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EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de

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Melita Tuschinski (Hrsg.): EEW‰rmeG <strong>2011</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Anhang A. 13 - Seite 2 von 6<br />

ANTWORTEN:<br />

Zun‰chst grunds‰tzlich:<br />

Wer ein bestehen<strong>de</strong>s Geb‰u<strong>de</strong> erweitert muss die energiesparrechtlichen Anfor<strong>de</strong>-<br />

rungen <strong>de</strong>r Energieeinsparverordnung (<strong>EnEV</strong> 2009) sowie <strong>de</strong>s Erneuerbaren-<br />

Energien-W‰rmegesetzes (EEW‰rmeG <strong>2011</strong>) erf¸llen.<br />

1. Groflfl‰chigen Anbau nach <strong>EnEV</strong> planen und bauen<br />

Die Vorschriften, die bei einer Erweiterung eines Geb‰u<strong>de</strong>s einzuhalten sind, regelt<br />

die <strong>EnEV</strong> 2009 im ß 9 (ƒn<strong>de</strong>rung, Erweiterung und Ausbau von Geb‰u<strong>de</strong>n).<br />

Im Folgen<strong>de</strong>n geht <strong>de</strong>r Autor davon aus, dass es sich um eine Geb‰u<strong>de</strong>erweiterung<br />

mit einer hinzukommen<strong>de</strong>n Nutzfl‰che von mehr als 50 m han<strong>de</strong>lt. Abgeleitet ist<br />

diese Annahme aus einem ¸blicherweise ansetzbaren Korrelationsfaktor zwischen<br />

Wohn- und Nutzfl‰che im Bereich von 1,2 bis 1,35.<br />

Demnach erg‰be sich in diesem Fall eine Nutzfl‰che von 48 bis 54 m . Am En<strong>de</strong><br />

dieses Dokumentes gibt <strong>de</strong>r Autor auch Hinweise f¸r <strong>de</strong>n Fall, dass es sich um eine<br />

hinzukommen<strong>de</strong> Nutzfl‰che von hˆchstens 50 m han<strong>de</strong>lt.<br />

� Zitat: <strong>EnEV</strong> 2009, ß 9 ƒn<strong>de</strong>rung, Erweiterung und Ausbau von Geb‰u<strong>de</strong>n<br />

Institut f¸r Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien<br />

Ñ(5) Ist in F‰llen <strong>de</strong>s Absatzes 4 (hier gemeint ist die Erweiterung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Ausbau eines Geb‰u<strong>de</strong>s um beheizte o<strong>de</strong>r gek¸hlte R‰ume) die hin-<br />

zukommen<strong>de</strong> zusammenh‰ngen<strong>de</strong> Nutzfl‰che grˆfler als 50 m , sind<br />

die betroffenen Auflenbauteile so auszuf¸hren, dass <strong>de</strong>r neue Geb‰u-<br />

<strong>de</strong>teil die Vorschriften f¸r zu errichten<strong>de</strong> Geb‰u<strong>de</strong> nach ß 3 o<strong>de</strong>r 4<br />

einh‰lt.ì<br />

Die ßß 3 und 4 <strong>de</strong>r <strong>EnEV</strong> regeln die Anfor<strong>de</strong>rungen an Wohn- bzw. Nichtwohnge-<br />

b‰u<strong>de</strong>. In <strong>de</strong>m hier zu entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Fall tr‰fe <strong>de</strong>r ß 3 zu. In diesem wird geregelt,<br />

dass das neue Wohngeb‰u<strong>de</strong> <strong>de</strong>n max. Prim‰renergiebedarfs eines Referenzge-<br />

b‰u<strong>de</strong>s gleicher Geometrie, Geb‰u<strong>de</strong>nutzfl‰che und Ausrichtung mit <strong>de</strong>r in Anlage 1<br />

Tabelle 1 angegebenen technischen Referenzausbildung nicht ¸berschreiten darf.<br />

Fernerhin ist <strong>de</strong>r maximale - auf die w‰rme¸bertragen<strong>de</strong> Umfassungsfl‰che bezo-<br />

gene - Transmissionsw‰rmeverlust nach Anhang 1 Tabelle 2 und <strong>de</strong>r sommerliche<br />

W‰rmeschutz nach Anlage 1 Nummer 3 einzuhalten.<br />

Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart, info@tuschinski.<strong>de</strong>, www.tuschinski.<strong>de</strong> Seite 2 von 6

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