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EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de

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Melita Tuschinski: EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis 1.6 ƒn<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s EEW‰rmeG <strong>2011</strong> ñ Seite 3 von 12<br />

2. ÷ffentliche Geb‰u<strong>de</strong> nutzen erneuerbare Energien vorbildlich.<br />

Diese Anfor<strong>de</strong>rung gilt ab <strong>de</strong>m 1. Januar 2012. Auch diese Stufe<br />

haben wir in Deutschland mit <strong>de</strong>m ersten EEW‰rmeG 2009 f¸r<br />

neu erbaute ˆffentliche Geb‰u<strong>de</strong> erreicht. Allerdings for<strong>de</strong>rt die<br />

EU-Richtlinie, dass ˆffentliche Geb‰u<strong>de</strong> auch bei grˆfleren Sa-<br />

nierungen als vorbildliche Nutzer von erneuerbarer Energien<br />

wirken und dass sie die B¸rger auch ausf¸hrlich dar¸ber infor-<br />

mieren. Das W‰rmegesetz <strong>2011</strong> setzt diese EU-For<strong>de</strong>rung um.<br />

3. Erneuerbare Energien im Neubau und saniertem Bestand.<br />

Diese dritte Stufe m¸ssen die EU-Mitgliedsl‰n<strong>de</strong>r bis En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

Jahres 2014 umsetzen. Ab 2015 sollen alle Bestandsbauten er-<br />

neuerbare Energien nutzen, wenn sie umfassend saniert wer-<br />

<strong>de</strong>n. Die Bun<strong>de</strong>sregierung hat diese EU-Anfor<strong>de</strong>rung bis zum<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres 2014 zur¸ckgestellt, was die Opposition heftig<br />

kritisiert hat. Erst nach <strong>de</strong>m Erfahrungsbericht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sl‰n-<br />

<strong>de</strong>r zum aktuellen W‰rmegesetz will die Bun<strong>de</strong>sregierung die<br />

weiteren ƒn<strong>de</strong>rungen angehen sowie die k¸nftige finanzielle<br />

Fˆr<strong>de</strong>rung f¸r die Jahre 2013 und 2014 kl‰ren. Das W‰rmege-<br />

setz <strong>2011</strong> sichert die Fˆr<strong>de</strong>rmittel im Rahmen <strong>de</strong>s Marktan-<br />

reizprogramms (MAP) zun‰chst bis En<strong>de</strong> n‰chsten Jahres.<br />

Die Neuerungen auf einen Blick<br />

Die neu hingekommenen Paragraphen <strong>de</strong>s W‰rmegesetzes <strong>2011</strong><br />

zeigen welche wesentlichen Neuerungen das Gesetz umfasst:<br />

� ß1a (Vorbildfunktion ˆffentlicher Geb‰u<strong>de</strong>). Sie sollen vorzei-<br />

gen wie man erneuerbare Energien vorbildlich nutzt.<br />

� ß 5a (Anteil Erneuerbarer Energien bei grundlegend renovierten<br />

ˆffentlichen Geb‰u<strong>de</strong>n). Sie sollen als Vorreiter wirken.<br />

� ß 10a (Information ¸ber die Vorbildfunktion). Die ˆffentliche<br />

Hand informiert die B¸rger, beispielsweise im Internet.<br />

� ß 16a (Installateure f¸r Erneuerbare Energien). Spezialisierte<br />

Installateure f¸r Anlagen zur Nutzung erneuerbaren Energien<br />

sind gefragt. Die Handwerkskammern kˆnnen Regeln f¸r die<br />

Pr¸fung von Fortbildungen im Sinne <strong>de</strong>r EU-Richtlinie erlassen.<br />

� ß 18a (Berichte <strong>de</strong>r L‰n<strong>de</strong>r). Damit die Bun<strong>de</strong>sregierung ihrer-<br />

seits <strong>de</strong>r Europ‰ischen Kommission mel<strong>de</strong>n kann muss sie zu-<br />

n‰chst die Berichte <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sl‰n<strong>de</strong>r auswerten, die erstmals<br />

am 30. Juni dieses Jahres f‰llig waren, allerdings ohne Angaben<br />

zur neuen Vorbildfunktion ˆffentlicher Geb‰u<strong>de</strong>.

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