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EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de

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Melita Tuschinski (Hrsg.): EEW‰rmeG <strong>2011</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Anhang A. 13 - Seite 4 von 6<br />

� Zitat: EEW‰rmG, ß 3 Nutzungspflicht<br />

Institut f¸r Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien<br />

Ñ(1) Die Eigent¸mer von Geb‰u<strong>de</strong>n nach ß 4, die neu errichtet wer<strong>de</strong>n,<br />

(Verpflichtete) m¸ssen <strong>de</strong>n W‰rme- und K‰lteenergiebedarf durch die<br />

anteilige Nutzung von Erneuerbaren Energien nach Maflgabe <strong>de</strong>r ßß 5<br />

und 6 <strong>de</strong>cken.ì<br />

Grunds‰tzlich bezieht sich das EEW‰rmeG daher auf neu zu errichten<strong>de</strong> Geb‰u<strong>de</strong>.<br />

Im ß 4 wird <strong>de</strong>r im ß 3 dargestellte Regelungsgegenstand f¸r bestimmte Geb‰u<strong>de</strong><br />

ausgenommen und nur auf neu zu errichten<strong>de</strong> Geb‰u<strong>de</strong> mit einer Nutzfl‰che von<br />

mehr als 50 m bezogen. Die Ausnahmetatbest‰n<strong>de</strong> stimmen mit <strong>de</strong>n nach <strong>EnEV</strong><br />

2009 ß 1 ¸berein und m¸ssen daher hier nicht weiter erl‰utert wer<strong>de</strong>n.<br />

� Zitat: EEW‰rmG, ß 4 Geltungsbereich <strong>de</strong>r Nutzungspflicht<br />

Ñ(4) Die Pflicht <strong>de</strong>r ß 3 Abs. 1 gilt f¸r alle Geb‰u<strong>de</strong> mit einer Nutzfl‰che von<br />

mehr als 50 Quadratmetern, die unter Einsatz von Energie beheizt o-<br />

<strong>de</strong>r gek¸hlt wer<strong>de</strong>nÖÖ.. ì<br />

Die Frage, ob die Vorschriften <strong>de</strong>s EEW‰rmG auf die in diesem Beispiel beschrie-<br />

bene Erweiterung anzuwen<strong>de</strong>n ist o<strong>de</strong>r nicht, konzentriert sich <strong>de</strong>mnach allein auf<br />

die Einordung <strong>de</strong>s neu zu errichten<strong>de</strong>n Geb‰u<strong>de</strong>teils als ein in sich selbst abge-<br />

schlossenes Geb‰u<strong>de</strong>.<br />

Zur Beurteilung von in <strong>de</strong>r Praxis mˆglichen F‰llen hat das Bun<strong>de</strong>sministerium f¸r<br />

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als f¸r das EEW‰rmG zust‰ndige Minis-<br />

terium Anwendungshinweise zum Vollzug <strong>de</strong>s EEW‰rmG im Falle von An- und Um-<br />

bauten verˆffentlicht.<br />

Nach diesen Anwendungshinweisen ist es als das entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Kriterium anzuse-<br />

hen, ob <strong>de</strong>r neu hinzukommen<strong>de</strong> Geb‰u<strong>de</strong>teil als ein selbst‰ndiges Geb‰u<strong>de</strong>s an-<br />

zusehen ist o<strong>de</strong>r nicht. Hier sind ggfs. Einzelfallentscheidungen notwendig. Da aber<br />

in <strong>de</strong>m hier besprochenen Praxisfall das neu hinzukommen<strong>de</strong> Geb‰u<strong>de</strong> einerseits<br />

durch die bestehen<strong>de</strong>n Heizungsanlage beheizt und an<strong>de</strong>rerseits auch keine bauli-<br />

che Trennung (Brandw‰n<strong>de</strong>, Komplextrennw‰n<strong>de</strong>) aufweist, ist unter Anwendung<br />

¸blicher teleologischer Grunds‰tze davon auszugehen, dass die Vorschriften <strong>de</strong>s<br />

EEW‰rmG nicht anzuwen<strong>de</strong>n sind.<br />

Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart, info@tuschinski.<strong>de</strong>, www.tuschinski.<strong>de</strong> Seite 4 von 6

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