EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de
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Melita Tuschinski (Hrsg.): EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Anhang A.02 ñ Seite 3 von 12<br />
ANTWORT:<br />
Zun‰chst grunds‰tzlich: Folgen<strong>de</strong> Vorschriften gelten in BW parallel.<br />
1. Das Erneuerbare W‰rme-Gesetz Ba<strong>de</strong>n-W¸rttemberg gilt seit 1. Januar 2008.<br />
� Neubau: Das Lan<strong>de</strong>sgesetz verpflichtet Bauherren in ihren neu gebauten<br />
Wohnh‰usern die W‰rme f¸r Heizung und Warmwasser teilweise durch er-<br />
neuerbare Energien zu <strong>de</strong>cken (Sonne, Geothermie, Biomasse, Biogas o<strong>de</strong>r<br />
Bioˆl). Alternativ kˆnnen sie diese Nutzungspflicht auch durch anerkannte Er-<br />
satzmaflnahmen erf¸llen. Wenn ein gemischt genutztes Geb‰u<strong>de</strong> ¸berwie-<br />
gend Wohnzwecken dient, gilt das Lan<strong>de</strong>s-W‰rmegesetz BW entsprechend<br />
anteilig f¸r <strong>de</strong>n W‰rmebedarf dieses Geb‰u<strong>de</strong>teils.<br />
� Bestand: Eigent¸mer von bestehen<strong>de</strong>n Wohnbauten sind ebenfalls betroffen,<br />
wenn sie seit Anfang <strong>de</strong>s Jahres 2010 die Heizungsanlage erneuern, d.h.<br />
wenn sie <strong>de</strong>n Kessel o<strong>de</strong>r einen an<strong>de</strong>ren zentralen W‰rmeerzeuger austau-<br />
schen. Dient ein gemischt genutztes Geb‰u<strong>de</strong> ¸berwiegend zu Wohnzwe-<br />
cken, gilt das Lan<strong>de</strong>s-W‰rmegesetz BW entsprechend anteilig f¸r <strong>de</strong>n W‰r-<br />
mebedarf dieses Geb‰u<strong>de</strong>teils, wenn die Heizung ausgetauscht wird.<br />
2. Das ge‰n<strong>de</strong>rte Erneuerbare-Energien-W‰rmegesetz gilt seit 1. Mai <strong>2011</strong>.<br />
� Neubau: Dieses Bun<strong>de</strong>sgesetz verpflichtet Bauherren in ihren neu gebauten<br />
Geb‰u<strong>de</strong>n die W‰rme o<strong>de</strong>r K‰lte f¸r Heizung, Warmwasser und K¸hlung teil-<br />
weise durch erneuerbare Energiequellen zu <strong>de</strong>cken. Alternativ kˆnnen sie die<br />
Energieeffizienz <strong>de</strong>s Geb‰u<strong>de</strong>s durch gewisse, anerkannte Ersatzmaflnah-<br />
men steigern.<br />
� Bestand: Eigent¸mer von bestehen<strong>de</strong>n Geb‰u<strong>de</strong>n kˆnnen ebenfalls betroffen<br />
sein, wenn sie einen groflfl‰chigen Anbau o<strong>de</strong>r Ausbau planen. Das Bun<strong>de</strong>s-<br />
umweltministerium (BMU) hat zu dieser Problematik einen Anwendungshin-<br />
weis verˆffentlicht. Das ge‰n<strong>de</strong>rte W‰rmegesetz <strong>2011</strong> greift auch wenn ein ˆf-<br />
fentliches Geb‰u<strong>de</strong> umfassend saniert wird. Es erˆffnet <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sl‰n<strong>de</strong>rn<br />
die Mˆglichkeit, dass sie eigene Regeln f¸r alle Bestandsgeb‰u<strong>de</strong> erlassen.<br />
Institut f¸r Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien<br />
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart, info@tuschinski.<strong>de</strong>, www.tuschinski.<strong>de</strong>