EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de
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Melita Tuschinski (Hrsg.): EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Anhang A.02 ñ Seite 7 von 12<br />
Brennstoffe. Mit Ausnahme von Wohngeb‰u<strong>de</strong>n ist auch f¸r Gruppen von<br />
R‰umen gleicher Art und Nutzung eine Gruppenregelung erlaubt.<br />
� Alte Fuflbo<strong>de</strong>nheizung: Fuflbo<strong>de</strong>nheizungen in Geb‰u<strong>de</strong>n, die vor <strong>de</strong>m 1.<br />
Februar 2002 eingebaut wur<strong>de</strong>n, d¸rfen Regelungen zur raumweisen An-<br />
passung <strong>de</strong>r W‰rmeleistung an die Heizlast erhalten. Im Baubestand<br />
muss <strong>de</strong>r Eigent¸mer diese Regelungen ggf. nachr¸sten.<br />
� Umw‰lzpumpen: In Zentralheizungen mit mehr als 25 Kilowatt Nennleis-<br />
tung m¸ssen die Umw‰lzpumpen <strong>de</strong>r Heizkreise bei Einbau und bei Er-<br />
setzung so ausgestattet sein, dass die elektrische Leistungsaufnahme<br />
<strong>de</strong>m betriebsbedingten Fˆr<strong>de</strong>rbedarf selbstt‰tig in min<strong>de</strong>stens drei Stufen<br />
angepasst wird, soweit f¸r die Heizkessel keine sicherheitstechnischen<br />
Be<strong>de</strong>nken entgegenstehen.<br />
� Zirkulationspumpen: Die Zirkulationspumpen in Warmwasseranlagen m¸s-<br />
sen mit automatischer Ein- und Ausschaltung eingebaut wer<strong>de</strong>n.<br />
� Leitungen: Wenn in einem Geb‰u<strong>de</strong> W‰rmeverteilungs- und Warmwas-<br />
serleitungen sowie von Armaturen eingebaut o<strong>de</strong>r ersetzt wer<strong>de</strong>n, muss<br />
man sie gem‰fl <strong>de</strong>n <strong>EnEV</strong>-Anfor<strong>de</strong>rungen w‰rmed‰mmen.<br />
� Speicher: Wenn Warmwasserspeicher neu eingebaut o<strong>de</strong>r ersetzt wer<strong>de</strong>n,<br />
m¸ssen sie nach <strong>de</strong>n anerkannten Regeln <strong>de</strong>r Technik w‰rmeged‰mmt<br />
sein.<br />
1.2 Bun<strong>de</strong>sweites W‰rmegesetz <strong>2011</strong> bei Heizungserneuerung beachten<br />
Eine <strong>de</strong>r Neuerungen <strong>de</strong>s ge‰n<strong>de</strong>rte W‰rmegesetz <strong>2011</strong> ist die Pflicht, bei<br />
grundlegend renovierten ˆffentlichen Geb‰u<strong>de</strong>n auch erneuerbare Energien<br />
zu nutzen. In unserem Praxisfall han<strong>de</strong>lt es sich jedoch nicht um ein ˆffentli-<br />
ches Geb‰u<strong>de</strong>. Woran erkannt man ob es sich um ein ˆffentliches Geb‰u<strong>de</strong><br />
han<strong>de</strong>lt?<br />
Als ˆffentliche Geb‰u<strong>de</strong> erkennt das W‰rmegesetz nur diejenigen Nichtwohn-<br />
geb‰u<strong>de</strong> an, die folgen<strong>de</strong> Bedingungen erf¸llen:<br />
� Die ˆffentliche Hand ist entwe<strong>de</strong>r Eigent¸mer o<strong>de</strong>r Besitzer <strong>de</strong>s Geb‰u-<br />
<strong>de</strong>s. Der Unterschied zwischen <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Begriffen ÑEigent¸merì und<br />
ÑBesitzerì ist folgen<strong>de</strong>r: Dem Eigent¸mer gehˆrt das Geb‰u<strong>de</strong>. Er darf es<br />
Institut f¸r Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien<br />
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart, info@tuschinski.<strong>de</strong>, www.tuschinski.<strong>de</strong>