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EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de

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Melita Tuschinski (Hrsg.): EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Anhang A.07 ñ Seite 5 von 6<br />

Fazit:<br />

Quellen:<br />

Eine Erweiterung liegt vielmehr nur dann vor, wenn es einen funktionalen Zusam-<br />

menhang <strong>de</strong>s alten und neuen Geb‰u<strong>de</strong>teils gibt beispielsweise durch einen ge-<br />

meinsamen Raumluftverbund.<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich im vorliegen<strong>de</strong>n Fall um einen Kin<strong>de</strong>rtagesst‰tte, die an ein Ge-<br />

mein<strong>de</strong>haus angebaut wird. Damit d¸rften die meisten <strong>de</strong>r oben genannten Kriterien<br />

daf¸r erf¸llt sein, so dass es sich ñ im Sinne <strong>de</strong>s EEW‰rmeG 2009 - um ein eigen-<br />

st‰ndiges neues Geb‰u<strong>de</strong> han<strong>de</strong>lt.<br />

Somit ist das EEW‰rmeG einzuhalten, auch wenn bei<strong>de</strong> Geb‰u<strong>de</strong> durch eine ge-<br />

meinsame Heizungsanlage versorgt wer<strong>de</strong>n.<br />

Das EEW‰rmeG betrifft grunds‰tzlich nur Neubauten, sofern es sich nicht um ˆf-<br />

fentliche Geb‰u<strong>de</strong> han<strong>de</strong>lt. Bei groflfl‰chigen Anbauten ñ wie in diesem Fall die Kita<br />

ñ wenn die <strong>EnEV</strong> 2009 <strong>de</strong>n Neubau-Standard for<strong>de</strong>rt, ist es aus <strong>de</strong>r Sicht <strong>de</strong>s W‰r-<br />

megesetzes wichtig zu erkennen, ob es sich um ein eigenst‰ndiges Geb‰u<strong>de</strong> han-<br />

<strong>de</strong>lt. Wenn dieses zutrifft, muss <strong>de</strong>r Bauherr f¸r <strong>de</strong>n Anbau auch die Nutzungspflicht<br />

nach <strong>de</strong>m EEW‰rmeG erf¸llen.<br />

In unserem Fall teilen sich die neu angebaute Kita und das bestehen<strong>de</strong> Gemein<strong>de</strong>-<br />

haus eine Trennwand. Lediglich das Vorhan<strong>de</strong>nsein einer gemeinsamen Auflen-<br />

wand begr¸n<strong>de</strong>t nicht die Einstufung <strong>de</strong>s neu erbauten Kita als Erweiterung, d.h. als<br />

Ñnicht-selbstst‰ndiges Geb‰u<strong>de</strong>ì aus <strong>de</strong>r Sicht <strong>de</strong>s EEW‰rmeG. In diesem Fall<br />

m¸sste <strong>de</strong>r Bauherr seiner Nutzungspflicht nach <strong>de</strong>m EEW‰rmeG nachkommen.<br />

Wenn <strong>de</strong>r Planer jedoch ¸berzeugend darstellen w¸r<strong>de</strong>, dass es sich bei bei<strong>de</strong>n<br />

Geb‰u<strong>de</strong>teilen (bestehen<strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>zentrum und neuer Kita-Anbau) um eine<br />

strukturelle Einheit als Geb‰u<strong>de</strong> han<strong>de</strong>lt, w¸r<strong>de</strong> das EEW‰rmeG 2009 nicht greifen.<br />

<strong>EnEV</strong> 2007: Verordnung ¸ber energiesparen<strong>de</strong>n W‰rmeschutz und energiesparen<strong>de</strong> Anlagen-<br />

technik bei Geb‰u<strong>de</strong>n (Energieeinsparverordnung - <strong>EnEV</strong>) vom 24. Juli 2007, verk¸n<strong>de</strong>t im<br />

Bun<strong>de</strong>sgesetzblatt, Bun<strong>de</strong>sanzeiger Verlag in Kˆln, Jahrgang 2007, Teil I, Nr. 34, Seite 1519 bis<br />

Institut f¸r Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien<br />

Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart, info@tuschinski.<strong>de</strong>, www.tuschinski.<strong>de</strong>

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