01–13<br />

Teilnahmevoraussetzungen<br />

Besuch des BR-/<br />

PR-Grundseminars<br />

Freistellung<br />

§ 37 Abs. 6 BetrVG,<br />

§ 46 Abs. 6 BPersVG,<br />

analog LPersVG<br />

Seminargebühr<br />

Ca. 590,00 € zzgl. MwSt.<br />

Hinzu kommen die Kosten<br />

der Tagungsstätte.<br />

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