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EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de

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Melita Tuschinski (Hrsg.): EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Anhang A.01 ñ Seite 4 von 5<br />

Fazit:<br />

len<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r <strong>EnEV</strong> 2009 an die W‰rmed‰mmung <strong>de</strong>r Geb‰u-<br />

<strong>de</strong>h¸lle um min<strong>de</strong>stens 15 Prozent unterschreiten.<br />

� Achtung: Wenn <strong>de</strong>r Bauherr f¸r sein neues Wohnhaus nach an<strong>de</strong>ren<br />

Institut f¸r Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien<br />

Rechtsvorschriften noch hˆhere Anfor<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n bauli-<br />

chen W‰rmeschutz erf¸llen muss als es die <strong>EnEV</strong> 2009 for<strong>de</strong>rt,<br />

muss er die entsprechen<strong>de</strong>n hˆheren Anfor<strong>de</strong>rungen um 15<br />

Prozent im Sinne <strong>de</strong>r Energieeinsparung unterschreiten.<br />

� Erneuerbare Energien und an<strong>de</strong>re Ersatzmaflnahmen wie vorgeschrieben:<br />

Wenn <strong>de</strong>r Bauherr bei seinem neuen Wohnhaus doch auch erneuerbare<br />

Energien, Abw‰rme o<strong>de</strong>r W‰rme aus Kraft-W‰rme-Kopplung teilweise nutzt,<br />

die <strong>de</strong>r Fachmann bei <strong>de</strong>r <strong>EnEV</strong>-Berechnung <strong>de</strong>s W‰rme- und K‰lteenergie-<br />

bedarfs ber¸cksichtigt, muss er f¸r diese auch die Nutzungsanfor<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>s W‰rmegesetzes <strong>2011</strong> beachten, wie das Gesetz sie in <strong>de</strong>r Anlage regelt.<br />

� Nachweis aufgrund <strong>de</strong>s Bedarfs-Energieausweise:<br />

Als Nachweis, dass <strong>de</strong>r Bauherr auch das W‰rmegesetz <strong>2011</strong> erf¸llt hat gilt<br />

im Falle dieser Ersatzmaflnahme <strong>de</strong>r Bedarfs-Energieausweis nach <strong>EnEV</strong><br />

2009, ß 18 (Ausstellung auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s Energiebedarfs).<br />

Der ausstellungsberechtigte Fachmann, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Bauherr f¸r die Planung und<br />

Nachweisf¸hrung <strong>de</strong>s neuen Wohnhauses beauftragt hat, muss nachweisen,<br />

dass das fertig erbaute Haus die von <strong>de</strong>r gelten<strong>de</strong>n <strong>EnEV</strong> vorgegebenen<br />

Hˆchstwerte entsprechend unterschreitet ñ wie weiter oben erl‰utert.<br />

Das Erneuerbare-Energien-W‰rmegesetz (W‰rmegesetz <strong>2011</strong>) verpflichtet <strong>de</strong>n<br />

Bauherrn <strong>de</strong>s neuen Wohnhauses nicht zwingend teilweise erneuerbare Energien<br />

zu nutzen zum Heizen, Erw‰rmen <strong>de</strong>s Warmwassers sowie ggf. zum K¸hlen.<br />

Das Gesetz erˆffnet ihm auch die Option, als anerkannte Ersatzmaflnahme das<br />

Wohnhaus energieeffizienter und besser w‰rmeged‰mmt zu bauen, als es die gel-<br />

ten<strong>de</strong> Energieeinsparverordnung (<strong>EnEV</strong> 2009) for<strong>de</strong>rt.<br />

Als Nachweis, dass <strong>de</strong>r Bauherr die entsprechen<strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s W‰rmege-<br />

setzes <strong>2011</strong> erf¸llt hat, dient ihm <strong>de</strong>r Energieausweis nach <strong>EnEV</strong> 2009 auf <strong>de</strong>r<br />

Grundlage <strong>de</strong>s Energiebedarfs.<br />

Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart, info@tuschinski.<strong>de</strong>, www.tuschinski.<strong>de</strong>

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