EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de
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Melita Tuschinski (Hrsg.): EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Anhang A.07 ñ Seite 3 von 6<br />
EW‰rmeG BW die Besitzer von Wohnh‰usern ggf. bei <strong>de</strong>r Heizungserneuerung<br />
auch erneuerbare Energien zu ber¸cksichtigen.<br />
Bei <strong>de</strong>r Definition eines Neubaus orientiert sich das EEW‰rmeG <strong>2011</strong> danach, ob<br />
die Baumaflnahme nach <strong>de</strong>r gelten<strong>de</strong>n Energieeinsparverordnung (<strong>EnEV</strong> 2009) un-<br />
ter <strong>de</strong>n ß 4 (Neubau von Nichtwohngeb‰u<strong>de</strong>n) o<strong>de</strong>r unter <strong>de</strong>n ß 9 (ƒn<strong>de</strong>rung, Erwei-<br />
terung und Ausbau von Geb‰u<strong>de</strong>n) f‰llt.<br />
Zu beachten ist, dass die <strong>EnEV</strong> nicht von Anbauten spricht, son<strong>de</strong>rn nur von ƒn<strong>de</strong>-<br />
rung, Erweiterung und Ausbau. Ein ÑAnbauì ist aus <strong>de</strong>r Sicht <strong>de</strong>r <strong>EnEV</strong> 2009 somit<br />
eine ÑErweiterung eines Geb‰u<strong>de</strong>s um beheizte o<strong>de</strong>r gek¸hlte R‰ume mit zusam-<br />
menh‰ngend Ö Nutzfl‰cheì. Dabei ist es wichtig, wie grofl diese neu hinzugekom-<br />
mene Nutzfl‰che ist. Ist sie ¸ber 50 Quadratmeter grofl, muss <strong>de</strong>r neue Anbau die<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen wie f¸r ein Nichtwohngeb‰u<strong>de</strong> erf¸llen, gem‰fl <strong>EnEV</strong> 2009, ß 4 (An-<br />
for<strong>de</strong>rungen an Nichtwohngeb‰u<strong>de</strong>).<br />
1. Neues Geb‰u<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Baumaflnahme im Bestand?<br />
Das EEW‰rmeG gilt <strong>de</strong>mnach f¸r Neubauten. Wie ist jedoch die Situation im Falle<br />
unserer Kita, die nach <strong>EnEV</strong> 2009 auch ñ als grofler Anbau im Bestand ñ die Neu-<br />
bau-Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r <strong>EnEV</strong> 2009 erf¸llen muss?<br />
Greift hier das EEW‰rmeG? Muss <strong>de</strong>r Bauherr <strong>de</strong>mnach auch erneuerbare Ener-<br />
gien eingesetzt bzw. anerkannte Ersatzmaflnahmen hierf¸r durchf¸hren?<br />
Ob das EEW‰rmeG greift h‰ngt davon ab, ob <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rgarten ein neues Geb‰u<strong>de</strong><br />
ist o<strong>de</strong>r lediglich eine Baumaflnahme im Bestand, d.h. Erweiterung eines bestehen-<br />
<strong>de</strong>n Geb‰u<strong>de</strong>s im Sinne <strong>de</strong>r <strong>EnEV</strong> 2009.<br />
Das Bun<strong>de</strong>sministerium f¸r Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat hierzu<br />
im Jahr 2010 in einer Auslegung <strong>de</strong>s EEW‰rmeG festgestellt:<br />
� Zitat: BMU: Anwendungshinweise zum Vollzug <strong>de</strong>s Erneuerbare-Energien-<br />
Institut f¸r Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien<br />
W‰rmegesetzes: Anwendung auf An- und Umbauten (Hinweis Nr. 2/2010)<br />
Ñ2. Anbauten<br />
Anbauten an bestehen<strong>de</strong> Geb‰u<strong>de</strong> fallen nur unter die Nutzungspflicht<br />
<strong>de</strong>s ß 3 Abs. 1 EEW‰rmeG, wenn <strong>de</strong>r Anbau ein selbst‰ndiges neues<br />
Geb‰u<strong>de</strong> bil<strong>de</strong>t, also <strong>de</strong>r Anbau selbst die Voraussetzungen eines Ge-<br />
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart, info@tuschinski.<strong>de</strong>, www.tuschinski.<strong>de</strong>