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EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de

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Melita Tuschinski: EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Seite 2.70 von 2.87<br />

Nachweis f¸r<br />

gelieferte Biomasse<br />

BioSt-NachV ß 14<br />

BioSt-NachV ß 42<br />

BioSt-NachV<br />

ß 21 (1) Satz 2<br />

Nachweis Nutzung<br />

fl¸ssige Biomasse<br />

- f¸r fl¸ssige Biomasse, die zur W‰rmeerzeugung in Kraft-<br />

W‰rme-Kopplung verwen<strong>de</strong>t wird, 85 g CO2eq/MJ.<br />

� Nachweis <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen an gelieferte Biomasse:<br />

Verpflichtete Eigent¸mer m¸ssen anhand <strong>de</strong>r Abrechnungen<br />

<strong>de</strong>r Brennstofflieferanten nachweisen, dass sie ihre Nut-<br />

zungspflicht nach <strong>de</strong>m W‰rmegesetz erf¸llen. Diese Abrech-<br />

nung muss die folgen<strong>de</strong>n Bescheinigungen umfassen:<br />

- Einen anerkannten Nachweis nach <strong>de</strong>r Biomassestrom-<br />

Nachhaltigkeitsverordnung. Enth‰lt dieser Nachweis bei <strong>de</strong>n<br />

Angaben zum Treibhausgas-Min<strong>de</strong>rungspotenzial nicht <strong>de</strong>n<br />

Vergleichswert f¸r die Verwendung, f¸r die die fl¸ssige Bio-<br />

masse eingesetzt wird, m¸ssen die Verpflichteten nachwei-<br />

sen, dass die eingesetzte fl¸ssige Biomasse das Treibhaus-<br />

gas-Min<strong>de</strong>rungspotenzial auch bei dieser Verwendung auf-<br />

weist.<br />

Dies kann durch die Stelle, die <strong>de</strong>n Nachweis ausgestellt hat,<br />

o<strong>de</strong>r durch eine Zertifizierungsstelle, die nach ß 42 <strong>de</strong>r Bio-<br />

massestrom-Nachhaltigkeitsverordnung anerkannt ist, be-<br />

scheinigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Sofern die Bun<strong>de</strong>sanstalt f¸r Landwirtschaft und Ern‰hrung<br />

eine Metho<strong>de</strong> zur Umrechnung <strong>de</strong>s Treibhausgas-<br />

Min<strong>de</strong>rungspotenzials f¸r unterschiedliche Verwendungen im<br />

elektronischen Bun<strong>de</strong>sanzeiger nach ß 21 Absatz 1 Satz 2 <strong>de</strong>r<br />

Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung bekannt macht,<br />

kann auch dies als Nachweis nach Satz 1 dienen.<br />

� Nachweise f¸r die Nutzung in hocheffizientem Heizkessel:<br />

Folgen<strong>de</strong> Fachleute kˆnnen eine Bescheinigung ausstellen,<br />

dass die fl¸ssige Biomasse im Sinne <strong>de</strong>s W‰rmegesetzes in<br />

einem Heizkessel <strong>de</strong>r bestverf¸gbaren Technik erfolgt:<br />

- ein Sachkundiger, o<strong>de</strong>r<br />

- <strong>de</strong>r Hersteller <strong>de</strong>r Heizungs-Anlage, o<strong>de</strong>r<br />

- <strong>de</strong>r Fachbetrieb, <strong>de</strong>r die Anlage eingebaut hat.<br />

Anlage II Nr. 5

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