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EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de

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Melita Tuschinski (Hrsg.): EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Anhang A.05 ñ Seite 4 von 8<br />

Die ÇArbeitsgruppe <strong>EnEV</strong>í <strong>de</strong>r ÇFachkommission Bautechnikí <strong>de</strong>r Bauministerkonfe-<br />

renz <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sl‰n<strong>de</strong>r hat, wie oben zitiert, eine Auslegung f¸r <strong>de</strong>njenigen Fall vor-<br />

genommen, wenn die Anlagentechnik nicht ver‰n<strong>de</strong>rt wird. In diesem Fall ist die<br />

vorhan<strong>de</strong>ne Anlagentechnik als Referenzanlage statt <strong>de</strong>r f¸r das Referenzgeb‰u<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>finierten anzunehmen.<br />

Insofern ist die Auslegung ausschliefllich auf <strong>de</strong>n intendierten Regelungsgegens-<br />

tand anzuwen<strong>de</strong>n und es bleibt zun‰chst offen, wie im Falle eines Wechsels <strong>de</strong>r An-<br />

lagentechnik im zeitlichen Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Erweiterungsmaflnahmen vorzu-<br />

gehen ist.<br />

1. Was for<strong>de</strong>rt die <strong>EnEV</strong> 2009 f¸r bestehen<strong>de</strong> Geb‰u<strong>de</strong>?<br />

Anlagentechnik und Geb‰u<strong>de</strong>h¸lle ver‰n<strong>de</strong>rn: Die <strong>EnEV</strong> 2009 beinhaltet keine<br />

Kombinationsregel, die im Falle einer Maflnahme an <strong>de</strong>r Anlagentechnik <strong>de</strong>s be-<br />

stehen<strong>de</strong>n Geb‰u<strong>de</strong>s auch Maflnahmen an <strong>de</strong>r Geb‰u<strong>de</strong>h¸lle vorsieht.<br />

Alte Heizungen erneuern: Die Nachr¸stverpflichtung f¸r Heizw‰rmeerzeuger richtet<br />

sich ausschliefllich an bestimmte Heizungen, die vor <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r <strong>EnEV</strong> <strong>de</strong>finierten<br />

Stichtag (1. Oktober 1978) eingebaut wor<strong>de</strong>n sind.<br />

Rohre und Armaturen d‰mmen: Des Weiteren for<strong>de</strong>rt die <strong>EnEV</strong> 2009 auch Nachr¸s-<br />

tungen an <strong>de</strong>njenigen W‰rmeverteilungseinrichtungen, die bislang unged‰mmt,<br />

jedoch zug‰nglich sind.<br />

� Zitat: <strong>EnEV</strong> 2009, ß 10 Nachr¸stung bei Anlagen und Geb‰u<strong>de</strong>n<br />

Institut f¸r Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien<br />

Ñ(1) Eigent¸mer von Geb‰u<strong>de</strong>n d¸rfen Heizkessel, die mit fl¸ssigen o<strong>de</strong>r<br />

gasfˆrmigen Brennstoffen beschickt wer<strong>de</strong>n und vor <strong>de</strong>m 1.10.1978<br />

eingebaut o<strong>de</strong>r aufgestellt wor<strong>de</strong>n sind, nicht mehr betreiben.<br />

(2) Eigent¸mer von Geb‰u<strong>de</strong>n m¸ssen daf¸r sorgen, dass bei heizungs-<br />

technischen Anlagen bisher unged‰mmte, zug‰ngliche W‰rmevertei-<br />

lungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich nicht in<br />

beheizten R‰umen befin<strong>de</strong>n, nach Anlage 5 zur Begrenzung <strong>de</strong>r<br />

W‰rmeabgabe begrenzt wer<strong>de</strong>n.Ñ<br />

Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart, info@tuschinski.<strong>de</strong>, www.tuschinski.<strong>de</strong>

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