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EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de

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Melita Tuschinski (Hrsg.): EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Anhang A.05 ñ Seite 3 von 8<br />

Frage:<br />

Institut f¸r Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien<br />

gefor<strong>de</strong>rte energetische Qualit‰t ausschliefllich durch Verbesserungen an<br />

<strong>de</strong>n Auflenbauteilen <strong>de</strong>s neuen Geb‰u<strong>de</strong>teils und an <strong>de</strong>n auf diesen Ge-<br />

b‰u<strong>de</strong>teil entfallen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>zentralen anlagentechnischen Komponenten er-<br />

reicht wer<strong>de</strong>n. Dies stˆflt regelm‰flig an die Grenzen <strong>de</strong>r wirtschaftlichen<br />

Vertretbarkeit. Der Verordnungsgeber hatte jedoch bei F‰llen nach ß 9 Ab-<br />

satz 5 <strong>EnEV</strong> nicht die Absicht, Anfor<strong>de</strong>rungen zu stellen, die zwangsl‰ufig<br />

zu einer Ausweitung <strong>de</strong>r Maflnahme auf Teile <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Geb‰u<strong>de</strong>s<br />

f¸hren, um die energetischen Anfor<strong>de</strong>rungen nach ß 9 Absatz 5 <strong>EnEV</strong> zu<br />

erf¸llen; auch w¸r<strong>de</strong> dies regelm‰flig nicht <strong>de</strong>m Wirtschaftlichkeitsgebot<br />

<strong>de</strong>s ß 5 Energieeinsparungsgesetz entsprechen.ì<br />

Wie ist in F‰llen einer Geb‰u<strong>de</strong>erweiterungs- o<strong>de</strong>r Ausbaumaflnahme von ¸ber 50 m<br />

Nutzfl‰che und einer zus‰tzlichen Erneuerung <strong>de</strong>r haustechnischen Anlage f¸r das ge-<br />

samte Geb‰u<strong>de</strong> vorzugehen?<br />

ANTWORTEN:<br />

Zun‰chst grunds‰tzlich:<br />

Wird die Nutzfl‰che eines bestehen<strong>de</strong>n Geb‰u<strong>de</strong>s um mehr als 50 m erweitert, so<br />

gelten gem‰fl Energieeinsparverordnung (<strong>EnEV</strong> 2009) f¸r <strong>de</strong>n neuen Geb‰u<strong>de</strong>teil<br />

die Anfor<strong>de</strong>rungen f¸r zu errichten<strong>de</strong> Geb‰u<strong>de</strong>.<br />

Die <strong>EnEV</strong> beschr‰nkt die Anfor<strong>de</strong>rungen auf die Notwendigkeit <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>s<br />

Prim‰renergiebedarfs, <strong>de</strong>s spezifischen auf die w‰rme¸bertragen<strong>de</strong> Umfassungs-<br />

fl‰che bezogenen Transmissionsw‰rmeverlustes und die Einhaltung <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>-<br />

rungen an <strong>de</strong>n sommerlichen W‰rmeschutz.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r Nachweisstruktur, die eine Ableitung <strong>de</strong>s Maximalwertes <strong>de</strong>s Prim‰r-<br />

energiebedarfs auf <strong>de</strong>r Basis eines vom Verordnungsgeber <strong>de</strong>finierten Referenzge-<br />

b‰u<strong>de</strong>s vorsieht, treten immer dann Schwierigkeiten in <strong>de</strong>r Nachweisf¸hrung auf,<br />

wenn <strong>de</strong>r neue zu errichten<strong>de</strong> Geb‰u<strong>de</strong>teil und das Bestandsgeb‰u<strong>de</strong> ¸ber eine<br />

gemeinsame Anlagentechnik f¸r Heizung und Trinkwarmwasser verf¸gen.<br />

Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart, info@tuschinski.<strong>de</strong>, www.tuschinski.<strong>de</strong>

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