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EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de

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Melita Tuschinski (Hrsg.): EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Anhang A.04 ñ Seite 5 von 9<br />

Institut f¸r Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien<br />

<strong>de</strong>s neuen Geb‰u<strong>de</strong>teils und an <strong>de</strong>n auf diesen Geb‰u<strong>de</strong>teil<br />

anfallen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>zentralen anlagentechnischen Komponenten er-<br />

reicht wer<strong>de</strong>n Dies stˆflt regelm‰flig an die Grenzen <strong>de</strong>r wirt-<br />

schaftlichen Vertretbarkeit. Der Verordnungsgeber hatte jedoch<br />

bei F‰llen nach ß 6 Absatz 5 <strong>EnEV</strong> nicht die Absicht, Anfor<strong>de</strong>-<br />

rungen zu stellen, die zwangsl‰ufig zu einer Ausweitung <strong>de</strong>r<br />

Maflnahme auf Teile <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Geb‰u<strong>de</strong>s f¸hren, um<br />

die energetische Anfor<strong>de</strong>rungen nach ß 9 Absatz 5 <strong>EnEV</strong> zu er-<br />

f¸llen; auch w¸r<strong>de</strong> dies regelm‰flig nicht <strong>de</strong>m Wirtschaftlich-<br />

keitsgebot <strong>de</strong>s ß 5 Energieeinsparungsgesetz entsprechen.ì<br />

Insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r letzte Absatz <strong>de</strong>r Begr¸ndung gibt einen Anhaltspunkt f¸r <strong>de</strong>n Fall,<br />

dass im Zuge <strong>de</strong>r Ausbaumaflnahmen auch die Anlagentechnik <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n<br />

Geb‰u<strong>de</strong>s erneuert wird (entwe<strong>de</strong>r im Zusammenhang mit einer Nachr¸stpflicht o-<br />

<strong>de</strong>r freiwillig), <strong>de</strong>nn <strong>de</strong>r Verordnungsgeber verlangt keinerlei ‹bertragung <strong>de</strong>r Anfor-<br />

<strong>de</strong>rungen auf bestehen<strong>de</strong> Geb‰u<strong>de</strong>.<br />

Zu<strong>de</strong>m ist zu beachten, dass die Referenzanlage nach <strong>EnEV</strong>, Anhang 1 (Anfor<strong>de</strong>-<br />

rungen an Wohngeb‰u<strong>de</strong>) auch Anlagen-Komponenten mit erneuerbarer Energie ñ<br />

Solarthermie f¸r die TW-Erw‰rmung - enth‰lt.<br />

Das EEW‰rmeG bezieht sich im Falle von nicht-ˆffentlichen Geb‰u<strong>de</strong>n jedoch aus-<br />

schliefllich auf neu zu errichten<strong>de</strong> Geb‰u<strong>de</strong> und gem‰fl Auslegung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>smi-<br />

nisteriums f¸r Umwelt und Reaktorsicherheit ist ein Ausbau nicht als neu zu errich-<br />

ten<strong>de</strong>s Geb‰u<strong>de</strong> anzusehen. Demgem‰fl w‰ren aufwendige Kompensationsmafl-<br />

nahmen an <strong>de</strong>r Geb‰u<strong>de</strong>h¸lle <strong>de</strong>s Dachausbaus erfor<strong>de</strong>rlich, wenn keine erneuer-<br />

bare Energien zum Einsatz k‰men, was <strong>de</strong>m Wirtschaftlichkeitsgebot <strong>de</strong>s EEG wi-<br />

<strong>de</strong>rspr‰che.<br />

Unter Beachtung dieser Eingangspr‰missen ist ohne ‹bertragung <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>run-<br />

gen auf das Bestandsgeb‰u<strong>de</strong> nur <strong>de</strong>r Weg <strong>de</strong>nkbar, im Falle einer Erneuerung <strong>de</strong>r<br />

Anlagentechnik im Bestandsgeb‰u<strong>de</strong> diese als Grundlage <strong>de</strong>r Ausf¸hrung <strong>de</strong>s Refe-<br />

renzgeb‰u<strong>de</strong>s anzunehmen.<br />

F¸r die neu hinzukommen<strong>de</strong> Anlagentechnik ist <strong>de</strong>r Abschnitt 4 (Anlagen <strong>de</strong>r Hei-<br />

zungs-, K¸hl - und Raumlufttechnik sowie <strong>de</strong>r Warmwasserversorgung) <strong>de</strong>r <strong>EnEV</strong> zu<br />

beachten. Die hier aufgef¸hrten Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen sind einzuhalten und bei <strong>de</strong>r<br />

Berechnung <strong>de</strong>s Referenzgeb‰u<strong>de</strong>s zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart, info@tuschinski.<strong>de</strong>, www.tuschinski.<strong>de</strong>

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