EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de
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Melita Tuschinski: EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis 1.6 ƒn<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s EEW‰rmeG <strong>2011</strong> ñ Seite 9 von 12<br />
Internet o<strong>de</strong>r auf eine an<strong>de</strong>re Art und Weise informiert. Der ÷f-<br />
fentlichkeit ¸bernimmt in diesem Fall die ÑPr¸ffunktionì. Das<br />
W‰rmegesetz verpflichtet die ˆffentliche Hand insbeson<strong>de</strong>re ¸ber<br />
die gefor<strong>de</strong>rte Nutzung von Biomasse 15 Kalen<strong>de</strong>rjahre lang ab <strong>de</strong>r<br />
Inbetriebnahme <strong>de</strong>r Heizungsanlage o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Abschlusses einer<br />
grundlegen<strong>de</strong>n Renovierung zu informieren. Wenn ein ˆffentliches<br />
Geb‰u<strong>de</strong> zwar grundlegend renoviert wird, jedoch die Nutzungs-<br />
pflicht wegen unbilliger H‰rte entf‰llt, muss die ˆffentliche Hand<br />
die B¸rger auch ¸ber die durchgef¸hrten Wirtschaftlichkeits-<br />
Berechnungen und die zugrun<strong>de</strong> gelegten Annahmen informieren.<br />
Bund verspricht passen<strong>de</strong> Formulare<br />
Damit das Nachweisverfahren bun<strong>de</strong>sweit einfacher und einheitli-<br />
cher abl‰uft kann das Bun<strong>de</strong>sumweltministerium einvernehmlich<br />
mit <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sbauministerium durch eine Verordnung zum W‰r-<br />
megesetz passen<strong>de</strong> Formulare f¸r Nachweise, Anzeigen o<strong>de</strong>r Be-<br />
scheinigungen einf¸hren.<br />
Das klingt auf <strong>de</strong>n ersten Blick vielversprechend. Das W‰rmegesetz<br />
<strong>2011</strong> r‰umt jedoch damit auch das Recht ein, dass die Verpflichte-<br />
ten zus‰tzliche Daten gegen¸ber <strong>de</strong>r Behˆr<strong>de</strong> nachweisen m¸ssen,<br />
damit die Nutzungspflicht besser ¸berwacht wird. Personenbezoge-<br />
ne Daten sollen dabei entsprechend gesch¸tzt wer<strong>de</strong>n. Die neue<br />
Verordnung soll auch for<strong>de</strong>rn kˆnnen, dass Verpflichtete zus‰tzli-<br />
che Nachweise vorlegen und aufbewahren m¸ssen und dass sie <strong>de</strong>n<br />
Anteil <strong>de</strong>r erneuerbaren Energien am W‰rme- und K‰lteenergiebe-<br />
darf <strong>de</strong>s Geb‰u<strong>de</strong>s nachweisen. Wenn ein Geb‰u<strong>de</strong> W‰rmepumpen<br />
nutzt, muss ein Fachmann <strong>de</strong>n Anteil gem‰fl <strong>de</strong>r Metho<strong>de</strong> im An-<br />
hang <strong>de</strong>r EU-Richtlinie berechnen.<br />
Ob und wann diese Verordnung zum W‰rmegesetz tats‰chlich<br />
kommt ist jedoch noch ungewiss.<br />
EEW‰rmegesetz <strong>2011</strong> greift gestaffelt<br />
Am 1. Mai <strong>2011</strong> ist das novellierte W‰rmegesetz in Kraft getreten<br />
und das das erste W‰rmegesetz 2009 abgelˆst. In <strong>de</strong>n ‹bergangs-<br />
vorschriften regelt das Gesetz welche Fassung f¸r einzelne Bauvor-<br />
haben jeweils greift.<br />
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben ist das Datum maflgeb-<br />
lich, an <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Bauherr <strong>de</strong>n Bauantrag o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Antrag auf Zu-<br />
stimmung eingereicht hat. Bei Bauvorhaben im Kenntnisgabever-<br />
fahren gilt das Datum wann <strong>de</strong>r Bauherr die Behˆr<strong>de</strong> informiert<br />
hat. Und bei Bauvorhaben, f¸r die we<strong>de</strong>r eine Genehmigung noch<br />
eine Kenntnisgabe benˆtigt wird, gilt das Datum wann <strong>de</strong>r Bauherr<br />
o<strong>de</strong>r Eigent¸mer tats‰chlich mit <strong>de</strong>n Baumaflnahmen begonnen