HESSEN
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Neu<br />
Die elektronische Personalakte<br />
Die Speicherung personenbezogener und -beziehbarer Daten ist mittlerweile zum<br />
betrieblichen Alltag geworden. In Personalinformationssystemen werden seit Jahren<br />
Angaben über Beschäftigte festgehalten.<br />
Elektronische Personalakten enthalten nicht nur Angaben über die Beschäftigten,<br />
sondern stellen darüber hinaus auch – in elektronischer Form aufbereitet – die entsprechenden<br />
Unterlagen bereit.<br />
In diesem Seminar wird ein Überblick über die Rechtslage bei der Einführung und<br />
Nutzung elektronischer Personalakten gegeben. Die neuesten Entwicklungen in<br />
diesem Bereich werden aufgezeigt.<br />
Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />
� Welche Informationen gehören in eine Personalakte?<br />
� Technische Grundlagen für die elektronische Personalakte<br />
� Employee-Self-Service (ESS), Manager-Self-Service (MSS), Mitarbeiterportale,<br />
Workflow-Management<br />
� Zugriffsberechtigungen bei einer elektronischen Personalakte<br />
� Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten<br />
� Rechte der Beschäftigten<br />
� Eckpunkte für eine Betriebs-/Dienstvereinbarung<br />
EDV- und Technologieentwicklung<br />
Termin/Ort Sem.-Nr.<br />
23.03.2011 1600-1103232<br />
Frankfurt am Main<br />
Zielgruppe<br />
Betriebs-/Personalratsmitglieder,<br />
Mitglieder<br />
der Schwerbehindertenvertretung<br />
Fachbereiche<br />
01–13<br />
Freistellung<br />
§ 37 Abs. 6 BetrVG,<br />
§ 46 Abs. 6 BPersVG,<br />
analog LPersVG,<br />
§ 96 Abs. 4 und 8 SGB IX<br />
Seminargebühr<br />
Ca. 250,00 € zzgl. MwSt.<br />
Bemerkungen<br />
In Kooperation mit<br />
der BTQ Hessen<br />
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