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EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de

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Melita Tuschinski: EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis 1.6 ƒn<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s EEW‰rmeG <strong>2011</strong> ñ Seite 7 von 12<br />

sowohl seine Heizungsanlage als auch seine Geb‰u<strong>de</strong>h¸lle min<strong>de</strong>s-<br />

tens folgen<strong>de</strong>rmaflen energetisch saniert:<br />

� Heizung: Heizkessel wird ausgetauscht o<strong>de</strong>r Heizungsanlage<br />

wird auf einen an<strong>de</strong>ren fossilen Energietr‰ger umgestellt.<br />

� Geb‰u<strong>de</strong>h¸lle: ‹ber ein F¸nftel (mehr als 20 Prozent) <strong>de</strong>r<br />

Oberfl‰che <strong>de</strong>s Geb‰u<strong>de</strong>s wird saniert und zwar <strong>de</strong>rmaflen,<br />

dass sich das energetische Verhalten <strong>de</strong>s Geb‰u<strong>de</strong>s verbessert.<br />

Es f‰llt auf, dass das W‰rmegesetz <strong>2011</strong> und die aktuelle <strong>EnEV</strong> 2009<br />

mit unterschiedlichen Maflst‰ben arbeiten. Die <strong>EnEV</strong> greift bei <strong>de</strong>r<br />

Sanierung <strong>de</strong>r Geb‰u<strong>de</strong>h¸lle nur dann, wenn mehr als ein Zehntel<br />

(10 Prozent) <strong>de</strong>r gesamten Bauteilfl‰che <strong>de</strong>s Geb‰u<strong>de</strong>s (Auflen-<br />

wand, Dach, Fenster) energetisch ver‰n<strong>de</strong>rt wird. Praktisch be<strong>de</strong>u-<br />

tet dies, dass Fachleute bei ˆffentlichen Geb‰u<strong>de</strong>n im Bestand<br />

zwei verschie<strong>de</strong>ne Berechnungen durchf¸hren m¸ssen um festzu-<br />

stellen ob die <strong>EnEV</strong> und das W‰rmegesetz jeweils greifen.<br />

Nutzungspflicht nun auch im Baubestand<br />

Wer ein neues Haus o<strong>de</strong>r Geb‰u<strong>de</strong> baut muss nach wie vor die Nut-<br />

zungspflichten nach <strong>de</strong>m W‰rmegesetz erf¸llen o<strong>de</strong>r die Energieef-<br />

fizienz <strong>de</strong>s Geb‰u<strong>de</strong>s durch anerkannte Ersatzmaflnahmen steigern.<br />

Das novellierte W‰rmegesetz hat die Nutzungspflicht nun auch f¸r<br />

<strong>de</strong>n Baubestand erweitert, wie folgt:<br />

� Renovieren - ˆffentlichen Hand ist Eigent¸merin: Die ˆffentli-<br />

che Hand muss <strong>de</strong>n W‰rme- und K‰lteenergiebedarf von ˆffent-<br />

lichen Bestandsbauten - die ihr Eigentum sind - teilweise durch<br />

erneuerbare Energien <strong>de</strong>cken, wenn sie diese grundlegend re-<br />

noviert sei es in Deutschland o<strong>de</strong>r im Ausland.<br />

� Renovieren - ˆffentliche Hand ist Besitzerin: Wenn die ˆffentli-<br />

che Hand nur Besitzerin eines ˆffentlichen Bestandsgeb‰u<strong>de</strong>s<br />

ist, muss sie sicherstellen, dass im Falle einer grundlegen<strong>de</strong>n<br />

Renovierung <strong>de</strong>r Eigent¸mer die vorbildliche Nutzungsfunktion<br />

nach <strong>de</strong>m W‰rmegesetz erf¸llt.<br />

� Neu mieten o<strong>de</strong>r pachten: Wenn die ˆffentliche Hand Geb‰u<strong>de</strong><br />

neu mietet o<strong>de</strong>r pachtet kommen in erster Linie solche Bauten<br />

in Betracht, die bereits erneuerbare Energien vorbildlich nut-<br />

zen. In zweiter Reihe folgen die Geb‰u<strong>de</strong> <strong>de</strong>ren Eigent¸mer die<br />

sich verpflichten, dass sie die vorbildliche Nutzungspflicht im<br />

Falle einer grundlegen<strong>de</strong>n Renovierung erf¸llen wer<strong>de</strong>n.<br />

� L‰n<strong>de</strong>rregeln: Die Bun<strong>de</strong>sl‰n<strong>de</strong>r kˆnnen f¸r ˆffentliche Geb‰u-<br />

<strong>de</strong> im Bestand ñ jedoch nicht f¸r die Geb‰u<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s - ei-<br />

gene Regeln aufstellen, wie die die Vorbildfunktion erf¸llen<br />

kˆnnen. Auch kˆnnen sie f¸r alle Geb‰u<strong>de</strong> im Bestand Pflichten<br />

einf¸hren, wie die Eigent¸mer erneuerbare Energien nutzen

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