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EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de

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Melita Tuschinski (Hrsg.): EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Anhang A.02 ñ Seite 3 von 12<br />

ANTWORT:<br />

Zun‰chst grunds‰tzlich: Folgen<strong>de</strong> Vorschriften gelten in BW parallel.<br />

1. Das Erneuerbare W‰rme-Gesetz Ba<strong>de</strong>n-W¸rttemberg gilt seit 1. Januar 2008.<br />

� Neubau: Das Lan<strong>de</strong>sgesetz verpflichtet Bauherren in ihren neu gebauten<br />

Wohnh‰usern die W‰rme f¸r Heizung und Warmwasser teilweise durch er-<br />

neuerbare Energien zu <strong>de</strong>cken (Sonne, Geothermie, Biomasse, Biogas o<strong>de</strong>r<br />

Bioˆl). Alternativ kˆnnen sie diese Nutzungspflicht auch durch anerkannte Er-<br />

satzmaflnahmen erf¸llen. Wenn ein gemischt genutztes Geb‰u<strong>de</strong> ¸berwie-<br />

gend Wohnzwecken dient, gilt das Lan<strong>de</strong>s-W‰rmegesetz BW entsprechend<br />

anteilig f¸r <strong>de</strong>n W‰rmebedarf dieses Geb‰u<strong>de</strong>teils.<br />

� Bestand: Eigent¸mer von bestehen<strong>de</strong>n Wohnbauten sind ebenfalls betroffen,<br />

wenn sie seit Anfang <strong>de</strong>s Jahres 2010 die Heizungsanlage erneuern, d.h.<br />

wenn sie <strong>de</strong>n Kessel o<strong>de</strong>r einen an<strong>de</strong>ren zentralen W‰rmeerzeuger austau-<br />

schen. Dient ein gemischt genutztes Geb‰u<strong>de</strong> ¸berwiegend zu Wohnzwe-<br />

cken, gilt das Lan<strong>de</strong>s-W‰rmegesetz BW entsprechend anteilig f¸r <strong>de</strong>n W‰r-<br />

mebedarf dieses Geb‰u<strong>de</strong>teils, wenn die Heizung ausgetauscht wird.<br />

2. Das ge‰n<strong>de</strong>rte Erneuerbare-Energien-W‰rmegesetz gilt seit 1. Mai <strong>2011</strong>.<br />

� Neubau: Dieses Bun<strong>de</strong>sgesetz verpflichtet Bauherren in ihren neu gebauten<br />

Geb‰u<strong>de</strong>n die W‰rme o<strong>de</strong>r K‰lte f¸r Heizung, Warmwasser und K¸hlung teil-<br />

weise durch erneuerbare Energiequellen zu <strong>de</strong>cken. Alternativ kˆnnen sie die<br />

Energieeffizienz <strong>de</strong>s Geb‰u<strong>de</strong>s durch gewisse, anerkannte Ersatzmaflnah-<br />

men steigern.<br />

� Bestand: Eigent¸mer von bestehen<strong>de</strong>n Geb‰u<strong>de</strong>n kˆnnen ebenfalls betroffen<br />

sein, wenn sie einen groflfl‰chigen Anbau o<strong>de</strong>r Ausbau planen. Das Bun<strong>de</strong>s-<br />

umweltministerium (BMU) hat zu dieser Problematik einen Anwendungshin-<br />

weis verˆffentlicht. Das ge‰n<strong>de</strong>rte W‰rmegesetz <strong>2011</strong> greift auch wenn ein ˆf-<br />

fentliches Geb‰u<strong>de</strong> umfassend saniert wird. Es erˆffnet <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sl‰n<strong>de</strong>rn<br />

die Mˆglichkeit, dass sie eigene Regeln f¸r alle Bestandsgeb‰u<strong>de</strong> erlassen.<br />

Institut f¸r Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien<br />

Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart, info@tuschinski.<strong>de</strong>, www.tuschinski.<strong>de</strong>

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