HESSEN
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Leiharbeitnehmer/-innen, Fremdfirmen und Selbstständige ...<br />
Zuständigkeit und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung<br />
Arbeitgeber reduzieren Stammbelegschaften, um Leiharbeitnehmer/-innen als<br />
„Reserve“ zu nutzen. So werden nicht nur Arbeitsspitzen abgedeckt oder Flexibilitätspuffer<br />
eingebaut. Entleihende Firmen nutzen Leiharbeitnehmer/-innen als billige<br />
Arbeitskräfte in regulären Tätigkeiten, die ohne Kündigungsfristen und weitere<br />
Kosten „abbestellt“ werden können. Deshalb sind Leiharbeitnehmer/-innen die<br />
Ersten, die in einer Krise gehen müssen. Doch nun scheint es ein Comeback der<br />
Leiharbeit zu geben. Worauf müssen Interessenvertretungen achten? Durch die<br />
schlechteren Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer/-innen geraten die sozialen<br />
Standards für alle unter Druck. Die Interessenvertretungen sind gefordert, sowohl<br />
die Stammbelegschaft als auch die Leiharbeitnehmer/-innen angemessen zu<br />
schützen.<br />
Im Seminar werden die rechtlichen Bedingungen dieser Beschäftigungsformen<br />
geklärt. Sie lernen Ihre Mitwirkungsrechte kennen und entwickeln betriebsbezogene<br />
Handlungsmöglichkeiten.<br />
Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />
� Fremdfirmeneinsatz und Leiharbeit in Zahlen – Funktion dieser<br />
Beschäftigungsformen und deren Auswirkungen<br />
� Wer gehört zur Belegschaft? Abgrenzung der verschiedenen<br />
Beschäftigungsformen<br />
� Informationsrechte und Möglichkeiten zur Feststellung des Status<br />
einer/eines Beschäftigten<br />
� Gleichbehandlungsgrundsatz und das Spannungsfeld zwischen Tarifverträgen<br />
� Die Tarifverträge für Leiharbeitnehmer/-innen<br />
� Rechte der Interessenvertretung des Entleiherbetriebs: u.a. Informationsund<br />
Kontrollrechte, Kommunikations-, Zustimmungsverweigerungsund<br />
Mitbestimmungsrechte<br />
� Einfluss auf die Auswahl von Fremd- und Leiharbeitsfirmen,<br />
Beispiele für Betriebs-/Dienstvereinbarungen<br />
Termin/Ort Sem.-Nr.<br />
16.05.– 18.05.2011 1600-1105163<br />
Mosbach<br />
07.11.– 09.11.2011 1600-1111074<br />
Steinbach<br />
Arbeitsrecht<br />
Zielgruppe<br />
Betriebs-/Personalratsmitglieder<br />
Fachbereiche<br />
01–13<br />
Teilnahmevoraussetzungen<br />
Besuch des BR-/<br />
PR-Grundseminars<br />
Freistellung<br />
§ 37 Abs. 6 BetrVG,<br />
§ 46 Abs. 6 BPersVG,<br />
analog LPersVG<br />
Seminargebühr<br />
Ca. 590,00 € zzgl. MwSt.<br />
Hinzu kommen die Kosten<br />
der Tagungsstätte.<br />
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