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EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de

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Melita Tuschinski (Hrsg.): EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Anhang A.10 ñ Seite 3 von 7<br />

ANTWORTEN:<br />

Zun‰chst grunds‰tzlich:<br />

Die Energieeinsparverordnung (<strong>EnEV</strong> 2009) unterschei<strong>de</strong>t ganz klar zwischen Bau-<br />

maflnahmen f¸r einen Neubau (zu errichten<strong>de</strong>s Geb‰u<strong>de</strong>) und Maflnahmen im<br />

Baubestand (ƒn<strong>de</strong>rung, Erweiterung o<strong>de</strong>r Ausbau eines bestehen<strong>de</strong>n Geb‰u<strong>de</strong>s).<br />

� Neubau: Wird ein Nichtwohngeb‰u<strong>de</strong> mit einer Nutzfl‰che von ¸ber 50 Quadrat-<br />

metern (m ) neu errichtet, muss es in fertig errichtetem Zustand die Anfor<strong>de</strong>run-<br />

gen nach <strong>de</strong>r <strong>EnEV</strong> 2009, ß 4 (Anfor<strong>de</strong>rungen an Nichtwohngeb‰u<strong>de</strong>) erf¸llen.<br />

Auch sind die gefor<strong>de</strong>rten <strong>EnEV</strong>-Nachweise zu f¸hren. Der Planer muss dabei<br />

nachweisen, dass das <strong>de</strong>r W‰rmeschutz <strong>de</strong>r Geb‰u<strong>de</strong>h¸lle (bauteilbezogenen<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen gem‰fl Anlage 2, Tabelle 2) und <strong>de</strong>r Prim‰renergiebedarf<br />

(Hˆchstwerte gem‰fl Anlage 2, Tabelle 1) <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r <strong>EnEV</strong> entspre-<br />

chen. In diesem Fall ist auch zus‰tzlich das EEW‰rmeG einzuhalten.<br />

� Baubestand: Han<strong>de</strong>lt es sich dagegen um eine Erweiterung eines bestehen<strong>de</strong>n<br />

Geb‰u<strong>de</strong>s, sind die Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r <strong>EnEV</strong> 2009 ß 9 (ƒn<strong>de</strong>rung, Erweiterung<br />

und Ausbau von Geb‰u<strong>de</strong>n) zu erf¸llen.<br />

1. Das EEW‰rmeG bezieht sich prim‰r auf Neubauten<br />

Das Erneuerbare-Energien-W‰rmegesetz EEW‰rmeG <strong>2011</strong> bezieht sich auf Neu-<br />

bauten, sofern es sich nicht um ein ˆffentliches Geb‰u<strong>de</strong> han<strong>de</strong>lt. Bei ˆffentlichen<br />

Geb‰u<strong>de</strong>n kommt das EEW‰rmeG auch bei umfassen<strong>de</strong>r Sanierung zur Anwen-<br />

dung, was aber hier nicht <strong>de</strong>r Fall ist.<br />

Im ß 3 (Nutzungspflicht) <strong>de</strong>s EEW‰rmeG heiflt es hierzu:<br />

� Zitat: EEW‰rmeG <strong>2011</strong>, ß 3 Nutzungspflicht<br />

Hieraus folgt:<br />

Institut f¸r Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien<br />

Ñ(1) Die Eigent¸mer von Geb‰u<strong>de</strong>n nach ß 4, die neuerrichtet wer<strong>de</strong>n,<br />

(Verpflichtete) m¸ssen <strong>de</strong>n W‰rme- und K‰lteenergiebedarf durch die<br />

anteilige Nutzung von Erneuerbaren Energien nach Maflgabe <strong>de</strong>r ßß<br />

5 und 6 <strong>de</strong>cken.ì<br />

Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart, info@tuschinski.<strong>de</strong>, www.tuschinski.<strong>de</strong>

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