EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de
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Melita Tuschinski (Hrsg.): EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Anhang A.05 ñ Seite 4 von 8<br />
Die ÇArbeitsgruppe <strong>EnEV</strong>í <strong>de</strong>r ÇFachkommission Bautechnikí <strong>de</strong>r Bauministerkonfe-<br />
renz <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sl‰n<strong>de</strong>r hat, wie oben zitiert, eine Auslegung f¸r <strong>de</strong>njenigen Fall vor-<br />
genommen, wenn die Anlagentechnik nicht ver‰n<strong>de</strong>rt wird. In diesem Fall ist die<br />
vorhan<strong>de</strong>ne Anlagentechnik als Referenzanlage statt <strong>de</strong>r f¸r das Referenzgeb‰u<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>finierten anzunehmen.<br />
Insofern ist die Auslegung ausschliefllich auf <strong>de</strong>n intendierten Regelungsgegens-<br />
tand anzuwen<strong>de</strong>n und es bleibt zun‰chst offen, wie im Falle eines Wechsels <strong>de</strong>r An-<br />
lagentechnik im zeitlichen Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Erweiterungsmaflnahmen vorzu-<br />
gehen ist.<br />
1. Was for<strong>de</strong>rt die <strong>EnEV</strong> 2009 f¸r bestehen<strong>de</strong> Geb‰u<strong>de</strong>?<br />
Anlagentechnik und Geb‰u<strong>de</strong>h¸lle ver‰n<strong>de</strong>rn: Die <strong>EnEV</strong> 2009 beinhaltet keine<br />
Kombinationsregel, die im Falle einer Maflnahme an <strong>de</strong>r Anlagentechnik <strong>de</strong>s be-<br />
stehen<strong>de</strong>n Geb‰u<strong>de</strong>s auch Maflnahmen an <strong>de</strong>r Geb‰u<strong>de</strong>h¸lle vorsieht.<br />
Alte Heizungen erneuern: Die Nachr¸stverpflichtung f¸r Heizw‰rmeerzeuger richtet<br />
sich ausschliefllich an bestimmte Heizungen, die vor <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r <strong>EnEV</strong> <strong>de</strong>finierten<br />
Stichtag (1. Oktober 1978) eingebaut wor<strong>de</strong>n sind.<br />
Rohre und Armaturen d‰mmen: Des Weiteren for<strong>de</strong>rt die <strong>EnEV</strong> 2009 auch Nachr¸s-<br />
tungen an <strong>de</strong>njenigen W‰rmeverteilungseinrichtungen, die bislang unged‰mmt,<br />
jedoch zug‰nglich sind.<br />
� Zitat: <strong>EnEV</strong> 2009, ß 10 Nachr¸stung bei Anlagen und Geb‰u<strong>de</strong>n<br />
Institut f¸r Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien<br />
Ñ(1) Eigent¸mer von Geb‰u<strong>de</strong>n d¸rfen Heizkessel, die mit fl¸ssigen o<strong>de</strong>r<br />
gasfˆrmigen Brennstoffen beschickt wer<strong>de</strong>n und vor <strong>de</strong>m 1.10.1978<br />
eingebaut o<strong>de</strong>r aufgestellt wor<strong>de</strong>n sind, nicht mehr betreiben.<br />
(2) Eigent¸mer von Geb‰u<strong>de</strong>n m¸ssen daf¸r sorgen, dass bei heizungs-<br />
technischen Anlagen bisher unged‰mmte, zug‰ngliche W‰rmevertei-<br />
lungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich nicht in<br />
beheizten R‰umen befin<strong>de</strong>n, nach Anlage 5 zur Begrenzung <strong>de</strong>r<br />
W‰rmeabgabe begrenzt wer<strong>de</strong>n.Ñ<br />
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart, info@tuschinski.<strong>de</strong>, www.tuschinski.<strong>de</strong>