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EEWärmeG 2011 + EnEV - ENEV-Online.de

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Melita Tuschinski: EEW‰rmeG <strong>2011</strong> + <strong>EnEV</strong> in <strong>de</strong>r Praxis Seite 2.54 von 2.87<br />

Teil 4 Schlussbestimmungen<br />

Welche Buflgel<strong>de</strong>r drohen<br />

im Fall von Ordnungswidrigkeiten?<br />

Schlussbestimmung ß 17 Buflgeldvorschriften<br />

Vors‰tzlich o<strong>de</strong>r<br />

leichtfertig<br />

Nutzungspflicht<br />

nicht erf¸llen<br />

Nachweis nicht<br />

korrekt erbringen<br />

Das W‰rmegesetz betrifft die verpflichteten Geb‰u<strong>de</strong>eigent¸-<br />

mer, die Sachkundigen, die Nachweise ausstellen, die Hersteller<br />

<strong>de</strong>r Anlagen zur Nutzung <strong>de</strong>r erneuerbaren Energien o<strong>de</strong>r zur<br />

Durchf¸hrung <strong>de</strong>r Ersatzmaflnahmen sowie die Mitarbeiter <strong>de</strong>r<br />

Fachbetriebe, die die Anlagen einbauen. Ferner sind auch die<br />

Betreiber <strong>de</strong>r Anlagen und die Brennstofflieferanten betroffen.<br />

Sie alle m¸ssen ihre Aufgaben, Nachweise und Bescheinigungen<br />

<strong>de</strong>rmaflen erbringen, wie das W‰rmegesetz es for<strong>de</strong>rt.<br />

Wer han<strong>de</strong>lt ordnungswidrig im Sinne <strong>de</strong>s W‰rmegesetzes und<br />

muss ggf. mit Buflgeld rechnen?<br />

Wer vors‰tzlich o<strong>de</strong>r leichtfertig eine <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Taten<br />

begeht, <strong>de</strong>r han<strong>de</strong>lt ordnungswidrig im Sinne <strong>de</strong>s W‰rmegeset-<br />

zes.<br />

� W‰rme- und K‰lteenergiebedarf nicht o<strong>de</strong>r nicht richtig mit<br />

erneuerbaren Energien <strong>de</strong>cken: Wenn ein verpflichtete Ge-<br />

b‰u<strong>de</strong>eigent¸mer we<strong>de</strong>r erneuerbare Energien nutzt, noch<br />

Ersatzmaflnahmen durchf¸hrt han<strong>de</strong>lt er ordnungswidrig,<br />

wenn sein Einzelfall keine Ausnahme im Sinne <strong>de</strong>s W‰rmege-<br />

setzes darstellt. Auch wenn er seine Nutzungspflicht zwar<br />

erf¸llen jedoch nicht richtig ñ genau wie das W‰rmegesetz es<br />

for<strong>de</strong>rt ñ droht ihm Buflgeld.<br />

Buflgeld bis 50.000 Euro: Bei <strong>de</strong>r Hˆhe <strong>de</strong>s Buflgel<strong>de</strong>s kommt<br />

es auch darauf an, ob <strong>de</strong>r Geb‰u<strong>de</strong>eigent¸mer vors‰tzlich<br />

o<strong>de</strong>r leichtfertig gehan<strong>de</strong>lt hat.<br />

� Nachweise nicht, nicht richtig, unvollst‰ndig o<strong>de</strong>r nicht<br />

rechtzeitig erbringen: Die Nachweise sind f¸r die praktische<br />

Umsetzung <strong>de</strong>s neues W‰rmegesetzes beson<strong>de</strong>rs wichtig.<br />

Deshalb drohen einem verpflichteten Geb‰u<strong>de</strong>eigent¸mer<br />

Buflgel<strong>de</strong>r, wenn er die Nachweise folgen<strong>de</strong>rmaflen erbringt:<br />

- ¸berhaupt nicht,<br />

- nicht richtig ñ in <strong>de</strong>r Art und Weise wie gefor<strong>de</strong>rt,<br />

- nicht vollst‰ndig - wie vom W‰rmegesetz gefor<strong>de</strong>rt,<br />

ß 17<br />

ß 17 (1)<br />

ß 17 (1)<br />

Nr. 1.<br />

ß 17 (1)<br />

Nr. 2.

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