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EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de

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Melita Tuschinski (Hrsg.): EEW‰rmeG <strong>2011</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Anhang A. 13 - Seite 5 von 6<br />

Es besteht daher keine Verpflichtung, f¸r <strong>de</strong>n hinzukommen<strong>de</strong>n Geb‰u<strong>de</strong>teil eine<br />

Solaranlage zum Zwecke <strong>de</strong>r Erf¸llung <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s EEW‰rmG vorzu-<br />

sehen. Auch Ersatzmaflnahmen (z.B. hˆherer D‰mmstandard <strong>de</strong>s hinzukom-<br />

men<strong>de</strong>n Geb‰u<strong>de</strong>teils, Unterschreitung <strong>de</strong>s zul‰ssigen Prim‰renergiebedarfs)<br />

m¸ssen nicht ergriffen wer<strong>de</strong>n.<br />

3. Anbau mit einer Nutzfl‰che von hˆchstens 50 m planen<br />

Fazit:<br />

F¸r diesen Fall gelten die Bauteilanfor<strong>de</strong>rungen nach <strong>EnEV</strong> 2009 Anlage 3.<br />

Die in <strong>de</strong>r Tabelle 1 f¸r die Auflenbauteile festgelegten max. U-Werte (Auflenwand<br />

z. B. 0,24 W/(m K)) sind einzuhalten. Weitere Anfor<strong>de</strong>rungen bestehen nicht.<br />

Die Hinweise zur Nachr¸stung alter Anlagen nach ß 10 <strong>de</strong>r <strong>EnEV</strong> sind auch f¸r die-<br />

sen Fall bin<strong>de</strong>nd (siehe oben).<br />

Das EEW‰rmG ist f¸r diesen Fall generell nicht maflgebend.<br />

F¸r <strong>de</strong>n Anbau sind nach <strong>EnEV</strong> 2009 und EEW‰rmG je nach Grˆfle <strong>de</strong>r neu hinzu-<br />

gekommenen Nutzfl‰che unterschiedliche Anfor<strong>de</strong>rungen maflgebend.<br />

� In bei<strong>de</strong>n F‰llen besteht keine Pflicht zur D‰mmung <strong>de</strong>s Bestandsgeb‰u<strong>de</strong>s.<br />

� Die energiesparrechtlichen Vorschriften for<strong>de</strong>rn auch keine Installation eines<br />

neuen Heizkessels mit Solaranlage.<br />

F¸r das hinzukommen<strong>de</strong> Geb‰u<strong>de</strong> sind entwe<strong>de</strong>r die Bauteilanfor<strong>de</strong>rungen (hinzu-<br />

kommen<strong>de</strong> Nutzfl‰che max. 50 m ) o<strong>de</strong>r die Anfor<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n Prim‰renergie-<br />

bedarf und <strong>de</strong>n max. Transmissionsw‰rmeverlust einzuhalten (hinzukommen<strong>de</strong><br />

Nutzfl‰che grˆfler 50 m ). F¸r <strong>de</strong>n zweiten Fall ist zus‰tzlich die Einhaltung <strong>de</strong>r An-<br />

for<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n sommerlichen W‰rmeschutz nachzuweisen.<br />

� Wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Heizkessel ñ <strong>de</strong>r k¸nftig sowohl f¸r das Bestandsgeb‰u<strong>de</strong> als auch<br />

f¸r <strong>de</strong>n Anbau gemeinsam genutzt wer<strong>de</strong>n soll - vor <strong>de</strong>m 1. Oktober 1978<br />

eingebaut o<strong>de</strong>r aufgestellt, so greift unter Umst‰n<strong>de</strong>n (Umst‰n<strong>de</strong> siehe oben)<br />

die Nachr¸stpflicht nach ß 10 <strong>de</strong>r <strong>EnEV</strong>.<br />

Institut f¸r Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien<br />

Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart, info@tuschinski.<strong>de</strong>, www.tuschinski.<strong>de</strong> Seite 5 von 6

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