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Wirtschaftliche Angelegenheiten<br />
Die Kosten-Leistungsrechnung im öffentlichen Dienst<br />
Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung<br />
Die Kosten-Leistungsrechnung (KLR) im öffentlichen Dienst und in ehemaligen<br />
Bereichen des öffentlichen Dienstes (z.B. Stadtwerke oder Krankenhäuser) soll dem<br />
Nachweis von Effizienz und Effektivität anhand von betriebswirtschaftlichen Kennziffern<br />
dienen.<br />
Auswirkungen auf die Beschäftigten können sich beispielsweise durch Leistungsund<br />
Verhaltenskontrollen, durch Fremdvergaben bislang selbst erbrachter Leistungen<br />
der Betriebe aufgrund der nun vorhandenen Daten oder durch ein Zurückgreifen auf<br />
betriebswirtschaftliche Kennziffern bzgl. der Leistungsentlohnung ergeben. Der<br />
Mitgestaltung der Einführung der KLR durch die Betriebs- und Personalräte kommt<br />
daher eine hohe Bedeutung zu.<br />
Im Seminar werden einerseits die Grundlagen der Kosten-Leistungsrechnung, die<br />
Grundbegriffe und der Sinn und Zweck der Kostenrechnung vermittelt, anderer seits<br />
die Möglichkeiten der Mitgestaltung bzw. Einflussnahme durch die Interessenvertretungen<br />
entwickelt und diskutiert.<br />
Die Seminarinhalte in Stichworten:<br />
� Wie werden Kosten und Leistungen definiert?<br />
� Was ist neu im Vergleich zur Kameralistik?<br />
� Welche Zielsetzungen hat die KLR im neuen Haushalts- und Rechnungswesen?<br />
� Was beinhalten die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung?<br />
� Welche Kennziffern können den Betriebs- oder Personalrat bei seiner Arbeit<br />
unterstützen?<br />
� Wie kann eine Einführung seitens des Betriebs- bzw. Personalrats begleitet werden?<br />
� Welche Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen sind notwendig?<br />
Termin/Ort Sem.-Nr.<br />
17.03.– 18.03.2011 1600-1103172<br />
Mainz<br />
Zielgruppe<br />
Betriebs-/Personalratsmitglieder<br />
Fachbereiche<br />
02– 08, 11<br />
Teilnahmevoraussetzungen<br />
Besuch des BR-/<br />
PR-Grundseminars<br />
Freistellung<br />
§ 37 Abs. 6 BetrVG,<br />
§ 46 Abs. 6 BPersVG,<br />
analog LPersVG<br />
Seminargebühr<br />
Ca. 475,00 € zzgl. MwSt.<br />
Hinzu kommen die Kosten<br />
der Tagungsstätte.<br />
Bemerkungen<br />
In Kooperation mit<br />
der TBS Rheinland-Pfalz.<br />
Eine Teilnahme ist nur<br />
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung<br />
des<br />
Arbeitgebers/der Dienststelle<br />
möglich.